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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:15:54 *
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Autor Thema: Sohn wird nicht zur Schule geschickt - was kann ich tun ohne SR?  (Gelesen 603 mal)
Jens Jacob
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17

aka Peter2010


« am: 30. November 2011, 21:39:21 »

*abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-23391.html

Hallo zusammen,
lese das Forum oft, Beiträge schreibe ich eher wenig, da mein Thema schon zu mancher Diskussion ausgelost wurde.

Anliegen: wer kann mir helfen bzw. wirklich gute Tipps geben.

Mein Sohn hat Trisomie 21. Vor 14 Monaten ist die KM (sie besitzt das alleinige Sorgerecht, trotz Ehe.  Gründe dafür wurden schon in einem anderen Beitrag geschrieben). gun
4 Jahre ging mein Sohn in eine Integrationsklasse, die auch funktionierte. Bis eben dann zum Umzug vor 14 Monaten von Bayern in ein anderes Bundesland. Seit dieser Zeit hat mein
Sohn nur knapp 2 Monate die Schule besucht, weil die KM ständig in Konfrontation mit der Schule ist. Ihretwegen musste er letztes Jahr die Schule verlassen und seither nicht mehr in der Schule.
Antrag auf alleiniges Sorgerecht wurde gestellt, mit der Hoffnung des gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Das Jugendamt wartet auf das Schulamt wegen Entscheidung, doch
das Schulamt verzögert immer wieder, weil die KM mit der Schule nicht einverstanden ist. Ich sitzte hier blöd herum und kann fast nichts machen.
Wer hat einen erfolgversprechende Tipp mir geben.

Danke
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2011, 08:37:42 von midnightwish » Gespeichert

Jens Jakob
Beppo
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Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 01. Dezember 2011, 08:37:14 »

Moin.
Ich fürchte, ohne Sorgerecht kannst du nichts machen.
Da bist du Persona non grata.
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papi74
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« Antwort #2 am: 01. Dezember 2011, 08:47:50 »

Hallo,

die einzigste Möglichkeit die du hast ist die, dass du Dich an die Klassenleiterin wendest und dann seitens der Schule Druck ausgeübt wird.
Weitere rechtliche Handhabungen hast du leider nicht.

Vg
papi74
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82Marco
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« Antwort #3 am: 01. Dezember 2011, 08:58:50 »

Servus!
die einzigste Möglichkeit die du hast ist die, dass du Dich an die Klassenleiterin wendest und dann seitens der Schule Druck ausgeübt wird.
Ich befürchte, selbst das wird nicht funzen, denn ohne SR auch nicht erziehungsberechtigt ... warum also sollte die Klassenlehrerin den KV dann überhaupt anhören?

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #4 am: 01. Dezember 2011, 09:28:54 »

Ich sehe ohne SR auch keine Möglichkeiten für den TO.

Aber da ja eh schon alle Stellen in den Fall eingeschaltet sind, kann man hier nicht mehr viel zusätzlich beschleunigen.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
TotoHH
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« Antwort #5 am: 01. Dezember 2011, 09:32:15 »

Moin,


Zitat von: papi74 am 01. Dezember 2011, 08:47:50
Zitat
die einzigste Möglichkeit die du hast ist die, dass du Dich an die Klassenleiterin wendest und dann seitens der Schule Druck ausgeübt wird.
Ich befürchte, selbst das wird nicht funzen, denn ohne SR auch nicht erziehungsberechtigt ... warum also sollte die Klassenlehrerin den KV dann überhaupt anhören?

