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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:46:12 *
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Autor Thema: einmal nicht aufgepasst  (Gelesen 3692 mal)
United
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« Antwort #75 am: 22. November 2011, 14:14:47 »

Moin Dennis,

... und rennst dabei m.E. immer noch kopflos in die falsche Richtung.
Ganz ehrlich:
Ich habe momentan den Eindruck, dass kopflose Hühner deutlich koordinierter laufen ...

Einerseits erzählst Du, dass Unterhaltszahlungen Deinen Tod bedeuten würden.
Andererseits versuchst Du durch Schuldenaufnahme ein Unterhaltsminimierungsmodell in die Wege zu leiten.

Dass Du dadurch nachhaltig Deinen finanziellen Handlungsspielraum (aufgrund einer eventuellen Vaterschaft) einschränkst, stört Dich weniger, als für Madame eventuell zahlen zu müssen ...

JaNe, is klar.

Zur Info:
Richter mögen´s nicht so gerne kompliziert. Wenn sie was nicht schnallen, findet´s halt keine Berücksichtigung.

Viel Spaß beim Anwalt wünscht
United
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midnightwish
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« Antwort #76 am: 22. November 2011, 14:36:44 »

Zudem kann die unterstellt werden 2012(oder auch ab 22.Nov 2012) bewußt einen Kredit aufgenommen zu haben, um in Kenntnis der Schwangerschaft deine Unterhaltsleistungen für später minimieren zu können.

Wenn das so einfach wäre, würden ja sehr viele Menschen Kredite aufnehmen um wenigerUnterhalt zahlen zu müssen. Meist finden Schulden nur dann Berücksichtigung, wenn sie vor dem Kind entstanden sind.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
bagger1975
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« Antwort #77 am: 22. November 2011, 14:46:39 »

@dennis,

in Ergänzung zu @united und @midnightwish:

Du bist ganz sicher nicht der 1. in Deutschland, der spitzfindige theoretische Überlegungen zum evtl. berechtigten Herunterrechnen beim Unterhalt anstellt. Einzig und allein aber kommt es auf die Praxis an und dass Gerichte hier sehr erfinderisch sein können, wurde Dir ja schon erläutert und wird Dir gegen Kostenerstattung dann auch der Rechtsanwalt erklären.

Sonst wären hier ja viele sehr blöde. Letztendlich gehen Deine Überlegungen gezielt in Richtung Unterhaltsvereitelung; das betrifft aber dann wohl ein anderes Rechtsgebiet.

Viele Grüsse   
« Letzte Änderung: 22. November 2011, 14:48:54 von bagger1975 » Gespeichert

Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
dennis2011
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« Antwort #78 am: 22. November 2011, 14:58:07 »

Die Investitionen müssen getätigt werden. So oder so.
Nur ist mein Handlungsspielraum begrenzt, die Grundsätzlichen Konsequenzen versuche ich nur
im Vorfeld abzustecken.

Grüße,
Dennis



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"Ich mag Veränderungen, sie bedeuten Fortschritt"
minna289
Nicht wegzudenken
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #79 am: 22. November 2011, 15:18:06 »

tach,

dennis- grundsätzlich kann jeder Mensch machen was er will, so kannst auch DU jetzt Deine Investitionen tätigen da Sie ja "unbedingt" sein müssen.

Ob Du der Vater dieses ungeborenen Kindes bist oder nicht- diese Frage ist zum jetzigen Zeitpkt. nicht zu beantworten (das hatten wir ja jetzt wirklich oft genug erörtert) .

Worüber Du Dir aber im klaren sein solltest ist die Tatsache das, wenn Du der Vater bist, nunmal finanzielle Ansprüche an Dich gestellt werden ( und das ist auch gut so, denn Du hattest dann das Vergnügen und sollst auch fürs Karusellfahren selbst bezahlen).

In welcher Höhe und welchem Umfang Du Unterhaltspflichtig bist kannst Du zumindest für den KU in der Düsseldorfer Tabelle (siehe links) nachlesen.
Was den Unterhalt für die KM betrifft können wir Dir hier ohne konkrete Zahlen (von Dir und KM) nicht sagen da wir nicht über die notwendige Glaskugel verfügen.

