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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 01:26:47 *
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Autor Thema: Ärger mit der EX, Ärger mit dem Jugendamt - Meine Geschichte!  (Gelesen 938 mal)
Berliner_Junge
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 14


« am: 23. November 2011, 07:48:31 »

Hallo zusammen,

Ich möcht nicht gerne hier meine Geschichte bezüglich des Unterhalts erzählen weil ich sonst nichts zu tun habe, sondern weil ich es einfach absolut ungerecht finde wie Väter, speziell in meiner Position, behandelt werden. Ich werde hierzu ein paar Daten zuerst schreiben und dann die aktuelle Situation schildern. Ich hoffe ganz stark, dass mir jemand hier gute Tipps geben kann, denn langsam sehe ich mir in finazieller sowie väterlicher Sicht meine Fälle davon schwimmen. Traurig

Also zu meiner Person:

- 27 Jahre alt
- gelernte Frachkraft für Lagerlogistik
- derzeit jedoch Arbeitssuchen
- werde aber bald Arbeit wieder haben, wo in den "neuen" Bundesländern im meinem Berufsfeld 1100 - 1200 Netto gezahlt wird
- 2 Kinder.  Kind1 3 Jahre, Kind2 1 Jahr
- Trennung Februar 2011
- Auszug der EX aus der gemeinsamen Wohnung Mai 2011
- Einzug ICH neue Wohnung (3 Raum)  Juni 2011
- Erster Kontakt mir dem Jugendamt November 2011
- beide Elternteile haben das "selbe Sorgerecht"
- Wir waren nicht verheiratet

Ich überlege gerade wie ich meine Geschichte anfange. hmm.  Also fange ich mit dem Ende an. Grund für meines Niederschreibens ist der, meineserachtens, ungerechtfertigte Umgang mit meiner Person, seitens der Gerichtsurteile/Jugendamt/sonstige BEhörden. Ich selber bin nicht wirklich der finanzielle Superheld und derzeit leider Arbeitslos. Jedoch bitte nicht vergessen: NIcht faul und nicht Nichtarbeitswillig. War bis zuletzt in einer Onlinefimra tätig (geringfügig) auf der Hoffung dort einen gut bezahlten Arbeitsplatz zu bekommen. Dort und auch schon in meiner Ausbildung zuvor (wo ich auch viel am PC zu tun hatte) lerne ich nicht alles widerspruchslos hinzunehmen und meist schriftlich meine Rechte einzufordern. Meist auch mit Erfolg. Das ich durch die Trennung mit dem Jugendamt zu tun bekommen werde, was mir ja klar. Aber das es solche Ausmaße hat nicht.

Geschichte:

Zu Beginn der Trennung, einigten wir uns darauf alle nötigen Probleme, nicht auf dem Rücken der Kinder auszutrgen. Freunde sagten mir schon damals, dass dies nicht so bleiben wird. Womit sie leider recht behalten sollten. Als sie im Mai auszogen (Sie selber Arbeitssuchend gemeldet) war ich bereits in der oben genannten Firma tätig, wodurch ich mir später einen guten Verdienst versprach. Ich bat Sie mehrfach zu einer privaten Abwicklung der Unterhaltsfürsorgeregelung. Anfangs war sie nicht ganz abgeneigt, später, nach dem Auszug jedoch, lehnt sie jegliche Verhandlungen ab.

Ich muss zwischendurch noch erwähnen, dass ich innerhalb meiner Beziehung, meine väterlichen Pflichten stehts nachgekommen bin und die Trennung nicht darauf beruht! Habe sozusagen stehts für meine Kinder gesorgt.

Da ich ja Geringverdiener war, bezog ich nebenbei Leistung vom JobCenter und von der Agentur für Arbeit (1. und 2. Behörde denen ich die aktuellen neuen Verhälnisse darlegen muss - Streitparteien). Ich musste mir eine neue Wohnung suchen, da ich eine 4 Raumwohnung nicht mehr tragen konnte. Mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin beschlossen wir schriftlich ein 2 Wochenwechselmodel (2 Wochen sie die Kinder - 2 Wochen ich die Kinder). Somit wurde mir vom JobCener die Übernahme eine 3 Raumwohnung (Miete 441 €) schriftlich zugesichert. Eine 3 Raumwohnung habe ich gewollte um ein Kinderzimmer für beide Kinder einrichten zu können, was ich auch tat. Im nachfolgenden Bescheid wurde dies jedoch nicht berücksichtigt, so dass ich mit Behörde1 meinen ersten Widerspruch einlegen musste. Auch der erneute Bescheid (Widerspruch hatte Erfolg) war nicht Deckungsgleich mit der schriflichen Zusage des JobCenters zur Wohnungsübernahme.  Der darauf folgende Widerspruch wurde jedoch abgelehnt. So dass ich zu meinen 500 € ALG 1 370 € ALG 2 bekam. Hier waren beide Kinder mit einem geringen Satz dazuberechnet worden.

