Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 01:47:36 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: AE KV / Umgang / UVG / Geld  (Gelesen 442 mal)
ich-habe-angst
_ich-habe-angst
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« am: 27. November 2011, 21:54:34 »

Hallo,

ich bin seit kurzem AE KV.

Das Thema "Geld" - Kindergeld und Unterhalt / UVG - habe ich bis jetzt bei der KM  nicht angesprochen.
Ich habe es nicht angesprochen, um dem Umgang eine Chance zu geben.
Ich habe die Befürchtung, dass der Umgang durch das Thema Geld gestört werden könnte.

Leider klappt es mit dem Umgang trotzdem nicht.
Die KM gibt ihre Wunschtermine immer nur sehr kurzfristig bekannt, statt 4 Wochen vorab wie beim FG vereinbart.

Die KM nutzt den vereinbarten grosszügigen Umgang - manch ein KV hier würde die Richterin für diese Regelung küssen - nicht aus. Umgang erfolgt nur an einem Tag pro Woche.

Es geht um insgesamt etwa 600,00 Euro monatlich.

Soll ich noch in diesem Monat Kindergeld auf mich umleiten und die KM mittels UVG absägen ?

Das Kindergeld ist nicht zeitkritisch, aber beim UVG verliere ich jeden Monat Geld auf Grund der Befristung.

Oder gibt es eine Alternative ?

Wie ist dem Kindeswohl (!) am besten gedient ?





« Letzte Änderung: 27. November 2011, 22:00:14 von ich-habe-angst » Gespeichert

--
AE KV, 2 K
--
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 27. November 2011, 22:01:18 »

Hi,

wenn das Kind in Deinem Haushalt lebt, hast Du auch Anspruch auf Kindergeld. Und bei dem anderen Elternteil erlischt auch das Recht zum Bezug von Kindergeld. Also stellt sich die Frage nicht: Umschreiben. Wenn Du bedürftig bist und hier eine entprechende Prüfung der Beträge durchgeführt wurde, steht Dir das Geld auch zu. Ob Du es durchsetzen kannst, ist wieder eine andere Frage. Denk daran, Du willst doch nicht etwa eine arme, arme KM ausnehmen? Da muss und wird Vater Staat natürlich dagegenhalten...also warm anziehen. Gruß Ingo
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: AE KV / Umgang / UVG / Geld
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team