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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:20:10 *
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Autor Thema: Überraschungsangriff! weggerannte Frau kommt bald, holt unsere Sachen. Was tun?  (Gelesen 675 mal)
ohngo
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Beiträge: 27


« am: 01. Dezember 2011, 19:44:47 »

Vor 2 Monate hatten wir einen Streit dass in Gewalt eskalierte. Die Frau war dann gleich mit dem Kind zu ihre Eltern weg gerannt. Sie verweigert Kontakt zu mir. Ich höre nur von ihre RA.

Ich habe einen Brief erhalten von meine Frau's RA an mir anstatt meinen Anwalt:
Mein Frau wird kurzfristig kommen und Sachen holen, auch Sachen uns beide gehören. Sie behauptet falscher weise sie seien ihre eigene von vor der Ehe.
Sicherlich die Frau's RA will mir wenig Gelegenheit geben um zu reagieren. Ich habe den Stil diese RA soweit kennengelernt. Es handelt sich um einen Überraschungsangriff. Morgen ist Freitag. Wahrscheinlich kommen sie morgen oder am Wochenende.

Ich habe Angst dass sie und/oder ihre Leute oder Familie kommen.
Es könnte eine Konfrontation geben.
Auch will ich sie nicht Sachen abholen lassen die nicht ihre sind oder wofür es ungeklärt ist.

Was soll ich tun?

Die Wohnung ist in ihre Name gemietet.
Ich habe die Schlösser zu der Wohnung noch nicht ausgetauscht.
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dalli67
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« Antwort #1 am: 01. Dezember 2011, 19:52:43 »



Ich habe die Schlösser zu der Wohnung noch nicht ausgetauscht.


seit 2 monaten ist sie weg und du hast die schlösser noch nicht ausgetauscht? So blöd war ich auch mal... sofort neue schlösser rein!


sollte es noch vollmachten geben... widerrufen!

in die wohnung lassen würde ich sie auch nicht. nicht alleine, und schon garnicht mit anwalt. übrigens: gewalt ist keine lösung

die wohnung läuft auf die ex? ja zahlt sie denn noch die miete?Huch

grüße
jürgen
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2011, 20:00:19 von dalli67 » Gespeichert
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 01. Dezember 2011, 20:12:02 »

In Ergänzung:
Du musst sie auch nicht rein lassen.
Sie kann dir sagen, was sie für ihre Sachen hält und die kannst du ihr aushändigen, sofern du sie nicht für dein Eigentum hältst, oder zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort stellen.
Einfach kommen und holen kann sie nicht.
Dafür ist es aber natürlich notwendig, die Schlösser sofort auszutauschen.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
ohngo
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« Antwort #3 am: 01. Dezember 2011, 20:18:17 »

Also verstanden: egal was sie von meine Sachen nehmen wende kein Gewalt an; versuche nicht meine Sachen zurück zu ziehen oder mich körperlich in den weg zu stellen. Es gibt nur um 4 Gegenstände wovon ich nicht davon halten konnte sie zu verteidigen.

Ich bezweifle dass ich verhindern kann dass sie einen Schlusseldienst anruft und die Schlösser öffnet oder bricht.  Wenn sie den Tür einbrechen, sollte ich vermute ich die Polizei anrufen. Was wenn ich sie nicht drin lasse und sie warten draußen bis ich aus komme?

Warum kann sie nicht, entgegen meinen Willen, hinein kommen sobald ich den Tür öffne?
Ich befürchte dass wenn ich die Sachen aushändigen möchte dass sie und/oder ihre Leute versuchen mit Gewalt ein zu kommen. Wie z.B. der Tür oder mich schieben.
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dalli67
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« Antwort #4 am: 01. Dezember 2011, 20:29:43 »

schlüsseldienst? das wäre hausfriedensbruch! die wohnung mag von ihr gemietet sein, sie ist aber vor 2 monaten ausgezogen. somit hat sie kein zutrittsrecht mehr zu dieser wohnung. wenn... dann braucht sie einen richterlichen beschluss. sonst eben - hausfriedensbruch.

sie soll mitteilen was ihr gehört, das würde ich prüfen und im zweifelsfalle eigentumsnachweise verlangen. ansonsten soll sie auf herausgabe klagen... da muss sie nämlich auch nachweisen was ihr gehört. sie wohnt nicht in der wohnung und hat in fremden wohnungen nichts zu suchen... selbst wenn der mietvertrag auf ihren namen läuft.

beantworte doch mal die frage... zahlt sie noch die miete für die wohnung?

grüße
jürgen
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Beppo
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« Antwort #5 am: 01. Dezember 2011, 20:30:36 »

Es ist nicht mehr ihre Wohnung.
Wenn sie die Türen aufbrechen oder sich gewaltsam Zugang verschaffen will, rufst du sofort die Polizei und zeigst sie an.

Biete ihr schriftlich an, die Sachen, die ihr unstrittig gehören, vor die Tür zu stellen, wenn sie dir einen Zeitpunkt nennt oder du nennst ihr 3 Termine zur Auswahl.
Wenn du zu diesen Zeiten mit Ärger rechnest, solltest du einen Zeugen da haben.
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ohngo
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« Antwort #6 am: 01. Dezember 2011, 20:42:17 »

Miete wird noch bezahlt aus ein gemeinsame Konto. Wenn ich noch daran denke, sollte ich anrufen und fragen ob die Wohnung gekündigt ist. Ich hat ausgedrückt dass ich den Mietvertrag übernehmen möchte.
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dalli67
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« Antwort #7 am: 01. Dezember 2011, 20:49:27 »

Miete wird noch bezahlt aus ein gemeinsame Konto. Wenn ich noch daran denke, sollte ich anrufen und fragen ob die Wohnung gekündigt ist. Ich hat ausgedrückt dass ich den Mietvertrag übernehmen möchte.


ihr habt noch ein gemeinsames konto? mensch junge wach auf!

solange sie die wohnung nicht gekündigt hat, ist sie verpflichtet die volle miete zu zahlen. mein rat: gehe zum anwalt. du wirst ihn brauchen.

grüße
jürgen

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ohngo
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« Antwort #8 am: 01. Dezember 2011, 21:02:57 »

Ich habe einen RA. Es ist auch oft schwierig ihn kurzfristig zu erreichen. Die Timing der Meldung ist wahrscheinlich auch um die Chancen zu vermindern dass er in diese Sache tätig wird. Der Stempel auf der Post Stuck ist 2 Tage nach den Datum auf den Brief.

Eine Scheidung ist noch nicht beantragt worden, halte ich aber für wahrscheinlich. So wie ich es verstehe, wurde die Miete erst ab dann auf ihre persönliche Rechnung gehen.

Es ist mir jetzt klar das gemeinsames Konto muss geändert werden.
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