Meine Ex schien im September 2011 das erste Mal dann Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen und meldete diesem, das wir das oben besagte Wechselmodel nicht betreiben. Die Gründe wieso wir dieses Wechsekmodel nicht betreiben konnten erläutere ich unten später. Zunächst dachte ich, dass das Jugendamt diese Meldung an das JobCenter weiterleitete und mir dahher Gelder gestrichen wurden, wie sich jedoch, wenn man dem Glauben schenken darf, später rausstellte, wurden meiner EX alle Leistungen gekürzt und gestrichen. Sie nahm sich laut Ihrer Aussage einen Anwalt, welcher dafür Sorgte, dass sie wieder Leistung vom dem Amt bekommt.

Darauffolgend, wie sollte es auch anderes sein, kam das Jobcenter nun auf mich zurück und sendete mir einen neuen Bescheid zu wo ich mit 307 € ALG2 und 500 € ALG1 nun auskommen solle "Also abzüglich der Miete unter dem Gesetzlichen Midnesterhaltungswert). Sprich mir wurden die paar Euro Kinderzuschuss gestrichen. Ich möchte meiner EX nichts unterstellen aber wer weiß was da für Informationen geflossen sind, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Grund für das Nichteinhalten des Wechselmodells:

Wie oben geschrieben, konnte die zuvor getroffene Vereinbarung mit den 2 Wochen nicht eingehalten werden. Meine Tochter (Kind2) Wurde mir von meiner EX vorenthalten. Sprich, ich durfte sie zwar besuchen, aber nicht über Nacht mit zu mir nehmen. OK. 2 - 3 kleine Ausflüge durfte ich machen, aber mehr auch nicht. Es sei hier betont das wir nicht verheiratet waren und das gemeinsame Sorgerecht haben. Meinen Sohn (Kind1) Durfte ich über Nacht mitnehmen, aber auch nur wie sie es wollte. Also mal einen Plan erstellen oder so, war nicht in ihrem Interesse. Grob genommen kam  und komme ich auf 6 Tage und 3 Übernachtungen mit Kind1 und keine Übernachtungen mit Kind2. Ich hätte stehts an dem Wechselmodel festgehalten, jedoch wiedersetzte sich hier ganz Klar meine Ex gegen die  selbstauferlegten Vorgaben. <<< Für die später folgenden Unterhaltsforderungen, waren dem Jugendamt diese Punkte jedoch völlig uninteressant. Lediglich nach aktueller Situation und nach Gerichtsurteilen würden sie handeln. So die Aussage der guten Frau R. vom Jugendamt.

Also muss ich Klagen? Sprich auf dem Rücken der Kinder noch mehr stress ausüben um meine Rechte als Vater wahrnehmen zu können? Möchte ich nicht wirklich, Nein.  So lange die Lage nicht extrem eskaliert und ich die Kinder gar nicht mehr sehen darf, werde ich dass wohl nicht machen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob meine Zurückhaltung, die meist aus Fairness zustande kam, nicht früher oder später mir noch mehr Probleme bereiten wird. Man weiß ja nie was noch kommt. Einen Rat?

Zurück zur Wohnung.


Durch den neuen Bescheid wurde es mir dann langsam zu bunt. Ich besorgte mir einen Anwalt. Dieser ist gerade bei der Prüfung des neuen Bescheides. Er legte hier für mich Widerspruch ein mit einer anwaltischen Begründung. Nun kam inzwischen auch ein weiteres Schreiben, was die angeblich zu viel bezahlten Leistungen (die Kinderzuschüsse) der letzten 5 Monate einfordert. Das sind gute 500 €. Auch hier wurde ersteinmal Widersprcuch eingelegt, weil diese Forderung sich ja auf den neuen Bescheid beruft, der ja derzeit noch im Widerspruchsverfahren hängt. Nach ersten Aussagen zu diesem Sachverhalt, meinte der Anwalt, das ich ja nichts dafür könne, das meine EX dieses vereinbarte Wechselmodell nicht einhält. Und sie mir daher nicht die Leistung kürzen dürften. <<< letzter Stand. (Anwalt fürs JobCenter - Nicht fürs Familienrecht. Letzterer müsste ich selber bezahlen.)

