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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 01:08:36 *
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Autor Thema: Sorgerecht nach dem neuen Gesetz  (Gelesen 1071 mal)
herbart
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 57



« Antwort #25 am: 23. November 2011, 12:17:54 »

Für mich ist das alles ein wenig unschlüssig.
Ja, da geht es dir wie mir …
Ich würde mich nicht wundern, wenn sie mit irgend einem Hammer hinter dem Berg hält und mit dem Angebot, die Doppelresidenz auszuüben, nur von diesem Hammer ablenken will. Kann es sein, dass ihre Familie weiter entfernt wohnt?
Ist so!?
Danke für PN!
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Marcus Gnau
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 106



« Antwort #26 am: 23. November 2011, 14:30:56 »

@Herbart,
dann würde es mich nicht wundern, wenn sie demnächst auf und davon ist, und zwar mit dem Kind. Als Alleinsorgeberechtigte darf sie das, während bei gemeinsamen Sorgerecht ein Umzug zwar nicht unmöglich, aber nicht ohne Hürden und mit gerichtlichem Ärger verbunden ist. Ich würde schleunigst ihr Angebot, die Doppelresidenz zu leben, annehmen und dies schriftlich vereinbaren. Danach würde ich notfalls einen gerichtlichen Antrag auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts stellen und die schriftliche Vereinbarung über die Doppelresidenz als Nachweis verwenden, dass ein gemeinsamer Sorgerechtswille zwischen den Eltern besteht, die KM aber aus unerfindlichen Gründen, die allerdings keinesfalls vom Kindeswohl getragen sind (das ist nämlich eine der Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts für die Anordnung der gemeinsamen Sorge gegen den mütterlichen Willen) eine juristische Festschreibung des gemeinsamen Sorgerechts ablehnt.

Mit einem solchen Antrag dürfte die Doppelresidenz dann zwar Geschichte sein, aber ich werde sowieso den Verdacht nicht los, dass die KM insoweit mit gezinkten Karten spielt. Mit der vorbezeichneten schriftlichen Vereinbarung hat man allerdings ein Indiz in der Hand, dass die Mutter aus eigensüchtigen Gründen handelt und nicht das Kindeswohl die oberste Richtschnur ihres Handelns ist. Und genau das ist der Knackpunkt, den das Bundesverfassungsgericht als für zwingend erforderlich hält, um das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den mütterlichen Willen anzuordnen.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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herbart
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 57



« Antwort #27 am: 23. November 2011, 20:54:25 »

Mit einem solchen Antrag dürfte die Doppelresidenz dann zwar Geschichte sein, ... , um das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den mütterlichen Willen anzuordnen.
Diese Überlegung führt dann, soweit ich das bis jetzt verstanden habe, dazu, das ich zwar auf dem Papier alle Rechte habe, diese aber nicht durchsetzen kann, und das Wechselmodell von der KM abgeschossen wird. Oder siehst Du das mit der Durchsetzbarkeit des GSR anders als die anderen?
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #28 am: 23. November 2011, 21:02:46 »

Oder siehst Du das mit der Durchsetzbarkeit des GSR anders als die anderen?
Ich denke nicht.

Du siehst das GSR als Voraussetzung für das WM.
Wir, inklusive Markus, sehen das GSR als mögliches Ergebnis des WM.

Das GSR wird heute vor Allem mit dem Argument verweigert, dass die Eltern ja nicht kooperationsfähig seien.
Dieses Argument wird aber durch ein gelebtes WM unwirksam gemacht.

Deswegen:
Versuche das WM zu erreichen.
Wenn du es schaffst, hast du mehr gelebte Rechte als du allein durch das GSR jemals haben wirst.
Und selbst wenn das WM nach einiger Zeit scheitert, kannst du es immer noch als Argument für das GSR verwenden.
« Letzte Änderung: 24. November 2011, 06:52:46 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Marcus Gnau
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 106



« Antwort #29 am: 23. November 2011, 23:56:39 »

Beppo hat es auf den Punkt gebracht. Dennoch werde ich das Gefühl nicht los, dass die KM auch nicht wirklich hinter dem Doppelrersidenzmodell steht, sondern insoweit nur abzulenken versucht, möglicher Weise von einem Umzug in ihre alte Heimat. Und dann wäre ein Zuwarten mit einem Antrag auf GSR fatal, weil dann für die KM noch das Argument der großen Entfernung sticht.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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