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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 01:09:22 *
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Autor Thema: Sorgerecht nach dem neuen Gesetz  (Gelesen 1071 mal)
herbart
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« am: 21. November 2011, 15:08:12 »

Guten Tag,
muss mich auf Grund des Trennungswunsches ganz neu in die Problematik Sorgerecht einarbeiten.
Mein Sohn ist 11 Monate, wir sind nicht verheiratet, ich habe kein Sorgerecht, Vaterschaft ist anerkannt, wir leben noch zusammen in einer Wohnung (beide Mietvertrag).
Jetzt geht es um Wechselmodell 50/ 50. Bin ich nicht abgeneigt, hätte aber gern GSR(ABR) weil "gleiches Engagement = gleiche Rechte".
Das GSR soll nun von meiner "Eignung" abhängig gemacht werden. Da ich unser Kind von der Geburt an durchgehend zu 50% betreut habe, kann ich da nur müde gähnen.
Ich habe nun gehört, dass es seit Mitte diesen Jahres in solchen Situationen das Sorgerecht für den sich kümmernden Papa nach einem neuen Gesetz geben soll.
Frage 1: Ist das richtig?
Frage 2: Beinhaltet das GSR gleichzeitig das ABR?
Frage 3: Welche Schritte müsste ich gehen, um ohne diese unwürdigen Diskussionen mit der KM zum Sorgerecht zu kommen? Mit welchen Zeiten, finanziellem Aufwand ist zu rechnen? Was gibt es da zu beachten?

Ich würde mich über Erfahrungen und Hinweise sehr freuen!

Noch ein Hinweis zum Verständnis: Ich möchte der Ex nicht an die Karre pissen, oder ihr das Leben schwermachen - es geht mir nur darum, für eine hälftige Betreuuung eine sichere Grundlage zu haben.
Vielen Dank
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« Antwort #1 am: 21. November 2011, 17:51:13 »

Hallo! Bisher gibt es leider noch kein neues Gesetz zur Sorgerechtsregelung.

Wer soll denn Deine "Eignung" einschätzen?

Gruß Willi
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herbart
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« Antwort #2 am: 21. November 2011, 20:20:23 »

beziehe mich auf diese Meldung:
http://www.bild.de/politik/2010/politik/das-muessen-ledige-vaeter-jetzt-wissen-13513724.bild.html

Über die Eignung befindet natürlich die KM. ;)

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Beppo
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« Antwort #3 am: 21. November 2011, 20:30:30 »

Moin.

Die deutschen Justizverbrecher verweigern unehelichen Vätern nach wie vor das Menschenrecht auf gemeinsame Sorge für ihre Kinder.
Begründung:
"Wenn Eltern streiten gibt es kein gemeinsames Sorgerecht und wenn einer auf GSR klagt ist, belegt das den Streit!"
Der einzige Unterschied zu früher ist, dass die Verweigerung des SR heute auch noch teuer bezahlt werden muss.

Die wenigen Ausnahmen davon fallen praktisch nicht ins Gewicht.

Wenn deine Ex dir tatsächlich das Wechselmodell "gewähren" will, solltest du das nicht durch eine Sorgerechtsklage gefährden, denn auch mit GSR kann sie das WM jederzeit und ohne Angabe von Gründen zugunsten des "Unterhaltsmodells" beenden.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
herbart
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« Antwort #4 am: 21. November 2011, 20:39:28 »

was ist das dann für ein artikel in der bild?
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Beppo
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« Antwort #5 am: 21. November 2011, 20:59:18 »

Was soll damit sein?
Ein Bildartikel eben.

Und der ist nicht mal komplett gelogen.
Zitat
Die endgültige Entscheidung liegt bei den Richtern.
Und genau diese entscheiden eben in den allermeisten Fällen gegen Menschenrechte für Väter.
So wie es ihnen immer eingetrichtert wurde.
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lima65
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« Antwort #6 am: 22. November 2011, 06:34:37 »

Hallo herbart,

der Artikel bezieht sich auf ein Urteil des BVG, nicht auf ein "neues" Gesetz.  
Erwähnt wird immerhin:"Nun muss die Politik schnellstmöglich das derzeitige Gesetz ändern." und "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will bis Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen." Tja, das ist eben Bild rofl2

Wie es mit letzterem steht, kannst du auch hier im Forum nachlesen http://www.vatersein.de/Forum-topic-23681.html.
Was auch immer für ein Gesetz dabei rauskommen sollte: selbst, wenn es noch vor dem Sankt-Nimmerleinstag in Kraft tritt, wird es für dich keine Relevanz haben, da dein Kind schon da ist und eine rückwirkende Regelung mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit nicht geschaffen werden wird.