Nun kommen wir mal wieder zu den Unterhaltsforderungen

Was ich auch nicht wusste, es gibt selbst beim Jugendamt verschiedene Behörden, die zwar auf Luftlinie 20 m entfernt sitzen, aber nichts mit einander zu tun haben, geschweige sich nötige Dokumente zu meiner Person austauschen können. Sprich man muss wie in meinem Fall gleich zwei weitere Behörden bedienen. Aber das nur am Rande :-S
Zum einen Rede ich hier von der Unterhaltszahlungsstelle  (Behörde3) und von der Unterhaltsvorschussstelle (Behörde4).  Als ich dann den ersten Brief von der schon oben genannten Frau R. bekam wurde ich aufgefordert 225 € pro Kind! monatlich abzutreten. Gut, Frau R. wusste nicht wie meine Einkünfte sind und legte sicherlich nur einen ungefähren Richtwert fest. Wie dem auch sei... keine zwei Tage später, ging ich meiner Pflicht nach. Ich meldete mich zur Sprechzeit bei der guten Frau. Zu Beginn des Gesprächs wollte ich auf die Forderungen von Frau R. eingehen und hatte hierzu ein dreiseitiges Widerspruchsschreiben mitgeführt, wo ähnlich wie oben geschriebene Punkte meinen Widerspruch rechtfertigen sollten. Sie sagte mir gleich, dass sie das rein gar nicht interessiere und sie hier nur die Kinder vertete. Alles klar Frau R, wer ist denn hier ein Elternteil von den Kindern, sie oder ich? Aber das interessiert hier ja wohl nicht mehr. Hat eine Börde mehr zu sagen wie der Vater? Klasse, dachte ich mir. Aber gut wollte ich doch schauen was noch kommt. Gleich legte sie los mit Gerichtsurteilen und Paragraphen. Ich hörte mir Ihre Aussagen genau an und stellte wichtige Fragen, die mich erahnen ließen, dass die gute Frau doch sehr ProMutter eingestellt ist. Schlussendlich sagte sie mir ihre "private" Meinung: "Ich solle sozusagen doch mich erst in ein paar Jahren um meine Kinder kümmern und sie erst dann öfters sehen. Jetzt hat das doch eh kein Sinn."  Da wäre mir fast der A.... geplatzt. Werde ich jetzt hier abgestempelt? Das darf doch nicht wahr sein. Leider gehts noch weiter. Sie sagte mir das ich Ihr monatlich 20 - 30 Berwerbungen vorlegen müsse (Behörde Nr.3 für Nachweise) welche beweisen, dass ich mich um Arbeit bemühe. Ok kann ich nachvollziehen. Ist auch kein Problem. Jedoch äußerte Sie weiter.... "Der Selbsterhalt liegt bei 950 € ... Sollte ich bemerkten, dass sie eine Arbeit annehmen, die sich in diesem Bereich der 950 - 1000 € bewegt und sie 172 Stunden arbeiten gehen (oder 40 Stunden die Woche), werde ich sie dazu gerichtlich zwingen einen ZweitJob anzunehmen." Getoppt wurde diese Aussage von Ihrem heute angekommenden Schreiben (das Gespräch in schriftlicher Form - ich bat darum - ), wo sie mir mit anderen Worte zu verstehen geben will, dass ich gewzungen bin, sollten hier bei mir in Berlin in meinem Berufsfeld nicht genügend bezahlt werden, ich mich zwingend auch in anderen, den alten Bundesländern, bewerben müsse. Andernfalls würde die Bringpflich vernachlässigt. Auch Bewerbungen in anderen Berufsfeldern seien unzulässig und würden nicht berücksichtigt. Sie stützt Ihre Aussagen mit Gerichtsurteilen und Absätzen aus dem BGB. Habe ich alles geprüft und stimmt auch. Jedoch ist in den Gerichtsurteilen nie wirklich die genaue Situation der einzelnen Personen dargestellt, wobei ich nicht zwingend davon ausgehen muss, dass dies auch im Falle einer Klage meinerseits nun auch zu treffen könnte. Jedoch muss ich wohl damit rechnen, dass sich die Gerichte daran orientieren. Interessant sind noch die Quellenangaben von der guten Frau. Sie zietiert Ihre Quellen aus einer Familienrechtszeitung beginnend von 1996 bis 2002 wo wohl, wenn ich das richtig verstehe, Gerichtsurteile ähnlicher Art niedergeschrieben sind.

Ich möchte hier noch in aller Deutlichkeit sagen, dass ich nicht mich um den Unterhalt drücken möchte, sondern nur die Methoden euch zeigen möchte wie dieser eingefordert wird, wie man als fürsorglicher Vater hingestellt wird und das sonstige Ausgaben der Kinder nicht berücksichtig werden (Geburtstage, Urlaub, Ausflüge, Kleidung, Kinderzimmereinrichtung, Weihnachten etc. pp) und ich eine gerechte Umverteilung des Unterhaltes erwirken möchte.

