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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:10:07 *
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Autor Thema: Umgangskosten  (Gelesen 255 mal)
Dust
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 16

aka BlackWhisper


« am: 29. November 2011, 22:02:54 »

Hallo Ihr Lieben,

Ich soll jetzt bei meinem zuständigem JobCenter Umgangskosten beantragen, wer von euch hat damit schon erfahrung?

Vorallem wie wird das gemacht?
Soweit ich mitbekommen habe soll ich ja vorlegen was mich die Fahrt + Unterkunft immer kostet.

Aber beim Fahrgeld da bleiben die Preise ja nie gleich, das kommt ja auch immer darauf an wann man bucht, oder was grad verfügbar ist.

Wie sah euer Antrag aus?

Mein Umgang soll jetzt immer 1x im Monat für ein WE in Münster sein bei einer Umgangspflegerin.

Heißt Freitag von Berlin nach Münster und Sonntags zurück.

Ich hätte das jetzt so gemacht das ich z.B bei DB und airlines nach Preisauskünften für irgendein WE erfragt hätte und das gleiche bei unterkünften in Münster.

Diese dann an die Anlage BEBE ran und eingereicht.


Liebe Grüße
Gespeichert
Debugged
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 201



« Antwort #1 am: 30. November 2011, 00:30:30 »

Hi,

also mein Jobcenter hatte nicht mal die Anlage BEBE im Angebot.

Das kann man aber auch formlos, mit einem ganz normalen
Anschreiben beantragen (§21, Abs. 6 SGBII).

In den Antrag trägst du die zu erwartenden, künftigen Reise- & Unterkunftskosten
ein (Münster - Berlin & zurück). Wie schon erwähnt, mit Kostenvoranschlag nachweisen.

Ich nehme an, du wirst künftig die tatsächlich angefallenen Kosten per Beleg
nachweisen müssen und die Differenz wird dann gutgeschrieben oder abgezogen.

Die Jobcenter verfahren da m. E. nicht einheitlich. Wie es "richtig" gemacht wird, kann dir
vermutlich auch nur das Jobcenter an deinem Wohnort sagen:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf


Zitat daraus:

13. Anlage BEBE
zur Beantragung eines laufenden unabweisbaren besonderen Bedarfes
Bei der Begründung für das Vorliegen des besonderen Bedarfes beschreiben Sie bitte die näheren Umstände, warum aus Ihrer Sicht der Bedarf notwendig ist und Sie diesen nicht aus anderen Mitteln decken können. Sollten Sie bei der Begründung des besonderen Bedarfes unsicher sein, sprechen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter vor.

Der Bitte aus dem letzten Satz daraus schon nachgekommen?

Gruß, Debugged
Gespeichert

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
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