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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: ABR
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Autor Thema: ABR  (Gelesen 558 mal)
ABR
Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« am: 02. Dezember 2011, 11:29:21 »

Hallo Leidensgenossen,

es war die Ruhe vor dem "Sturm". Ich hatte ja bereits vom "SMS-Verkehr" mit meiner Ex berichtet.
Ja, es ist nicht die ideale Kommunikationsform.

Ich habe jetzt seit dem letzten Wochenende keine SMS mehr von meiner Ex erhalten. Ferner aber ein Anrufversuch seitens des Verfahrensbeistand... Ich dachte nur.. Die Ruhe vorm Sturm.

Nun lag gestern abend ein Schreiben "Ihres" RA im Briefkasten. Ein Absatz ist mir nicht so klar, oder ich habe es mit einem Anwalt der Gegenseite zu tun, der sich nicht ganz so gut im Familienrecht auskennt.

Aber zum Textabsatz...

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder liegt bei unserer Mandantin, so dass er nur noch seine Ansprüche aus dem Sorgerecht hat.

Die Ansprüche aus dem Sorgerecht berechtigen ihn aber nicht, kontraproduktiv bei den im Kindergarten zu klärenden Fragen eigene Vorstellungen darzulegen, sondern die Parteien sind dort als Kindeseltern registriert und sind entsprechend bei dem Kindergarten gemeldet.

dies bedeutet, wenn ein Elternteil Termine beim Kindergarten wahrnimmt, dass dann der andere Elternteil sich von einer Kontaktaufnahme zurücknehmen muss. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass für das Kind LXXX eine besondere Betreuungs- und Unterstützungssituation auch vom Kindergarten erforderlich ist. Dies bedeutet, dass er sich hieraus aus den konkreten Entwicklungen sprichwörtlich herauszuhalten hat. Wir sichern zu, dass der Kindergarten und unsere Mandantin ihn über das Jugendamt über notwendige Maßnahmen informiert...


Soweit der Absatz aus einem 3 seitigen Schreiben.

Und jetzt helft mir mal.
das ABR ist an dass GSR gekoppelt. Es wurde mir nicht durch einen Gerichtsbeschluss entzogen. Also besteht doch ein gemeinsames ABR auch wenn die Kinder bei der Mutter leben. Oder sehe ich das falsch?

Ferner sehe ich es so, dass ich an Informationsveranstaltungen der Kindergärten teilnehmen kann und darf. Und gerade weil wir getrennt leben sehe ich als mein Recht und meine Pflicht an mich zu informieren, wie sich unsere Kinder entwickeln.
Und das ich in einem Gespräch mit der Kindergärtnerin meines Sohnes (als ich diesen mal von der Kita abholen durfte vorletzte Woche) meine Bedenken und Sichtweise zum Verhalten meiner Ex bzw. dessen Wunsch den Jungen die Kita wechseln zu lassen. Ich habe um ein gemeinsames Gespräch mit meiner Frau gebeten, da ich solche Entscheidungen nicht mehr einfach so absegne.

Zum Hinweis..Mein Sohn wird im März 12 drei und wir haben mit rücksprache der Kita die Annährung an diese langfristig in Angriff genommen. Weil es für einen zweijährigen eh ein schwieriger Abschnitt ist.
Dann noch die Trennung und den aprupten Abriss von einem Tag auf den anderen seinen Vater nicht mehr zu sehen. Ich habe meinen Sohn bis zum 19.9. noch jeden abend ins Bett gebracht und mit ihm gekuschelt.. Und auf einmal ist Papa nicht mehr da und es sitzt ein anderer Mann an Mutters seite...

Das hinterlässt meiner Meinung nach schon tiefe Spuren in der Kindesseele. Und diese machen sich in seinem Verhalten in der Kita und mir gegenüber schon bemerkbar. (Er ist nicht mehr fröhlich, sitzt nur in der Ecke). Als ich ihn aus der Kita holen durfte..Da sagte der kleine Mann nur: "Wo ist S....(Next)"...