Gruß von lima
« Letzte Änderung: 22. November 2011, 06:36:08 von lima65 » Gespeichert
herbart
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« Antwort #7 am: 22. November 2011, 09:36:16 »

Ja, gut bei Bild darf man wohl skeptisch sein.

Aber in der Süddeutschen vom 04.08. steht es auch ziemlich eindeutig.
http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-es-gilt-das-neue-sorgerecht-ab-sofort-1.984205

Mich hat die Kinderärztin darauf hingewiesen, a la:"Darum müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen!"

Bin ich da zu blauäugig oder seid ihr zu skeptisch?
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« Antwort #8 am: 22. November 2011, 09:43:49 »

Moin Herbart,

es geht nicht um skeptisch oder blauäugig. Tatsache ist, es gibt noch kein Gesetz. Die Richter an den Amtsgerichten bzw. Oberlandesgerichten sehen die Dinge meist anders als der BGH in diesem Urteil vom August. Wenn Du mal ein wenig im Forum Sorgerecht schnüffelst, wirst Du einige Erfahrungsberichte von Vätern finden, die das GSR beantragt haben. Die meisten Jugendämter sind von der evtl. bevorstehenden Neuregelung des SR gar nicht begeistert und reagieren entsprechend. Wir sind nicht skeptisch, sondern realistisch.

Gruß Willi
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herbart
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« Antwort #9 am: 22. November 2011, 10:28:22 »

Wie kann ein Jugendamt von einem Urteil/ Gesetz "begeistert" oder "nicht begeistert" sein?
Wenn die neu vorgegebene Richtung heisst, dass das GSR dem gemeinsamen Kindswohl dient, kann es da ja wohl nur begründete Ausnahmen (Gewaltätigkeit des Vaters, … ) geben.
"Begeisterung" oder "Nichtbegeisterung" sind ja da wohl Katogorien, die keine Rolle spielen sollten.
Was wäre denn als "entsprechende" ablehnende Reaktion/ Strategie des JA denkbar?

(Sorry, Doppelpost - ich weiss nicht, wie ich den oben wieder weg bekomme.)
« Letzte Änderung: 22. November 2011, 10:32:13 von herbart » Gespeichert

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« Antwort #10 am: 22. November 2011, 10:52:00 »

Moin.

Auch und gerade im Jugendamt sitzen ganz überwiegend Leute, die sich ausschließlich an der Seite der Mutter sehen.
Väter stören nur, sind Unterhaltsdrückeberger oder gewalttätig.

Wenn eine werdende Mutter ins JA kommt, um sich über die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts beraten zu lassen, wird ihr in 99% der Fälle ganz dringend davon abgeraten.
Dafür gibt es dann sogar gedruckte Broschüren, in denen ihnen die Hölle vorhergesagt wird, wenn sie den Vater zu nahe an sich oder das Kind heran lassen.

Oft sogar, während der Vater daneben sitzt.
Für die ist das GSR Teufelswerk.

Und wenn es das für die Justiz und die Politiker der 5 großen Parteien nicht auch wäre, wäre das GSR schon längst die Regel.
Deswegen ist ja auch schon der 2. Herbst verstrichen, ohne dass "unsere" Justizministerin ihre Ankündigung wahr gemacht hätte.

Auch das BVerfG hat sein Urteil ja nicht aus eigener Überzeugung oder gar aus Fürsorge für Väter gefällt, sondern einzig, weil der EGMR die Richtung vorgegeben hat und das BVerfG schnell noch auf das Trittbrett aufgesprungen ist, indem es sich einen alten Fall ganz unten aus dem Stapel bgezogen hat und schnell gesagt hat: "Wir finden das jetzt plötzlich auch!"
7 Jahre, nachdem es noch das Gegenteil beschlossen hat und nachdem es der Politik 7 Jahre Zeit gegeben hat zu prüfen, ob die Ablehnungsgründe der Mütter tatsächlich immer so kindeswohlbezogen sind, wie stets behauptet wird.

Frau Zypries hat damals immer wieder Umfragen unter Leuten durchführen lassen, bei denen sie hoffen durfte, dass sie auch gegen das GSR sind und immer wenn erkennbar wurde, dass nicht mal da das gewünschte Ergebnis raus kommt, hat sie die Ergebnisse schnell wieder geschreddert und ne neue Untersuchung gestartet.

Und da Richter in D von dem gleichen Gesocks ernannt werden, herrscht da natürlich die gleiche menschenrechtsfeindliche Gesinnung vor.
Und deswegen gibt es hier in diesem Forum auch erst einen einzigen Vater, der das GSR vor Gericht erstritten hat.