So, ich hoffe ich konnte ein wenig zusammenfassen und Dir auch mitteilen das Du evtl. Investitionen überdenken solltest (da eine evtl. Zahleselfunktion eintreten könnte) und Dir auch nochmals anraten den Dinge die Du nicht beinflussen kannst (Feststellung der Vaterschaft) die dafür notwendige Zeit zu geben.

minna
« Letzte Änderung: 22. November 2011, 15:20:03 von minna289 » Gespeichert

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #80 am: 22. November 2011, 15:28:47 »

Die Investition wird dir auch nicht untersagt, nur zum Unterhaltssparen anrechnen kannst du es nicht.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Ingo30
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« Antwort #81 am: 22. November 2011, 15:30:00 »

Hi Dennis,

Zitat
An dem Haus finden 2012 erhaltsame Baumaßnahmen statt, hierfür muss Person A ein Kredit mit einer
Tilgungsrate aufnehmen. Person A befürchtet, aufgrund der Tilgungsraten den Unterhalt für die Mutter
nicht mehr zahlen zu können.
 

Ja, ja.. müssen, hätten, können. Dennis, ganz deutlich, es wird Dir keine Vorteile bringen, Deine Kohle jetzt im abgewohnten Häusschen von Oma Erne zu versenken, nur weil Du mit Opa Paul noch tolle Tricks und Schachzüge durch Nießbrauchrecht im Grundbuch getan hast. Ich würde von sowas definitiv die Finger lassen. Und wenn ich mir die Immobilie nicht leisten kann, muss sie eben verkauft werden. Bist Du auch nicht der Erste, dem das hier passiert. Opa Pauls Nutzungsansprüche werden davon unberührt bleiben.

Ganz ehrlich: Mit solchen "Schachzügen" wirst Du dir keinen Gefallen tun. Gruß Ingo  
« Letzte Änderung: 22. November 2011, 15:32:26 von Ingo30 » Gespeichert
brille007
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« Antwort #82 am: 22. November 2011, 16:12:55 »

Moin,

ich habe noch immer nicht verstanden, was Besuche bei pro familia oder bei einem Anwalt für einen Nutzen haben sollen, wo ihr möglicher (!) Grund noch nicht einmal feststeht und wo man auch durch monatelangen und teuren Aktionismus nicht das geringste erreichen kann: Damit Folge B (Unterhaltspflicht für Mutter und Kind) überhaupt eintreten kann, muss erst einmal Voraussetzung A (Vaterschaft) eindeutig festgestellt sein. Das geht allerfrühestens im August 2012. Man kann durch kopfloses Herumrennen also weder etwas sparen noch etwas beschleunigen; man kann sich selbst allerdings eine Menge schlafloser Nächte bereiten und natürlich auch völlig grundlos schon viele grüne Scheine bei Anwälten versenken. Ziel- und planlos irgendwo im dunklen Wald herumzurennen ist etwas ganz anderes als jemandem "drei Schritte voraus zu sein".

Grüssles
Martin
(der sich auch nicht auf den Beinbruch, den Wasserrohrbruch oder den Lottogewinn "vorbereitet", die er im nächsten Jahr haben KÖNNTE)
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
dennis2011
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« Antwort #83 am: 23. November 2011, 14:18:59 »

Hallo zusammen,

ich weiß das ich hier alle mit meinen Frage verrückt mache, aber kann mir jemand genauer sagen, wieviel Unterhalt ich nun zahlen müsste, wenn von folgender Situation auszugehen ist?

Ihr Einkommen: aktuell 1000 EUR netto
Mutterschutzgeld, Elterngeld wird beantragt

Mein Einkommen: aktuell 2100 EUR netto, BU 63,04 EUR; Altersvorsoge 116 EUR;
private Zusatz Krankenversicherung, 6,60 EUR

Welche Versicherungen wie Hausrat u.s.w wären noch abzugsfähig?
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"Ich mag Veränderungen, sie bedeuten Fortschritt"
AnnaSophie
_AnnaSophie
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« Antwort #84 am: 23. November 2011, 15:08:43 »

Hallo,

5 % berufsbedingte Aufwendungen (evtl. auch mehr je nach OLG) und
4 % zus. Altersvorsorge vom Bruttoeinkommen.

Sophie
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United
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« Antwort #85 am: 23. November 2011, 15:23:32 »

Moin Dennis,

ich weiß das ich hier alle mit meinen Frage verrückt mache
... in erster Linie machst Du Dich selbst verrückt.