Jedenfalls für mich eine ungeheuere Art und Weise mit mir so umzugehen. Komme mir vor wie ein Verbrecher! Dabei möchte ich doch nur Vater meiner Kinder sein und auch für sie sorgen, was mir ja verwehrt wird Traurig
Bleibt da wirklich nur Klagen?

Leider geht der Spuck noch weiter. Ich musste anschließend noch die andere Stelle, wir erinnern uns - 20 m Luftline - , Unterhaltsvorschuss aufsuchen. Die gute Frau U. war eigentlich eine sehr Nette. Noch wenig jünger. Weit unter dem Durschnitt denke ich.  Bei Ihr (4. Behörde) muss ich auch alle Unterlagen zu meiner Person einreichen und auch die Nachweise bringen wie ich mich um Arbeit bemühe. Andernfalls muss ich den Unterhaltsvorschuss, später bei besseren Verdienst, zurückzahlen . Jedoch schien sie mir Neutral. Machte keine privaten Anspielungen von blieb sachlich. Liegt wohl daran, dass sie mit Müttern weniger zu tun hat wie die gute Frau R., sondern nur mit den Vätern.

Zum Schluss muss ich noch erwähnen, und ich erwähne es deshalb weil es eine ernste Sache ist und ich wissen möchte ob es nur mir so geht, dass ich durch die ganze Situation krank geworden bin. Mich plagen Depressionen, Schlafstörungen und vieles mehr, bin auch derzeit in Behandlung und starte im Dezember eine Rehamaßnahme, welche über die Rentenversicherung finaziert wird (5. Behörde welche jedoch von Behörde 1 und 2 sowie meiner Person Unterlagen fordert. Sowie Unterlagen vom Arzt und Beratungstellen die ich besuchen musste) Ein riesiger bürokratischer Akt sag ich euch. Allein schafft man das nicht! Jedenfalls, wie Ihr vielleicht merkt, bin ich mit den Nerven am Ende und musste auch ein wenig hier das mal niederschreiben. Tat so ganz gut. Hoffe ich kann hier etwas nützliches bei rausentnehmen.

So das ist erstmal meine aktuelle Situation.

Hier jedoch auch mal ein paar Dinge die ich finde gesagt werden müssen.

1. In der ganzen Welt redet man von Frauenquoten in Chefetagen und Betrieben. Ich fordere eine Männerquote beim Jugendamt!
2. Einkünfte der Mutter müssen geprüft werden, ob hier nicht genügend Geld zur Verfügung steht und demnach der Vater nur anteilig beisteuert.
3. Ausgaben des Vaters für die Zeit der Kindesbetreuung bei ihm, müssen berücksichtigt werden!
4. Über den Unterhalt sollte das Jugendamt erst dann entscheiden, wenn die genauen Verhältnisse, wie die Situation zu stande kam, geklärt sind. Gerichtsverfahren sollten hier nicht durch Kosten des Vaters geführt werden müssen.
5. So wie heutzutage die Gleichberechtigung der Frauen an allen Ecken und Kanten gefordert wird, sollte auch die Gleichberechtigung des Mannes in solchen und ähnlichens Fällen eingeführt werden.
6. Private Meinungen der Jugendamtmitarbeiter dürfen keine Rolle über das Urteil von Unterhaltszusprüchen gelten gemacht werden.
7. Zwang zur Arbeit mit finazillen und moralischen Vorgaben der einzelnen Jugendamtmitarbeiter darf es nicht geben!


Kurz zusammengefasst:

Es kann und darf doch nicht wahr sein, dass ein Vater der alles für seine Kinder mit seinen Pflichten (im Sinne von normalem väterlichen Verhalten) erfüllte und erfüllen will, im Enddefekt um seine eigene finazielle Zukunft sowie um die Zukunft seiner Vaterrolle bangen muss und am Ende wie ein Verbrecher behandelt wird. Man(n) wird als Verursache der Trennung ohne Eigenaussage hingestellt nur weil man ursprünglich die Keimzelle des Staates erschaffen hat und diese nicht mehr als Familie weiterführt. Das sind Methoden wie in der Dominikanischen Republik! Hier gibt es tausende Gesetze die für die Mutter sprechen, egal welche Ausgangslage. In der D. Republik sind es nur ein paar Wenige. Nur kommt aber am Ende aufs selbe raus.

Ich hoffe der ein oder andere vertseht mich. Ich bin für Ratschläge dankbar.