Das was die Bild da schreibt ist also nur Makulatur um die Väter bei Laune zu halten, bzw. sie glauben zu lassen, sie hätten so etwas wie Rechte.
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« Antwort #11 am: 22. November 2011, 10:56:29 »

Hi herbart,

nochnmal: Es gibt kein Gesetz! Und es gibt auch keine neu vorgegebene Richtung (by the way: von wem?),
dass das GSR dem Kindeswohl dient. Es gibt seit dem BVG-Urteil für nichteheliche Väter lediglich die Möglichkeit ,
das GSR nun beim FA auch gegen den Willen der KM zu beantragen. Dies ging vorher nicht. Das ist aber auch schon
alles. Und das Totschlagargument heißt hier nicht z.B. Gewaltätigkeit (wie z.B. bei Ausschluß vom Umgang notwendig),
sondern lediglich fehlende Kommunikation. Oder Zerstrittenheit, die man mihin immer unterstellen kann, wenn man
vor Gericht landet. Die JA´s werden um Stellungnahmen gebeten. Und diese fallen halt in vielen Fällen negativ für den
KV aus. Dementsprechend wird häufig auch von den Richtern ausgeurteilt. Nämlich Ablehnung des GSR.

So siehst zurzeit aus. Hier muss erst noch ein langes gesellschaftliches Umdenken einsetzen.

LG,
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« Antwort #12 am: 22. November 2011, 10:57:48 »

Sorry, aber wir sind hier alle weder Richter noch Hellseher. Wir können nur eigene Erfahrungen weitergeben und uns gegenseitig helfen. Ich bin z.B. kein gewalttätiger Vater. In meinem Fall hat mir die Mitarbeiterin vom JA gesagt, dass das Gesetz ja noch nicht gilt und auf mich nicht zutrifft, weil mein Kind schon da ist. Entsprechend wird dann eine Stellungnahme an den zuständigen Richter verfasst. Der Hauptgrund für Ablehnung des GSR ist immer wieder mangelnde Kommunikationsfähigkeit der Eltern. Hier interessiert es auch niemanden, dass diese Tatsache meist von den Müttern ausgeht.

Gruß Willi
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« Antwort #13 am: 22. November 2011, 11:21:48 »

Hi@ all

Zitat
Wenn die neu vorgegebene Richtung heisst, dass das GSR dem gemeinsamen Kindswohl dient, kann es da ja wohl nur begründete Ausnahmen (Gewaltätigkeit des Vaters, … ) geben.
.

Dem schloß sich mein Richter an. Er forderte Km auf das GSR zu erklären,was sie auch tat, denn er konnte absolut keine Gründe erkennen die gegen gemeinsame Sorge sprachen, allerdings liegt bei mir eine besondere Konstelation vor, wir hatten für meine Große gemeinsames Sorgerecht nur für den Kleinen nicht.

Aber trotzdem ist das mal eine Gute Nachricht.

MC

edit ruhig verschieben wenns hier nicht reinpasst
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« Antwort #14 am: 22. November 2011, 11:26:02 »

Er forderte Km auf das GSR zu erklären,
Das ist der Punkt!
Mütter, die von irgendjemand "überredet" werden, gibt es durchaus. Auch von Richtern.
Aber es gibt kaum Urteile.
Man kann also kaum von einem "Recht" sprechen.
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« Antwort #15 am: 22. November 2011, 11:49:46 »

Da KM alle Geschütze auffuhr, angefangen von Nichtkommunikation bis zu uralten Mails und SmSen, war ich doch schon recht erstaunt über die Einstellung des Richters.
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« Antwort #16 am: 22. November 2011, 11:53:52 »

Ja, das ist schon recht positiv, nur bleibt die Frage offen, ob er auch ein entsprechendes Urteil gefällt hätte.
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« Antwort #17 am: 22. November 2011, 16:40:38 »

@Herbart,
Du hast eine PN.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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« Antwort #18 am: 22. November 2011, 16:56:51 »

Moin herbart,

wie hattest Du Dir das denn praktisch vorgestellt? Du legst dem Richter zwei Zeitungsausschnitte vor, und der sagt dann "naja, Herr herbart, wenn das so ist, urteile ich das natürlich gerne wunschgemäss für sie aus!"?