Zum Thema Kindergartenveranstaltungen. Meine Ex hatte mir ja die Termine aufgeschrieben. Leider kann und konnte ich nicht alle wahrnehmen. Aber gerade den Eltersprechtag finde ich wichtig. Und wenn ich meine Ex frage, wann sie dahingeht. Sie mir den Termin nennt, ich sage, ich komme auch, damnit sie nicht alles zweimal sagen muss. Ich dann gesagt bekomme, dass meine Ex den Termin vorverlegt hat, dann kann man mir natürlcih vorwerfen, dass ich kontraproduktives Verhalten an den Tag lege...

Nun gut.. Wieder viel Text...

eigentlich ging es mir um das ABR und das GSR.. Ich habe kein Schreiben eines Gerichtes, wo mir das ABR entzogen wurde...

gruß
Marko
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Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 160


« Antwort #1 am: 02. Dezember 2011, 11:39:47 »

das ABR ist an dass GSR gekoppelt. Es wurde mir nicht durch einen Gerichtsbeschluss entzogen. Also besteht doch ein gemeinsames ABR auch wenn die Kinder bei der Mutter leben. Oder sehe ich das falsch?

Moin Marco,
das siehst Du richtig. Sofern GSR besteht und kein anderslautender Beschluss besteht, liegt das ABR automatisch bei beiden Elternteilen. Vermutlich "verwechselt" der RA Deiner Ex dies mit der aktuellen Situation, in welcher Dein Kind seinen "gewöhnlichen Hauptaufenthaltsort" - mit Deinem Einverständnis - bei Deiner Ex hat. Hier sollte eine entsprechende Klarstellung erfolgen.
Den sonstigen Text des RA's Deiner Ex halte ich für "bemühtes Gerassel". Auch hier sollest Du Dich bzw. Dein RA ganz klar positionieren, damit gar nicht erst falsche Eindrücke entstehen!
Gruß, WNV
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Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« Antwort #2 am: 02. Dezember 2011, 12:29:23 »

@wegnachvorn:

Ich habe meiner Anwältin bereits gestern Nacht noch eine Mail dazu geschrieben.

Auch zu den anderen Vorwürfen die meine Frau gegen mich vorgebracht hat..:-)
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lima65
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 59


« Antwort #3 am: 02. Dezember 2011, 16:38:53 »

Hallo Marko,

weiß nicht ob ich das
Zitat
meine Bedenken und Sichtweise zum Verhalten meiner Ex
richtig verstanden habe - hast du mit der Kita über deine Ex gesprochen? Das solltest du doch besser sein lassen, auch wenns schwerfällt. Mit sowas lieferst du ihr bzw. ihrem RA die 1a-Munition, dich als verantwortungsbewusster KV "abzuschießen" - jedenfalls, wenn die Kita das aus Ratlosigkeit an die Ex weitergibt. Wer wird denn öffentlich, noch dazu ind er Kita, "schlecht" über seine Ex reden? Tsts...

Gruß von lima
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Marcus Gnau
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 106



« Antwort #4 am: 02. Dezember 2011, 21:34:24 »

@Marko99,
es kommt oft vor, dass Juristen den Lebensmittelpunkt des Kindes mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht gleichsetzen. Ich würde das Schreiben des Anwalts der KM einfach ignorieren und mich weiterhin im Kindergarten engagieren.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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Milan
_Milan
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #5 am: 04. Dezember 2011, 19:59:07 »

Moin!

Wenn es so ist, dass Dir das ABR nicht entzogen wurde, übt Ihr es als Teil des GSR gemeinsam aus. Überdies hätte das ABR rein gar nichts mit Eurem Auftreten als Eltern im Kiga zu tun. Insofern schreibt der Anwalt völligen Quatsch, den Du getrost ignorieren kannst.
Abgesehen davon ist es für den Kurzen natürlich nicht gut, wenn die Eltern im Kiga nicht an einem Strick ziehen. Insofern würde ich mir an Deiner Stelle ein Eingreifen durchaus überlegen und mich, wenn möglich, zuvor mit der KM abstimmen. Denn GSR bedeutet gemeinsam.