PS ich bin bei allen Behörden und in allen Gesprächen immer rein sachlich geblieben. Trotdzem keine Erfolge bisher verzeichnen können Traurig

Bitte keine Klarnamen verwenden.
« Letzte Änderung: 23. November 2011, 14:30:22 von Beppo » Gespeichert

Wer sagt denn das ich nicht für meine Kinder sorgen möchte? Denkt Ihr auch mal an die Ausgaben die der Vater neben der Unterhaltszahlung hat? Z.B. Geburtstage, Ausflüge, Kleidung, Spielzeug für eigene Kinderzimmer! Mr ist es zuzumuten auch an einem anderen Standpunkt, wo nicht meine Kinder gemeldet sind, mir ausreichende finanzielle Arbeit zu suchen? Mir ist es zuzumuten, sollte meine Gelder die i
AnnaSophie
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« Antwort #1 am: 23. November 2011, 08:33:30 »

Hallo Berliner Junge,

das Problem ist, dass deine Ex mit den Kindern Hilfe vom Staat für ihren Lebensunterhalt bekommt. Natürlich versuchen die Ämter sich die Kosten dafür von dir zu holen.

Fakt ist auch du bist beiden Kindern und der Mutter (bis zum 3. LJ des jüngsten Kindes) zu Unterhalt verpflichtet. Wenn der Staat dafür aufkommen soll musst du belegen, dass du nicht leistungsfähig bist.

Die Mutter wird gesagt bekommen haben, dass sie Teile der "staatlichen Fürsorge" ncht erhält, wenn du die Kinder genauso betreust. Entsprechend ist ihre Intension die Kinder überwiegend bei sich zu behalten.

Der betreuende Elternteil kann zum Barunterhalt verpflichtet werden wenn er das 2-3fache vom barunterhaltspflichtigen Elternteil verdient, bei dir also ca. 3000 €. Kindergeld zählt nicht als Einkommen.

Unabhängig davon kann die Mutter bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes zu Hause bleiben und muss keiner Arbeit nachgehen.

Sophie
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Berliner_Junge
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« Antwort #2 am: 23. November 2011, 08:44:50 »

Hi Sophie,

JA das weiß ich ja auch soweit. Nur bin ich in der Bringschuld obwohl ich genauso die Kinder haben möchte wie sie?Sie mich aber nicht lässt? Muss da wirklich ein Gericht entscheiden um mein Recht einzufordern? Also die Kinder mehrfach (2 Wochen) zu sehen?

Und was ist mit der Art und Weise wie das Jugendamt sich gibt? Ist das Fair? Sicher konnte ich nicht die Gesamtsiution hier niederschreiben, weil es einfach zu viele Faktoren sind, aber gewiss habe ich nicht übertrieben.

Habe mit einigen Müttern geredet die das selbe durch haben. Die meisten geben mir da Recht.

Zielsetzung meiner Geschichte ist es ja, einen eindruck zu gewinnen ob ich mich nur ungerecht behandelt fühle oder ob es wirklich ungerecht ist. Mal rein moralisch betrachtet.
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82Marco
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« Antwort #3 am: 23. November 2011, 08:54:23 »

Servus!
JA das weiß ich ja auch soweit. Nur bin ich in der Bringschuld obwohl ich genauso die Kinder haben möchte wie sie?Sie mich aber nicht lässt? Muss da wirklich ein Gericht entscheiden um mein Recht einzufordern? Also die Kinder mehrfach (2 Wochen) zu sehen?
Vergiss es! Das gewünschte Wechselmodell (hälftige Betreuung) ist im dt. Familienrecht nicht verankert, ergo wird es kein Urteil pro WM geben.
Da Euer Kind 15 Monate alt ist, wird in Ämtern und Gerichten voraussichtlich erst recht nach dem Motto "Kind gehört zur Mutter" "beraten".

Das JA hat allerdings nichts zu bestimmen oder Dir Vorschriften zu machen, es darf bestenfalls beraten.

Grüßung
Marco
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« Antwort #4 am: 23. November 2011, 08:59:53 »

Moin,

Zielsetzung meiner Geschichte ist es ja, einen eindruck zu gewinnen ob ich mich nur ungerecht behandelt fühle oder ob es wirklich ungerecht ist.

Um Dir bei der Eindrucksgewinnung zu helfen:
Es ist wirklich ungerecht.

Gruß
United
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Berliner_Junge
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« Antwort #5 am: 23. November 2011, 09:09:10 »


Moin,

Um Dir bei der Eindrucksgewinnung zu helfen:
Es ist wirklich ungerecht.


DANKE ;) Marco

Servus!Vergiss es! Das gewünschte Wechselmodell (hälftige Betreuung) ist im dt. Familienrecht nicht verankert, ergo wird es kein Urteil pro WM geben.
Da Euer Kind 15 Monate alt ist, wird in Ämtern und Gerichten voraussichtlich erst recht nach dem Motto "Kind gehört zur Mutter" "beraten".

