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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 01:53:58 *
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Autor Thema: Umgangszeit wird von der Psychologin bestimmt  (Gelesen 1554 mal)
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #50 am: 07. Dezember 2011, 12:04:09 »

Servus Handballer,

Du musst ganz klar die situation mit Deinen Argumenten wieder vom Kopf auf die Füße stellen.

Eine angebliche Traumatisierung des Kindes gibt es doch bloß, weil alle möglichen Menschen (allen voran KM) alles dafür tun, damit Kind es so erlebt.

Alle Äußerungen von Dir dazu müssen diesen Sachverhalt klar aufzeigen.

Du ignoriesrt nicht das Wohl Deines Kindes, sondern Du bist scheinbar derzeit der Einzige, der es wirklich im Blick hat. Der Rest kümmert sich momentan um das Wohl Deiner Ex.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #51 am: 07. Dezember 2011, 12:06:03 »

Hallo,

ich kann nicht beurteilen, ob der Kiga parteiisch ist. Ich finde es aber nicht gut, ihn in eure Umgangsstreitigkeiten mit reinzuziehen und in irgendeiner Form Reaktionen zu verlangen.

Man muss auch bedenken, dass ein Kiga ein Dienstleister ist wie der Bäcker nebenan. Es gibt einen Vertrag, an den sie sich zu halten haben. Oft ist es so, dass dieser Vertrag auch nur von einem Elternteil unterschrieben ist (hier der Fall: Genehmigung für die Stunden beim JA müssen beide Eltern unterschreiben, den Vertrag der Vertragnehmer, der auch die Rechnung bekommt). Dann müssen sie sich auch nur an diesen halten.

Der Kiga hat m. E. nur zu reagieren, wenn es einen Beschluss gibt, in dem bspw. geregelt ist, dass am Mittwoch der Vater das Kind abholt und das Kind herausgegeben werden muss. Er hat nicht zu prüfen ob ein (nicht-) sorgeberechtigter Elternteil vor ihm steht und x oder y will. Das kann ein großer Kiga (unserer hatte 180 Kinder) auch überhaupt nicht bringen. Anders ist es, wenn der mitsorgeberechtigte Elternteil sich an die Leitung wendet und unter Verweis auf sein SR Auskunft will.

Da werden Elternstreitigkeiten auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgeübt. Und man darf auch nicht vergessen, dass das Erzieher und keine BGB- und Familienrechtsprechungs-Profis sind. Die kennen vielleicht die Begriffe "Sorgerecht" und "Umgangsrecht", aber können dies doch nicht in Einzelfällen beurteilen.


LG LBM
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wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Handballer
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 20


« Antwort #52 am: 07. Dezember 2011, 12:11:39 »

Servus Handballer,

Du musst ganz klar die situation mit Deinen Argumenten wieder vom Kopf auf die Füße stellen.

Eine angebliche Traumatisierung des Kindes gibt es doch bloß, weil alle möglichen Menschen (allen voran KM) alles dafür tun, damit Kind es so erlebt.

Alle Äußerungen von Dir dazu müssen diesen Sachverhalt klar aufzeigen.Du ignoriesrt nicht das Wohl Deines Kindes, sondern Du bist scheinbar derzeit der Einzige, der es wirklich im Blick hat. Der Rest kümmert sich momentan um das Wohl Deiner Ex.

Gruß, Michael

 thumbup
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2011, 12:21:24 von Handballer » Gespeichert
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