Greetz,
Milan
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Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« Antwort #6 am: 05. Dezember 2011, 15:33:58 »

@Lima:
Ich habe meine Frau nicht schlecht gemacht in den Kitas (unsere Kinder gehen auf verschiedene). Es ist nur so, dass mein Junge (2) sehr unter der Trennung leidet. und manchmal unter seiner großen Schwester (3). Als meine Frau an mich herangetreten ist mit der Bitte doch zuzustimmen, dass der Kleine in die Kita der Schwester wechseln kann, habe ich ihr direkt gesagt, dass ich mich in einem Gespräch mit der Kindergärtnerin informieren möchte.
Ich habe lediglich meine Bedenken geäu´ßert und dass die Situation, wenn schon für mich (37) schwer ist, den Klein, bzw. die Kleinen kaum noch zu sehen. Wie schwer muss sich das auf die Seele von einem 2Jährigen auswirken.

Zweiter Fall: Elternabend und elternsprechtag in der Kita unserer Tochter.

Den Elternabend besuchte ich, da meine Frau nicht konnte. Den Termin am Sprechtag legte meine Frau einfach so vor, obwohl ich sagte, dass ich zu besprochenen Uhrzeit auch kommen würde. Sie schrieb mir zwar eine SMS, dass sie das Gespräch schon hatte.. Da wir allerdings getrennt sind, habe ich den Termin dennoch wahr genommen. Und weil sie in der Kita gesagt haben, dass es eine Ausnahme gewesen ist, es doch ausreichen würde, wenn nur ein elternteil kommt. Habe ich entgegnet: Wenn man ein Paar ist, ist das vollkommen richtig. Und wenn man sich trotz Trennung noch gut versteht auch. Aber, ich möchte den Kitas zeigen, dass sie auch mit allen an mich herantreten können, wenn es um die Kinder geht. Sie hatten nämlich auch schon NEXT diverse Dinge machen lassen, weil ich nicht informiert war und meine Frau ihn hingeschickt hat.

Ich hoffe ich hab dass verständlich geschrieben...:-)

@Marcus: So mache ich es auch. Ich lass sie in dem Glauben...

@Milan: Diesbezüglich hatten wir gestern ein sehr langes Gespräch... Es gibt eigentlich wirklich nur noch einen großen Streitpunkt...Und dass ist der Unterhalt.. Und da hat sie mir gestern gesagt:

"Mein Anwalt hat mir gesagt, was mir alles zusteht...Warum soll ich Geld verschenken...?" Hat sie ja eigentlich auch recht mit.. Sehe ich ja auch so. Aber ich weiß jetzt zumindest, woher das kommt:-)

Als sie mit diesem Thema gestern anfing mit meinem "Hobby" etc.. sagte ich: "Meine Anwältin hat gesagt, ich muss nicht mehr zahlen als wie jetzt.."

Zum Thema Umgang sagte sie mir, dass sie auf keinem Fall dem 50/50 Modell zustimmen wird (warum wohl:-) ) im Januar sind wir diesbezüglich wieder beim JA. Und da werd ich mal mit ihr über meinen "Umgangsforderungskatalog" sprechen.

Ich hab mir da die Auflistung von RA Gnau aus einem anderen Thread als Beispiel genommen:-)

danke für eure Anmerkungen..
Gespeichert
diskurso
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #7 am: 05. Dezember 2011, 16:58:35 »

Dies bedeutet, dass er sich hieraus aus den konkreten Entwicklungen sprichwörtlich herauszuhalten hat.
Auf diese unverschämte Provokation oder auch juristische Unkenntnis würde ich auch genau so reagieren:
Ich würde das Schreiben des Anwalts der KM einfach ignorieren und mich weiterhin im Kindergarten engagieren.

Ich habe kein Schreiben eines Gerichtes, wo mir das ABR entzogen wurde...
... Eben.
Ganz abgesehen davon, dass nicht das ABR, sondern das gSR für Kindergartensachfragen entscheidend ist.