Sehe es ja auch so das die Mutter rein Familientechnisch eine höher Bindung der Kinder hat. Aber ich finde es moralisch flasch den Vater da so abzuspeisen. und.. Was hat das mit dem Alter zu tun? Gibts da ab nen anderen Alter ne Grenze wo Gerichte anders entscheiden?

Das JA hat allerdings nichts zu bestimmen oder Dir Vorschriften zu machen, es darf bestenfalls beraten.

Ja und wenn es mir aber so vorkommt als wenn Sie eigene Interessen oder mehr die Interessen der Mutter vertritt? Zudem äußerte Sie ja die oben genannten Forderungen in wortwörtlicher Art und Weise. KAm fast wie ne Drohung rüber. KAnn man sich doch sicher nicht gegen wehren... Es sei denn man kennt alle Gesetze auswendig thumbdown
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 23. November 2011, 09:14:28 »

Moin Berliner Jung
Mal rein moralisch betrachtet.
Rein moralisch betrachtet hast du völlig recht, nur interessiert das juristisch niemand.
Gehe einfach davon aus, dass die diversen staatlichen Instanzen gegen dich sind und dich soweit wie möglich versuchen, dich auszupressen und dir ansonsten jede Unterstützung zu verweigern.
Nur damit du weißt, mit wem du es zu tun hast,
Glaube diesen Leuten erstmal kein Wort und bevor du irgendetwas unterschreibst, fragst du hier nach.
Insbesondere darfst du keinen Unterhaltstitel unterschreiben, der mehr von dir verlangt, als dein aktuelles Nettoeinkommen-950,-€ (770,-€ wenn du nicht arbeitest).
Du bist zwar verpflichtet, einen Titel zu erstellen, aber nicht einen, der dich finanziell überfordert.
Wenn das JA sich weigert den Titel in der von dir gewünschten Höhe zu erstellen, lässt du dir Weigerung schriftlich geben und reichst Dienstaufsichtsbeschwerde ein und lässt den Titel nach deinen Wünschen von einem Notar erstellen. Das kostet dort allerdings rund 20,-€.

Zur Einstimmung solltest du dir auch www.trennungsfaq.de durchlesen.

Gruss Beppo
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« Antwort #7 am: 23. November 2011, 09:58:47 »

Moin Berliner JungRein moralisch betrachtet hast du völlig recht, nur interessiert das juristisch niemand.

Das weiß ich jetzt auch leider Traurig Aber manchmal tut es gut wenn man weiß man steht nicht allein mit dieser Meinung da ;)
Insbesondere darfst du keinen Unterhaltstitel unterschreiben, der mehr von dir verlangt, als dein aktuelles Nettoeinkommen-950,-€ (770,-€ wenn du nicht arbeitest).
Du bist zwar verpflichtet, einen Titel zu erstellen, aber nicht einen, der dich finanziell überfordert.
Wenn das JA sich weigert den Titel in der von dir gewünschten Höhe zu erstellen, lässt du dir Weigerung schriftlich geben und reichst Dienstaufsichtsbeschwerde ein und lässt den Titel nach deinen Wünschen von einem Notar erstellen. Das kostet dort allerdings rund 20,-€.

Kannst du das ein wenig genauer erklären? Sie meinte ja schon ich muss dann bald irgendwas unterschreiben... und das müsse ich dann auch bla bla... wo ich mir auch dachte, muss muss ich bestimmt nicht.

 Werde aufjedenfall meine Fragen hier stellen. Schein gut zu klappen in dem Forum thumbup thumbup thumbup
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« Antwort #8 am: 23. November 2011, 10:11:42 »

Ein Titel ist eine Selbstverpflichtung, einen bestimmten Unterhaltsbetrag pro Monat zu entrichten.
Diesen musst du der Mutter übergeben. Darauf hat sie tatsächlich einen Anspruch.
Aber lies doch erstmal die Trennungsfaq.
Da steht das meiste schon drin.
Wenn dann noch was offen ist, frag hier nochmal nach.
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« Antwort #9 am: 23. November 2011, 10:13:32 »

Ein Titel ist eine Selbstverpflichtung, einen bestimmten Unterhaltsbetrag pro Monat zu entrichten.
Diesen musst du der Mutter übergeben. Darauf hat sie tatsächlich einen Anspruch.
Aber lies doch erstmal die Trennungsfaq.
Da steht das meiste schon drin.
Wenn dann noch was offen ist, frag hier nochmal nach.

ok.. habs grad überflogen... drucke es mir mal aus und lese es die Tage. danke dir thumbup
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« Antwort #10 am: 23. November 2011, 10:48:25 »

Zitat
Und da Richter in D von dem gleichen Gesocks ernannt werden, herrscht da natürlich die gleiche menschenrechtsfeindliche Gesinnung vor.
Und deswegen gibt es hier in diesem Forum auch erst einen einzigen Vater, der das GSR vor Gericht erstritten hat.

