Hi,
also mein Jobcenter hatte nicht mal die Anlage BEBE im Angebot.
Das kann man aber auch formlos, mit einem ganz normalen
Anschreiben beantragen (§21, Abs. 6 SGBII).
In den Antrag trägst du die zu erwartenden, künftigen Reise- & Unterkunftskosten
ein (Münster - Berlin & zurück). Wie schon erwähnt, mit Kostenvoranschlag nachweisen.
Ich nehme an, du wirst künftig die tatsächlich angefallenen Kosten per Beleg
nachweisen müssen und die Differenz wird dann gutgeschrieben oder abgezogen.
Die Jobcenter verfahren da m. E. nicht einheitlich. Wie es "richtig" gemacht wird, kann dir
vermutlich auch nur das Jobcenter an deinem Wohnort sagen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdfZitat daraus:
13. Anlage BEBE
zur Beantragung eines laufenden unabweisbaren besonderen Bedarfes
Bei der Begründung für das Vorliegen des besonderen Bedarfes beschreiben Sie bitte die näheren Umstände, warum aus Ihrer Sicht der Bedarf notwendig ist und Sie diesen nicht aus anderen Mitteln decken können. Sollten Sie bei der Begründung des besonderen Bedarfes unsicher sein, sprechen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter vor.
Der Bitte aus dem letzten Satz daraus schon nachgekommen?
Gruß, Debugged