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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:47:08 *
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Autor Thema: Neuberechnung KU - darf's auch mal ein bisschen weniger sein?  (Gelesen 2049 mal)
lima65
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 59


« Antwort #25 am: 03. Februar 2012, 20:51:15 »

Danke euch für eure Hinweise. Werde nun mal den nächsten Schrieb für die JA-Experten in puncto KU-Berechnung aufsetzen. Ist ja grad kein Umgangs-WE  schild_frustrierend
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lima65
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 59


« Antwort #26 am: 14. Februar 2012, 07:41:31 »

Nochmals hallo zusammen,

JA hatte bzgl. der Tatsache, dass sie bei der Titulierung 2010 zwar den mittlerweile höheren Betrag, nicht aber die Anpassung der Zahl der Unterhaltsverpflichtungen in Anm. 1 DDT berücksichtigt hatten, folgendes mitgeteilt: sie seien nicht verpflichtet, die Unterhaltsverpflichteten über gesetzliche Änderungen zu informieren, dies sei vielmehr eine Serviceleistung. Und sie seien auch nicht verpflichtet oder berechtigt, ohne Antrag des Verpflichteten irgendetwas zu überprüfen.

So ganz allgemein kann ich das noch nachvollziehen - im konkreten Fall finde ich es aber reichlich unverschämt, die eigenen Fehler mit so einer Begründung vom Tisch zu wischen. Nochmal konkret: Unterhalt wurde Ende 2009 nach DDT 2009 berechnet. Titulierung erfolgte Anfang 2010, und bei diesem Termin waren dann schon die höheren Beträge der DDT 2010 "eingepreist", die nunmehr falsche Höherstufung aber natürlich nicht rückgängig gemacht worden.

Außerdem kam noch der Hinweis, ich sei ja auch auf meine Rechte hingewiesen worden. MaW: hätte ich ja mal schön selber merken dürfen, dass die mich über den Tisch ziehen.

Ich werd's in Zukunft in puncto JA mit Ede Zimmermann halten: Vorsicht, Falle!

Gruß von lima
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #27 am: 14. Februar 2012, 08:07:43 »

sie seien nicht verpflichtet, die Unterhaltsverpflichteten über gesetzliche Änderungen zu informieren, dies sei vielmehr eine Serviceleistung. Und sie seien auch nicht verpflichtet oder berechtigt, ohne Antrag des Verpflichteten irgendetwas zu überprüfen.
Das JA, wie wir es kennen und lieben.

Und um den Betrug zu manifestieren und unausweichlich zu machen, hat der BGH dem die Krone aufgesetzt, dass solcherart falsch aufgesetzte Unterhaltstitel auch nicht mehr änderbar sind. Der Betrug muss bis in alle Ewigkeit fortgeschrieben werden.
Der Betrüger wird also nicht bestraft und hat die Beute auch nicht zurück zu geben, sondern der Betrogene hat dem Betrüger nun jeden Monat noch einmal diesen Betrag "freiwilig" zu übergeben.  Als Belohnung für den gelungenen Betrug gun
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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