Wie die Vorschreiber bereits sagten: Ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht, auf das Du Dich berufen oder mit dessen Hilfe Du das GSR einklagen könntest. Andererseits - auch das wurde bereits gesagt - wird das GSR oft masslos überschätzt. Wenn Du stattdessen so etwas wie ein Wechselmodell bekommen kannst, ist das ungleich mehr wert als das GSR, denn ein WM ist gelebte Praxis; das GSR dagegen graue Theorie. Davon können Legionen entsorgter Väter ein Lied singen, die trotz GSR ihre Kinder gar nicht mehr sehen.

Die "Sicherheit", die Du Dir vorstellst, gibt es faktisch sowieso nicht; es gibt nur Möglichkeiten. Warum bist Du nicht einfach gleichberechtigter Vater und bringst das Thema irgendwann - ggf. in ein paar Jahren - nochmal zur Sprache, wenn Deine Ex praktisch festgestellt hat, dass das WM eine Bereicherung für's Kind und ein Zugewinn an Freiheit und Freizeit für sie selbst ist?

Grüssles
Martin
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herbart
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« Antwort #19 am: 23. November 2011, 10:33:37 »

Warum bist Du nicht einfach gleichberechtigter Vater …
Ja, genau - das wär ich gern! Nicht mehr und nicht weniger …
Ihre Ansage war "Auch wenn wir als Paar getrennt sind, bleiben wir Eltern." Wir wollen uns 50/50 kümmern, nicht um Unterhalt zu sparen, sondern, weil jeder von uns mit unserem Kind LEBEN will.
Ohne GSR/ABR aber gibt es für meine Begriffe keine Gleichberechtigung, weil Sie mir noch nicht mal sagen müsste, dass Sie mit dem Kind verschwindet.
Ich finde das GSR rgendwie die Grundlage für ein ernstgemeintes WM ist.

Auf meine Nachfrage, wo denn für Sie der Haken ist, kam: "Es ist doch nur eine staatliche Regelung ohne Auswirkungen." und "ASR hat finanzielle Vorteile für sie".
Da habe ich schon geschluckt. Wenn wir das WM 50/50 machen haben wir denselben Aufwand (finanziell und organisatorisch), aber sie will wegen ein paar € für sich mehr keine gleichberechtigte Grundlage zulassen.

Vielleicht stelle ich mich ja total bekloppt an (bis vor zwei Monaten war ich ja auch noch der Meinung, dass wir das Kind zusammen gross bekommen), aber irgendwie kann ich nicht nachvollziehen, dass mein Anliegen, bei gleichem Engagement zumindest Mitsprache beim Aufenthalt des Kindes zu haben, mit dem Argument "Ist doch nicht so wichtig!" entkräftet werden soll.
Also auch von Euch hier.

Das verstehe ich irgendwie nicht :(


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82Marco
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« Antwort #20 am: 23. November 2011, 10:41:14 »

Servus herbart!
Ganz ehrlich, wenn ich eine 50:50-Betreuung in Aussicht hätte, wäre mir (mit der jetzigen Gesetzeslage im dt. Familien(un)recht) egal, bei wem das Kind gemeldet ist und ob ich ABR habe oder nicht.
Meines Erachtens würdest Du das WM gefährden, bestündest Du JETZT auf GSR. Ich würde (wie von brille007 vorgeschlagen) das WM festigen und leben; wenn dies sich erfolgreich etabliert hat, mit KM nochmal über GSR reden.

Prinzipiell teile ich Deine Meinung hinsichtlich gemeinsamen Sorgerecht, nur: gesetzt den Fall, Du bekämst die elterleiche Sorge und KM macht trotzdem, was sie will, ist das GSR ein zahnloser Tiger.

Grüßung
Marco

*Edit: Ergänzung
« Letzte Änderung: 23. November 2011, 10:46:35 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
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« Antwort #21 am: 23. November 2011, 10:49:13 »

Das verstehe ich irgendwie nicht Traurig
Was verstehst du nicht?
Dass wir zu etwas raten, was in der Realität auch Hand und Fuß hat, statt dich einem Phantasiemodell hinterher rennen und auf die Schnauze fallen zu lassen?

Was willst du von uns hören?
Die Bestätigung, wie schön deine Träume sind oder das was der Realität entspricht?