KU-Berechnung:
2.100 EUR
./. 116 EUR - Altersvorsorge bis 4% Brutto, sofern geleistet
./. 105 EUR - Berufsbedingter Aufwand (hab 5% pauschal vom Netto genommen, hier gibt es von OLG zu OLG Unterschiede in der Handhabung)
--------------
1.879 EUR bereinigtes Einkommen
-> Einstufung in Einkommensstufe 2 Düsseldorfer Tabelle (keine Herauf-Herabstufung da zwei Unterhaltsberechtigte)
entspricht 241 EUR Kindesunterhalt
1.638 EUR verbleibend nach KU

Bedarf KM:
1.000 EUR - Bedarf (Einkommen vor Geburt - hier wäre ggf. auch berufsbedingter Aufwand abzuziehen)
./. 370 EUR - Elterngeld (angenommen 67% vom Netto, entspricht 670 EUR abzgl. 300 EUR Sockelbetrag, der nicht mitgezählt wird)
--------------
630 EUR (theoretischer Schadensersatzanspruch)

Zunächst gilt aber Halbteilungsgrundsatz:
1.638 EUR ./. 370 EUR x 3/7 = 543 EUR (Achtung auch der 1/7-Erwerbsanreiz gilt nicht in allen Regionen Deutschlands)

Dein Selbstbehalt (1.050 EUR) wäre somit gewahrt (1.879 EUR - 241 EUR Kindesunterhalt - 543 EUR Betreuungsunterhalt = 1.095 EUR).

Bei weniger Elterngeld gilt das:
Es kann dir durchaus passieren, das du jeden Betrag der über 1050 EUR liegt 3 Jahre lang bei der KM abgeben darfst,

Gruß
United
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jaypeg
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« Antwort #86 am: 23. November 2011, 18:23:02 »

Hi...

So ähnlich sieht die Rechnung auch bei mir aus. Scheinbar können Frauen mit so einer Gesetzeslage faktisch alles erreichen.
Warum bin ich keine Frau???

Also Dennis, bevor du irgendeinen Kredit aufnimmst, gehe lieber andere Wege.

Um Kindesunterhalt kommst du nicht drumherum. Den solltest du auch leisten, da dir sonst das Jugendamt auf die Kappe steigt oder für dich in Vorschuss geht und es irgendwann von dir einholt.

Bei dem Unterhalt für die Frau gibt es einige Überlegungen. 3 Jahre sind lang - und du kannst davon ausgehen, das eine Frau sich daran gewöhnt, nicht mehr zu arbeiten. Schongleich gar nicht, wenn sie weiß, was sie von dir holen kann. Das muss sie aber auch einklagen. Wenn´s blöd läuft zahlt sie mit deinem Geld ihren eigenen Rechtsanwalt. Du bekämpfst dich also irgendwie selbst.

Überlege dir dochmal ein Jahr berufliche Auszeit (vom AG gekündigt-arbeitslos). 60% Von deinem Lohn ergeben immernoch 1260 €. Davon zahlst du den Mindest-Kindesunterhalt von 225 €. Summasumarum hast du etwas weniger als obige Rechnung - aber du schuffstest nicht für jemand Anderen. Und steigerst ihre Motivation, z.B nach einem Jahr wieder zu arbeiten. Schließlich muss sie ein Kind und sich selbst versorgen. Das wird mit deinem KU, dem staatl. Kindergeld und Ihrem Elterngeld dann nicht mehr so leicht
als wenn du auch noch den Betreunungsunterhalt finanzieren musst. Und da sie elterngeld bekommt und nicht wie manch andere Frauen von der Arge bezahlt werden lassen die dich auch einigermaßen in Ruhe. Gewisse Querelen musst du als arbeitsloser ja sowieso in diesem Staat hinnehmen.

Eine andere Überlegung ist die Selbstständigkeit. Aber auch da solltest du nicht vergessen, die 3 Jahre hängen dir immer nach. Es ist und bleibt ne saure Gurkenzeit. Mit einem eigenem Unternehmen darfst du auch nicht viel verdienen. Du kannst aber, z.B das Auto eben für private Sachen nutzen und doch voll über die Firma rechnen. So bleiben dir von 1050 € im Monat wenigstens Spritkosten und Versicherung erspart. Das solltest du aber mit einem Steuerberater und rechtsanwalt durchgehen, und dir auch über die Risiken einer Selbstständigkeit bewusst werden. In manchen Berufen ist das einfach und auch möglich, in anderen wird es gar nicht möglich sein, sich einfach mal so als "Start up"-Unternehmen aufzustellen.

