sie seien nicht verpflichtet, die Unterhaltsverpflichteten über gesetzliche Änderungen zu informieren, dies sei vielmehr eine Serviceleistung. Und sie seien auch nicht verpflichtet oder berechtigt, ohne Antrag des Verpflichteten irgendetwas zu überprüfen.
Das JA, wie wir es kennen und lieben.
Und um den Betrug zu manifestieren und unausweichlich zu machen, hat der BGH dem die Krone aufgesetzt, dass solcherart falsch aufgesetzte Unterhaltstitel auch nicht mehr änderbar sind. Der Betrug muss bis in alle Ewigkeit fortgeschrieben werden.
Der Betrüger wird also nicht bestraft und hat die Beute auch nicht zurück zu geben, sondern der Betrogene hat dem Betrüger nun jeden Monat noch einmal diesen Betrag "freiwilig" zu übergeben. Als Belohnung für den gelungenen Betrug