Ich denke, wir sind uns einig, wie wir die Welt gerne hätten, wir scheinen aber nicht auf dem gleichen Wissensstand zu sein, wie die Welt wirklich ist.
Nur das solltest du uns nicht vorwerfen.
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« Antwort #22 am: 23. November 2011, 11:31:11 »

nur: gesetzt den Fall, Du bekämst die elterliche Sorge und KM macht trotzdem, was sie will, ist das GSR ein zahnloser Tiger.
Es macht also keinen Unterschied ob GSR/ABR besteht oder nicht?Huch
Wie das?
Wenn mir das mal jemand am praktischen Beispiel erklären könnte, hätte ich vielleicht die Chance meinen "Holzweg" zu verlassen.
Mit Logik scheint es ja nicht viel zu tun zu haben, oder?
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« Antwort #23 am: 23. November 2011, 11:55:28 »

Seit es das nacheheliche GSR gibt ist es immer mehr ausgehöhlt worden und immer mehr in die Alltagsverantwortung desjenigen gelegt worden, bei dem sich das Kind aufhält.
Bei den meisten Rechten, die noch mit dem GSR verbunden sind, gibt es keinerlei Sanktionen, wenn doch alleine entschieden wird.
Z.B.
Schul An- und Ummeldung
Wohnsitzummeldung
Krankenbehandlung
Kontoeröffnung
und am wichtigsten: Wegzug ans andere Ende des Landes oder ans andere Ende der Welt.
Nichts davon wird verweigert, sanktioniert oder rückgängig gemacht, wenn es dem anderen nicht gefällt.
Im Gegenteil. Wenn man versucht, hier seine Rechte durchzusetzen, wird dem abwesenden Elternteil das GSR eher entzogen, als seine Rechte durchzusetzen.

Finanzielle Unterschiede gibt es auch keine. (Welche sollen denn das sein?)

Das Umgangsrecht hat man ohne GSR genauso wie mit und ein Recht auf das WM auch mit GSR nicht.
Und eine Gleichberechtigung zwischen Mutter und Vater gibt es auch weder mit noch ohne GSR.

Man kann es auch so ausdrücken:
Ohne Sorgerecht hast du keine Rechte.
Mit Sorgerecht hast du keine durchsetzbaren Rechte.

Oder auch:
Mit Sorgerecht hast du das Recht, auf den Mond zu fliegen. Ein Ticket da hin hast du deswegen aber noch nicht.
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« Antwort #24 am: 23. November 2011, 12:04:51 »

@Herbart,
natürlich hat das gemeinsame Sorgerecht wichtige Vorteile, die oft aber nur auf dem Papier stehen, wenn die KM weder kooperations- noch kommunikationswillig ist. Deswegen kann es ratsam sein, auf die gemeinsame Sorge (vorerst) zu verzichten, wenn das Doppelresidenzmodell gelebt wird. Denn sollte die Doppelresidenz gelebt werden, wird automatisch das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt, auch wenn es auf dem Papier nicht manifestiert ist. Das ist dann deutlich besser, als wenn das gemeinsame Sorgerecht auf dem Papier zwar besteht, das Kind aber bei der Mutter lebt, man dieses mit viel Glück nur alle 14 Tage sieht und man sonst in die Belange des Kindes nicht eingebunden wird, weil die KM einfach die Alleinsorge ausübt und sich hierbei auch nicht beirren lässt.

Es gibt aber ein wichtiges Argument für die gemeinsame Sorge, das die eine oder andere KM manchmal nachdenken lässt: wenn ihr als Alleinsorgerechetigte etwas zustoßen sollte, dann wird das Kind seitens des Jugendamts nahezu zwingend in Obhut genommen und in ein Heim bzw. in eine Pflegefamilie gesteckt. Das JA entscheidet dann alleine über die kindlichen Belange. Dann das gemeinsame Sorgerecht - oder im Falle des Todes der KM - die Alleinsorge zu erhalten, ist sehr schwer, weil der Gesetzgeber für diese Fälle hohe Hürden gesetzt hat. Ein jahrelanger gerichtlicher Kampf bis manchmal nach Straßburg ist in solchen Fällen oft unausweichlich. Der "Fall Görgülü" (googeln) hat vor wenigen Jahren gezeigt, was Kinder in solchen Fällen durchaus aushalten müssen.
Das alles kann durch die gemeinsame elterliche Sorge vermieden werden.

Übrigens: welche finanziellen Vorteile soll die Alleinsorge für die KM denn haben? Wenn es ihr um finanzielle Vorteile wirklich gehen würde, dann würde sie die Doppelresidenz ablehnen, denn andernfalls verzichtet sie auf Betreuungs- und Kindesunterhalt und somit im Einzelfall auf durchaus € 1.000,00/Monat und mehr.
Für mich ist das alles ein wenig unschlüssig. Ich würde mich nicht wundern, wenn sie mit irgend einem Hammer hinter dem Berg hält und mit dem Angebot, die Doppelresidenz auszuüben, nur von diesem Hammer ablenken will. Kann es sein, dass ihre Familie weiter entfernt wohnt?


Viele Grüße
Marcus Gnau
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