Man ist das viel geworden... mad3
Grüße vom Jaypeg


Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.
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brille007
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« Antwort #87 am: 23. November 2011, 18:37:34 »

@ jaypeg,

mal abgesehen von Deiner noch immer recht diffusen >>>Identität<<< sind "Vorschläge" wie
Überlege dir dochmal ein Jahr berufliche Auszeit (vom AG gekündigt-arbeitslos). 60% Von deinem Lohn ergeben immernoch 1260 €. Davon zahlst du den Mindest-Kindesunterhalt von 225 €. Summasumarum hast du etwas weniger als obige Rechnung - aber du schuffstest nicht für jemand Anderen.
kompletter Stuss. Hältst Du deutsche Familienrichter für so bescheuert, solche getürkten Kündigungen, die zufällig zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen werden, nicht zu bemerken? Die urteilen wegen mutwilliger Verminderung der eigenen Leistungsfähigkeit dann einfach Unterhalt auf der Basis des bisherigen bzw. erzielbaren Einkommens aus. Da ist es dann blöd, wenn man dieses gar nicht mehr hat.

Auch so etwas
Du kannst aber, z.B das Auto eben für private Sachen nutzen und doch voll über die Firma rechnen. So bleiben dir von 1050 € im Monat wenigstens Spritkosten und Versicherung erspart.
ist im Zweifelsfall schlicht Steuerhinterziehung, denn selbstverständlich ist über die Privatnutzung eines Firmen-Kfz genau Buch zu führen.

Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.
wäre es nicht besser, Du gehst wieder in Deine eigene Grube zurück?

Just my 2 cents
Martin

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jaypeg
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« Antwort #88 am: 23. November 2011, 23:07:39 »

Hallo Martin...

Diffuse Identität? Hat ja jeder mal klein angefangen - auch hier im Forum.

Ich möchte auch nicht klären, ob der Anspruch auf Betreuungsgeld einer KM gerechtfertigt ist oder nicht.
Das ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich. Das muss schon jeder mit sich selbst ausmachen, ob er Wege und Mittel finden will oder nicht.

In Zeiten von Eurokrise und Co will mir doch kein Richter erklären ob eine betriebsbedingte Kündigung mutwillig vom Arbeitnehmer zu verantworten ist. Sicher sollten diese Schritte wohl überlegt sein. Ich möchte ja auch nur aufzeigen, das es Möglichkeiten gibt, sich zu wehren. Wozu sich jeder einzelne entscheidet - ist ihm überlassen. Einfach alles hinnehmen ist auch eine Möglichkeit.

Wenn du ein Fahrtenbuch schreiben möchtest, wird es vorallem kompliziert und aufwendig, Private fahrten über die Firma abzurechnen. Wenn man es wenig Privat nutzt mag sich das lohnen. Fährt man aber generell viel Privat ist die ein Prozentregelung die bessere Alternative.
In Deutschland gibt es ja die gerade wieder in die Kritik geratene 1% Regelung die sich "so" vorallem D (Lobby der Autoindustrie) in der EU leistet.
Wenn ich also nicht gerade mit einer Nobelkarosse rumfahren muss, kann man die ruhig wählen. Damit ist es egal, wie das KFZ genutzt wird. Alle Rechnungen sind über die Firma abrechnungsfähig. Im Gegenzug muss der Nutzer 1% des Anschaffungspreises als Geldwertenvorteil (monatlich) bei seiner Steuererklärung abgeben. Außerdem sind auch andere Geldwertevorteile (Bewirtungskosten etc pp) nicht in voller Höhe von der Steuererklärung auf die Berechnung des Betreungsunterhaltes ansetzbar.
Auch die Gesellschaftsform ist zu überlegen. Tiefer gehe ich da jetzt auch nicht ins Detail.
Wie schonmal erwähnt, sind Gespräche mit Rechtsanwalt und Steuerberater unabdingbar.

Das möchte ich auch erwähnen. Das Gründen einer eigenen Selbstständigkeit ist ein großer Schritt zur Selbstverwirklichung.  Sollte man mit seinem Unternehmen sehr erfolgreich sein und gute Gewinne erwirtschaften, wird man wohl an die KM weiter zahlen müssen. Aber mit dem Erfolg kommt das Selbstvertrauen und ein möglicher Weg aus dieser Lebensphase.