Hey Beppo.. das schriebst du in einem anderen Thread. Kann man das eine Urteil wo das GSR erstritten wurde nachlesen? Und wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich ga kein GSR mit meiner ex obwohl ich  meines erachtens dieses seit den Geburten habe?!

Aso und gibts irgendwo ein Lexikon wo ich diese ganzen Abkürzungen nahclesen kann?

KM
GSR = Gemeinsames Sorgerecht?
WM
und was es da nicht alles gibt
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« Antwort #11 am: 23. November 2011, 14:25:31 »

Servus Berliner Junge,

hierzu:

Und wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich ga kein GSR mit meiner ex obwohl ich  meines erachtens dieses seit den Geburten habe?!

Wenn Du mit der KM (Kindsmutter) nicht verheiratet warst und sie bislang bei einer beurkundenden Stelle (meist JA=Jugendamt) dem GSR (Gemeinsamen Sorgerecht) nicht zugestimmt hat, hast Du kein GSR und hast Du wohl bislang in einem Irrglauben gelebt.

Das bestehende alleinige Sorgerecht der KM kann zwar in GSR umgewandelt werden, aber nur, wenn KM ihre Zustimmung hierzu beurkundet oder Du einen gerichtlichen Antrag auf Übertragung des GSR stellst. Sollte sich die KM verweigern, wird ihre Zustimmung sozusagen durch das Gericht ersetzt.

Wie das ganze läuft und Du am besten vorgehen solltest kannst Du am besten hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html

nachlesen.

Viele Grüsse
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
82Marco
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« Antwort #12 am: 23. November 2011, 16:19:56 »

Servus!
Wenn Du mit der KM (Kindsmutter) nicht verheiratet warst und sie bislang bei einer beurkundenden Stelle (meist JA=Jugendamt) dem GSR (Gemeinsamen Sorgerecht) nicht zugestimmt hat, hast Du kein GSR und hast Du wohl bislang in einem Irrglauben gelebt.
Und zur Sicherheit (weil gerne durcheinander gebracht): eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge!

Grüßung
Marco
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« Antwort #13 am: 23. November 2011, 16:21:20 »

Servus!Und zur Sicherheit (weil gerne durcheinander gebracht): eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge!
populärer Vergleich: Wer ein Auto kauft, hat damit nicht gleichzeitig und automatisch eine Fahrerlaubnis erworben...
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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« Antwort #14 am: 23. November 2011, 17:07:33 »



Wenn Du mit der KM (Kindsmutter) nicht verheiratet warst und sie bislang bei einer beurkundenden Stelle (meist JA=Jugendamt) dem GSR (Gemeinsamen Sorgerecht) nicht zugestimmt hat, hast Du kein GSR und hast Du wohl bislang in einem Irrglauben gelebt.



Also wenn ich das alles richtig in erinnerung habe, war ich jeweils für jedes Kind mal beim Jugendamt. Dort haben wir uns beide Beglaubigen lassen für die Sorgerechte. Muss es doch ein Dokument geben oder? Kann ich mir wenn es das gibt, mir ne Kopie vom Jugendamt einfordern? und sollte ich das?
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« Antwort #15 am: 23. November 2011, 17:13:32 »

Hi,

normalerweise packt man sowas mit Klarsichthülle in seinen Dokumentenordner. Also sollte die Urkunde doch da sein. Ansonsten kann sicher gegen geringe Gebühr eine Abschrift gefertigt werden (wenn es so war und nicht doch nur die Vaterschaft anerkannt wurde). Gruß Ingo
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« Antwort #16 am: 23. November 2011, 17:15:00 »

Hi

Muss es doch ein Dokument geben oder? Kann ich mir wenn es das gibt, mir ne Kopie vom Jugendamt einfordern? und sollte ich das?
Dann muss ein Dokument geben und du solltest direkt morgen eine beglaubigte Kopie vom JA abholen.

Gruss Wedi
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« Antwort #17 am: 23. November 2011, 17:16:58 »

Hi,

normalerweise packt man sowas mit Klarsichthülle in seinen Dokumentenordner. Also sollte die Urkunde doch da sein. Ansonsten kann sicher gegen geringe Gebühr eine Abschrift gefertigt werden (wenn es so war und nicht doch nur die Vaterschaft anerkannt wurde). Gruß Ingo


Das ist mit Sicherheit auch geschehen. Nur hat meine Ex, was auch jede andere normalerweise machen würde, jegliche Dokumente während ich Arbeiten war, feinsäuberlich aussortiert. Sprich alles bei Ihr. Und Ich bekomme nix von ihr. Daher die Frage.

