Hallo schnackenheinz,
Selbsttäuschung oder Wahrnehmungsstörung ?
Wie gesagt, es gab von mir gegenüber dem Jugendamt nie die Zustimmung ...
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Ich bat Sie eines Tages ob es möglich sei dass meine Kinder nur jedes 2 Wochenende kommen könnten um einfach auch mal das andere Wochenende für die Freundin und Ihren Kindern da sein zu können.
Nahezu jeder Vater hier träumt von 50%, auch "Wechselmodell" oder "Doppelresidenzmodell" genannt.
Einer der Hauptgründe mütterlicher Ablehnung dagegen ist der Wegfall der Unterhaltsansprüche ...
Darauf hin bekam ich gleich ein schreiben vom Jugendamt wegen vollem Unterhalt.
Ja, logisch, da Du die Kinder eben - aufgrund Deines eigenen Willens! - nicht mehr zu 50% des Monats betreust.
Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist eine alte Volksweisheit ...
Übrigens ist eine Eltern
vereinbarung eben nur eine Vereinbarung - ohne Rechtsverbindlichkeit, und jederzeit beidseitig kündbar.
Das Du das Doppelresidenzmodell nun gerichtlich gegen den Willen der Mutter wiederherstellen lassen könntest ... vergiss es, denn Du wolltest das ja schließlich so.
Nun zu sagen: "oops, wenn ich aber deswegen jetzt unterhaltspflichtig sein sollte, habe ich mir das dann doch wieder anders überlegt ...", ist nicht gerade überzeugend.
Sie kasssiert nun 500.-€ monatlich dafür, dass Du "mal ein Wochenende quasi frei hast".
Warum sollte sie das ändern wollen ...