Gespeichert
TotoHH
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537


« Antwort #8 am: 05. Dezember 2011, 18:13:46 »


Nabend,
also ich finde, dass Du das ganz toll gemacht hast. Und wenn Du das alles auch souverän hingekriegt hast, wie hier gerade geschrieben, dann  thumbup
Als meine Frau an mich herangetreten ist mit der Bitte doch zuzustimmen, dass der Kleine in die Kita der Schwester wechseln kann, habe ich ihr direkt gesagt, dass ich mich in einem Gespräch mit der Kindergärtnerin informieren möchte.
Ich habe lediglich meine Bedenken geäu´ßert und dass die Situation, wenn schon für mich (37) schwer ist, den Klein, bzw. die Kleinen kaum noch zu sehen. Wie schwer muss sich das auf die Seele von einem 2Jährigen auswirken.

Zweiter Fall: Elternabend und elternsprechtag in der Kita unserer Tochter.

Den Elternabend besuchte ich, da meine Frau nicht konnte. Den Termin am Sprechtag legte meine Frau einfach so vor, obwohl ich sagte, dass ich zu besprochenen Uhrzeit auch kommen würde. Sie schrieb mir zwar eine SMS, dass sie das Gespräch schon hatte.. Da wir allerdings getrennt sind, habe ich den Termin dennoch wahr genommen. Und weil sie in der Kita gesagt haben, dass es eine Ausnahme gewesen ist, es doch ausreichen würde, wenn nur ein elternteil kommt. Habe ich entgegnet: Wenn man ein Paar ist, ist das vollkommen richtig. Und wenn man sich trotz Trennung noch gut versteht auch. Aber, ich möchte den Kitas zeigen, dass sie auch mit allen an mich herantreten können, wenn es um die Kinder geht. Sie hatten nämlich auch schon NEXT diverse Dinge machen lassen, weil ich nicht informiert war und meine Frau ihn hingeschickt hat.

Hieraus kann der Kita eigentl. nur den Schluss ziehen, in Dir einen engagierten Vater zu haben!  thumbup
Achja: in unserer Kita wird Wert darauf gelegt, dass zu den turnusmäßigen Elterngesprächen (= hier Elternsprechtag) BEIDE ETs erscheinen! Nur so als Replik, wenn die Kita das nochmal sagt. Elternabend dagegen St vollkommen ausreichend, wenn einer da ist...

Gruß, toto
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Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« Antwort #9 am: 06. Dezember 2011, 15:09:50 »

@Toto:
Jep, dass habe ich. Und da ich mich am verganenem Wochenende sehr lange über unsere Kinder mit ihr unterhalten habe. Und sie (Ex) mir gesagt hat, dass der Kleine die ganze Woche super drauf war. Was ich im übrigen seinem Verhalten an "meinem" Wochenende seiner Schwester gegenüber widergespiegelt hat.
Und das sie unserem Jungen nicht jeden Tag bis zum bitteren Ende in der Kita lässt und ihre schichten so plant, dass sie ihn überwiegend abholt, habe ich heute bei der Kita angerufen und den gemeinsamen Termin abgesagt. Die Betreuerin meines Sohnes bestätigte mir am Telefon die mit ihr getroffene Vereinbarung und die positive Entwicklung.

Ich möchte den tag nicht vor Abend loben. Aber wenn meine Ex und ich uns zum Wohle der Kinder so unterhalten und Regelungen treffen können, bzgl Umgang etc. dann sind wir hoffentlich auf den richtigen Weg Elternschaft zu leben.

Heute wird es das erste Mal eine richtige Probe für mich. Der Nikolaus war da und ich bring die Sachen zu den Kids. Und alle sind da...Schwiegermutter, Schwiegervater, Eltern vom Next, Next... Aber ich habe gesagt..ich komme wegen der Kinder und nicht wegen anderen... :-)

Schönen Nikolaustag...
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