Grüßung
Marco

na ich denke mal, einen Versuch ist es wert; vielleicht ist der Klassenlehrerin die Situation insgesamt ja gar nicht bewusst. Und wenn sie das Gespräch mit dem nicht-sorgebrechtigten KV führt, ist sie zumindestens darauf aufmerksam gemacht worden.
Aber klar, eine rechtliche Handhabe hat der KV nicht.
gruß, toto
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papi74
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Beiträge: 1.419



« Antwort #6 am: 01. Dezember 2011, 09:36:20 »

Hallo,

letztendlich haben wir in Deutschland eine Schulpflicht und ggf. braucht es manchmal nur einen kleinen Hinweis, dass die Schule aktiv wird.
Sicherlich hat der KV keine rechtliche Handhabe aber vielleicht läßt sich ja auf der zwischenmenschlichen Ebene, mit der Klassenleiterin was wuppen.
Besser was kleines tun als gar nichts und nur abwarten.

Vg
papi74
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Milan
_Milan
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« Antwort #7 am: 01. Dezember 2011, 09:41:20 »

Moin!

Ohne GSR darf die Klassenlehrerin gar nicht mit dem Vater über den Sohn sprechen. Ob der Schulpflicht frage ich mich, ob ein Hinweis Richtung JA nicht schon reichen könnte. Die statten dann sicher einen Hausbesuch ab und dann dürfte die ganze Misere ja ans Licht kommen... wenn der Sohn morgens um 10:00 zu Hause hockt.

Greetz,
Milan
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TotoHH
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Beiträge: 537


« Antwort #8 am: 01. Dezember 2011, 09:44:20 »

Moin.
Ohne GSR darf die Klassenlehrerin gar nicht mit dem Vater über den Sohn sprechen.

Sie darf aber wohl dem KV einen Termin gewähren und zuhören!
Ob sie natürlich gewillt ist, ihre Zeit dafür zu verwenden und ob sie dann eine Handlung ergreift, zeigt nur der Versuch!
Gruß, toto
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #9 am: 01. Dezember 2011, 17:44:11 »

Moin,

meiner Erfahrung nach guckt in der Schule keiner auf das GSR, sofern man die Schule nicht mit der Nase darauf stößt. Auf unseren Elternabenden sitzen regelmäßig Stiefväter oder "der Freund von Mama" ohne dass das irgendwen juckt. Es ist jemand da, der sich ums Kind kümmert.

Ich würde daher als Vater da aufkreuzen und das Gespräch suchen, eben ohne zu sagen, " Ich habe zwar kein Sorgerecht, aber ich bin der Vater von... "und würde max. eine Kopie der Geburtsurkunde dabei haben. Versuch Dir Gehör zu verschaffen, solange Dir Dein fehlendes SR keiner vorhält, ignoriere es.

Wie sagt Martin immer so schön? Man darf auch nicht bei rot über eine Ampel gehen und tut es trotzdem.

LG LBM
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wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Marcus Gnau
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« Antwort #10 am: 02. Dezember 2011, 21:44:03 »

@JensJacob,
wo wurde denn der Antrag auf Alleinsorge gestellt? Beim Jugendamt? Jedenfalls lesen sich die Zeilen so.

Der Antrag muss bei Gericht gestellt werden. Ist er dort gestellt worden und das verfahren stockt, weil die Ämter nicht in die Gänge kommen, dann würde ich dem Richter auf die Finger klopfen.
Liegt die Sache noch außergerichtlich beim JA, dann würde ich am Montag bei einem Anwalt stehen und ihn mit dem gerichtlichen Verfahren beauftragen.

Viele Grüße,
Marcus Gnau
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Jens Jacob
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Beiträge: 17

aka Peter2010


« Antwort #11 am: 21. Dezember 2011, 17:19:29 »

Hallo zusammen,

der Antrag wurde schon bei Gericht eingereicht, jedoch wollte die Richterin noch abwarten und das Verfahren ruhen lassen.
Nun ist das 1/2 Jahr vorbei und es wird eine Wideraufnahme des Verfahrens eingeleitet.
Habe einen Beschluss, dass ich mich bei allen Ärzten, in der Schule und ganz wichtig bei allen Ämtern ein Auskunftsrecht habe.
Stehe mit dem Schulamt und mit dem Jugendamt in enger Verbindung.
Harren wir der Dinge. Neues Jahr - neues Glück?
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Jens Jakob
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