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Marko99
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« am: 25. November 2011, 12:16:38 » |
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Hallo, ich weiß nicht mehr, wer, aber danke für den Tipp, dass ich mir den Mindestunterhalt vom JA titulieren lassen soll. Nachdem ich letzte Woche die Klageschrift zur Stufenklage meiner EX bekommen habe, und mir darin unterstellt wird, dass ich sogar den Kindesunterhalt in Frage stelle...Bin ich direkt zum JA gedackelt und habe mir den Mindestunterhalt titulieren lassen. Was meine Anwältin richtig gut fand:-)... Ihr Schreiben zum Gericht füge ich jetzt mal an.
Amtsgericht DXXXX -Familiengericht- SchXXXX
DXXX DXXX, 22.11.2011 2011/00XXX/XXX Bitte stets angeben ! Entwurf
In Sachen
HXXX ./. HXXX Unterhalt
19 F XXX/XXX - Beglaubigte und einfache Kopie liegen anbei -
wird beantragt, dem Antragsgegner unter Beiordnung der Unterzeichnerin Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.
Sodann wird beantragt, den Antrag zurückzuweisen.
B e g r ü n d u n g
Ehegattenunterhalt:
1. Der Antragsgegner hat bereits Auskunft erteilt. Dies dürfte zwischenzeitlich unstreitig sein. Er erzielt bei der Zeitarbeitsfirma XXX, ein durchschnittliches Einkommen von 1.600 €. Abrechnungen wurden bereits von der Antragstellerseite eingereicht.
Die Firma XXX ist eine Zeitarbeitsfirma, die Herrn H*** an "eine große Bank" vermittelt hatte.
2. Des Weiteren erzielte Herr HXXX im Jahr 2010, 4756 € netto Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit.
Ich weise darauf hin, dass die Tätigkeit bei der Bank über die Zeitarbeitsfirma XXX, eine 40 Stunden Woche beinhaltet.
B e w e i s: Einholung einer Auskunft der Bank
3. Jedenfalls ist es so, dass dies dazu führt, dass die Tätigkeit als DJ, eine überobligatorische Tätigkeit ist und die Einkünfte deshalb allenfalls zu 50 % anrechenbar sind.
4. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Antragsgegner zu seiner Arbeitsstelle täglich 72 km fahren muss, die ebenfalls anzurechnen sind. Er fährt im Monat (5 Tage Woche) 72 km täglich von D*** nach E***.
5. Des Weiteren zahlt er monatlich für die Altersvorsorge 50 € in ein Aktienfond bei der XXXX.
B e w e i s: nachzureichende Bescheinigung der Fondgesellschaft
6. Schließlich zahlt er an seine Frau ehebedingte Schulden von 100 € zurück, für die Anschaffung des *Autos*. Die Ehefrau hat damals von ihrem Großvater ein Erbe ausgezahlt bekommen. Der Betrag von 4.500 € wurde von Herrn H*** geliehen und in die Anschaffung seines PKW gesteckt. Deswegen zahlt er monatlich 100 € zurück. Dieses Geld kommt unmittelbar der Antragstellerin zugute. Es handelt sich hierbei aber um ehebedingte Schulden.
7. Weiterhin ist das Einkommen der Antragstellerin nicht berücksichtigt worden. Sie erzielt ca. 1.000 € netto bei der Spielhalle „XXXX“ in DXXX.
Diesen Betrag hat sie dem Antragsgegner selber genannt.
8. Zu aller Letzt ist zu berücksichtigen, dass unstreitig die Antragstellerin mit dem Lebensgefährten XXXX XXXX, gemeinsam in der Wohnung lebt und deswegen einen Betrag von 500 € als ersparte Aufwendungen im Wege der Anrechnungsmethode, auf den Unterhaltsanspruch abzusetzen ist.
Kindesunterhalt:
Den Kindesunterhalt hat der Antragsgegner in Höhe von 100% des Mindestunterhaltes der Düsseldorfer Tabelle für beide Kinder titulieren lassen.
B e w e i s: beiliegende Kopien der Urkunden über die Verpflichtung zur Unterhaltsleis-tung
Zur Zahlung von weiterem Unterhalt ist er nicht verpflichtet.
B e w e i s: beiliegende Kopie der Unterhaltsberechnung aus dem Unterhaltsprogramm 1 x 1 des Familienrechts des Deubner Verlag Der Antragsgegner ist nicht in der Lage, eigene Beiträge zu den Verfahrenskosten zu leisten.
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse füge ich nebst Anlagen bei.
XXX XXX Rechtsanwältin Realnamen entfernt
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