Gruß vom Jaypeg

wer gegen den Strom schwimmt, nähert sich der Quelle



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Beppo
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« Antwort #89 am: 24. November 2011, 02:56:33 »

Jaypeg, wenn du dich mit deinen Ideen auf die Schnauze legen möchtest ist das deine Sache aber verschone andere davon.
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« Antwort #90 am: 24. November 2011, 03:07:07 »

Diffuse Identität? Hat ja jeder mal klein angefangen - auch hier im Forum.
vielleicht - aber Väter, die als Mädchen anfangen, haben wir hier eher selten...

Zum Rest Deiner "Ratschläge" kann man nur sagen: Man macht besser einen grossen Bogen darum; zu etwas anderem sind sie nicht zu gebrauchen.
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« Antwort #91 am: 24. November 2011, 08:06:19 »

Guten Morgen zusammen,

ich wollte kein flamewar im Forum eröffnen, aber für konstruktive Ratschläge bin ich weiterhin gerne offen.

Wie Sophie bereits erwähnte, werden vom Netto die Altersvorsorge und die berufsbedingten Aufwendungen
abgezogen. Soweit verständlich, aber was ist mit meiner Berufsunfähigkeit, und wie sieht es mit Doppelter Haushaltsführung
aus, einfache Heimfahrten zwischen AG und Zweitwohnsitz? Steuerlich werden diese doch ebenfalls berücksichtigt?

Grüße,
Dennis




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« Antwort #92 am: 24. November 2011, 08:14:27 »

Hallo,

die doppelte Haushaltsführung ist im Regelfall deine Sache, du könntest doch auch näher zu deinem Arbeitgeber ziehen. Evtl. gäbe es eine Chance das zumindest ein Stück weit berücksichtigen zu lassen, wenn du am Heimatort Frau und Kind hättest...

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in meinen Augen zu den berufsbedingten Aufwendungen.

Steuerlich und unterhaltsrechtlich sind verschiedene Dinge..

Sophie
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« Antwort #93 am: 24. November 2011, 08:17:53 »

Moin.

Beides im Prinzip ja, was ein Richter aber auch anders entscheiden kann.
Vor Allem wenn nicht alle Ansprüche befriedigt werden können.
Z.B. kann dir nahegelegt werden an deinen Arbeitsort zu ziehen.
Mittlerweile kann man das aber oft mit den dann erhöhten Umgangskosten abwehren.
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« Antwort #94 am: 24. November 2011, 08:23:37 »

Funktioniert nur eine begrenzte Zeit und du mußt auch begründen warum du einen Zweitwohnsitz benötigst
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« Antwort #95 am: 24. November 2011, 08:29:34 »

Hallo zusammen,

wenn ich nicht gerade in der Großstadt arbeite (Erstwohnsitz), versuche ich jedes Wochenende in die
Heimat (Zweitwohnsitz) zu fahren. Wie bereits erwähnt, wohnt mein Großvater im elterlichen Haus
alleine, und ich leiste bei ihm häusliche Unterstützung.

Grüße,
Dennis

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« Antwort #96 am: 24. November 2011, 08:36:02 »

Zumindest bei KU ist der Vater meiner Kinder mit genau diesem Argument, er müsse sich regelmäßig um seine Eltern und sein haus kümmern, beim zuständigen Richter nicht gut angekommen.
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Beppo
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« Antwort #97 am: 24. November 2011, 08:41:11 »

Da es hier "nur" um einen BU-Mangelfall geht, sind die Chancen etwas besser aber wie gut, ist nicht vorhersehbar.
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« Antwort #98 am: 24. November 2011, 08:46:36 »

...es geht nicht um das KU, um gottes Willen - für mich geht es hier um das BU.
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« Antwort #99 am: 24. November 2011, 08:56:42 »

Ja, aber auch da kann es dir passieren das nicht alles angerechnet wird, wenn dadurch der Staat für die KM mit aufkommen muß.

Allerdings würde ich erstmal deine Vaterschaft kläremn, bevor du dir zu viele Gedanken um den Rest machst. Im schlimmsten Fall wären alle Konstrukte, die du dir jetzt überlegst hinfällig, wenn Mama beim Staat die Hand aufmacht
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