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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 02:00:45 *
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Autor Thema: Anschreiben an Ex zur Unterschrift Anlage U  (Gelesen 271 mal)
haydar_amca
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 103


« am: 29. November 2011, 14:18:38 »

Hallo zusammen,

nun werde ich für 2011 die letzte Unterhaltszahlung an Ex leisten und will dass sie so schnell wie möglich die Anlage U unterschreibt, damit ich den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen kann.

Dazu habe ich folgendes Schreiben aufgesetzt. Was haltet ihr davon?

Hallo XXXXX,

Du hast vor einigen Tagen die letzte BU-Zahlung für 2011 erhalten. Damit habe ich komme ich im Jahr 2011 BU-Zahlungen in Höhe von 6.567 € geleistet.

Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:

Monatliche Unterhaltszahlungen      12*375    4.500 €
Ausgleich steuerlicher Nachteil 2010      2.076 €

Sei bitte so freundlich und unterschreibe die Anlage U, die ich mit diesem Schreiben mitsende bis zum 13. Januar 2012.

Natürlich werde ich den Dir durch die Versteuerung der Unterhaltsleistungen entstehenden steuerlichen Nachteil ersetzen.

Sollte ich die unterschriebene Anlage U bis dahin nicht erhalten haben, sehe ich mich gezwungen, den Weg über das Gericht einzuschlagen.

Viele Grüße, bla bla bla

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und viele Grüße

Haydar
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Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 29. November 2011, 14:24:47 »

Hi,

warum so ein Stress und warum jetzt schon unterschreiben? Das Jahr 2011 ist noch nicht mal zu Ende. Liegen überhaupt schon die Formulare für 2011 vor? Kann ich mir nicht vorstellen. Gruß Ingo
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Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 29. November 2011, 14:25:10 »

Moin.
Wenn du aus den vorigen Jahren noch eine unterschriebene Anlage-U hast, brauchst du keine neue.
Sie gilt weiter, bis sie zurück gezogen wird.

Ansonsten ist dein Schreiben ok, bis auf das hier:
Du hast vor einigen Tagen die letzte BU-Zahlung für 2011 erhalten. Damit habe ich komme ich im Jahr 2011 BU-Zahlungen in Höhe von 6.567 € geleistet.
Das durchgestrichene gehört hier nicht her und geht sie nichts mehr an!
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #3 am: 29. November 2011, 14:28:46 »

Das durchgestrichene gehört hier nicht her und geht sie nichts mehr an!
rofl2 rofl2 rofl2 Ich schmeiss mich weg... rofl2 rofl2  rofl2

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
haydar_amca
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 103


« Antwort #4 am: 29. November 2011, 15:18:06 »

Hallo zusammen,

ich habe zum Jahreswechsel  immer viele Verpflichtungen und will möglichst bald die Steuer machen.

Und der Stress wird so und so kommen, da unsere Unterhaltsvereinbarung im Januar abläuft und ich ab Februar keinen BU mehr zahlen will.

Das ist nur eine Eröffnung :-)

Und das andere, war halt ein Denkfehler, vielen Dank trotzdem für den Hinweis.

Viele Grüße

haydar
Gespeichert
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