Und kann das nun die gemeinsame Sorgerechtserklärung sein?
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Wer sagt denn das ich nicht für meine Kinder sorgen möchte? Denkt Ihr auch mal an die Ausgaben die der Vater neben der Unterhaltszahlung hat? Z.B. Geburtstage, Ausflüge, Kleidung, Spielzeug für eigene Kinderzimmer! Mr ist es zuzumuten auch an einem anderen Standpunkt, wo nicht meine Kinder gemeldet sind, mir ausreichende finanzielle Arbeit zu suchen? Mir ist es zuzumuten, sollte meine Gelder die i
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« Antwort #18 am: 23. November 2011, 17:18:19 »

Hi
Dann muss ein Dokument geben und du solltest direkt morgen eine beglaubigte Kopie vom JA abholen.

Gruss Wedi


Danke... Gut zuwissen, werde ich mich mal gleich morgen drum kümmern.
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« Antwort #19 am: 23. November 2011, 17:20:12 »

Wäre es da nicht hilfreich, sich mal ans Telefon zu schwingen und erstmal die Exe anzurufen, ob Sie das Dokument im Besitz hat? Ansonsten kann Dir die Frage nur das zuständige Jugendamt beantworten. Es sollte dann aber auch kein Problem sein für ca. 10 Euro Gebühren eine Abschrift / Kopie zu fertigen. Ist ja wie mit mit Geburtsurkunden. Kann die Ex auch gerne alles mitnehmen. Kannst Du beim zuständigen Standesamt auch wieder anfordern als beglaubigte Abschrift. Gruß Ingo
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« Antwort #20 am: 23. November 2011, 17:23:06 »

@Berliner Junge :thumbup:Richtig!

Und ja, für alle Fälle ist es nie verkehrt, eine schriftliche Urkunde über das GSR in Händen zu haben, schon wenn Du einmal von Dritten kindesbezogene Informationen benötigst...

Viele Grüsse
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« Antwort #21 am: 23. November 2011, 17:29:07 »

Gut. Werde eure Ratschläge zur Kenntnis nehmen.
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« Antwort #22 am: 23. November 2011, 17:36:06 »

Moin BJ,

Und kann das nun die gemeinsame Sorgerechtserklärung sein?
möglich - vielleicht war es aber auch nur die Vaterschaftsanerkennung. Oder die Geburtsurkunde. Oder das Familienstammbuch.

Grüssles
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« Antwort #23 am: 23. November 2011, 17:38:19 »

Moin BJ,
möglich - vielleicht war es aber auch nur die Vaterschaftsanerkennung. Oder die Geburtsurkunde. Oder das Familienstammbuch.

Gut ich werde es morgen rausfinden. Damals wo das alles gemacht wurde, muss ich ehrlich zugeben habe ich mich zwar für interessiert aber nicht im Kopfbehalten. Dachte ja das ich nie sowas mal brauchen werde. waren ja mehr als Glücklich. Naja wieder mal eines besseren belehrt worden
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« Antwort #24 am: 25. November 2011, 18:55:12 »

Kurze neue Info, falls es jemand wissen möchte.

Beim Jugendamt habe ich jetzt schriftlich eine Kopie der Urkunde für das GSR beantragt.

Eigentlich sollte dieses Wochenende ich die Kinder haben. Wurden aber wieder mir von der Mutter verweigert. Nach dem ich ein wenig in www.trennungsfaq.de gestöbert habe, ist mir aufgefallen das es eine wunderbare und eigentlich logische Taktik der Mutter ist. Sie möchte mir hiermit die Grundlage entziehen für die Kinder eine Respektperson zu sein und auch um später, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, sagen zu können, dass ich die Kinder ja eh nur sehr selten hatte. Da ich ja das GSR habe, dieses aber nur zur Anwendung kommt wenn die Mutter sich an die zivilrechtlichen Vorgaben hält, würde sie damit vor Gericht sehr gut darstehen.

Zwei Fragen:

Gibt es eine Seite wie www.trennungsfaq.de für Mütter? Wo ich nachlesen kann wie Mütter sich in solchen Situationen verhalten um ggf. vorbeugen zu können?
Wer hat www.trennungsfaq.de geschrieben? Wi kam www.trennungsfaq.de zustande?

Finde es sehr gut was dort drin steht und bringt es auf den Punkt. Hatte aber auch schon die ein oder andere Nachfrage nach der Quelle...  Vielleicht habe ich nur nicht richtig auf der Seite geschaut. derzeit auch wenig Zeit. Daher dankbar für die Antworten.

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