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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:42:24 *
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Autor Thema: Bin ich verpflichtet Post weiterzuleiten ?  (Gelesen 656 mal)
Havanaman
Rege dabei
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Beiträge: 112


« am: 16. November 2011, 11:11:14 »

Hallo an alle .
Ich stelle mir im Moment gerade folgende Frage .
Meine EXE ist ja schon seit knapp 3 Jahren ausgezogen und nun ist es so das Post von einem RA und auch vom Gericht bei mir im Briefkasten lag . Da ich nicht damit gerechnet habe die post könne nicht für mich sein habe ich sie aufgemacht . Jetzt ist es so das es eine Ladung vom Gericht für EXE ist zu dem Sie zu erscheinen hat .
Ich denke mal , auch wenn es einige vieleicht nicht verstehen können , bekäme Sie wahrscheinlich etwas Ärger wenn Sie nicht bei Gericht erschein . Ich gebe zu das nach allem was Sie bisher versuchte mir anzuhängen , es ein gefundenes fressen für mich wäre .  Was kann mir passieren wenn ich diese Post nicht an Sie weiter gebe sondern einfach entsorge ? Wer kann mir nachweisen das die Post bei mir angekommen ist . Ich denke mal das Ihr RA sagt er habe die Post an meine Adresse geschickt und das Gericht ja wohl auch .

Danke
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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 16. November 2011, 11:30:06 »

Hi,

ich würde den RA anrufen und ihm mitteilen, das sein Brief und Post vom Gericht für seine Mandantin von der Post bei dir eingeworfen wurde und er doch bitte dafür sorgen soll, das das korrigiert ist und den Brief an Adresse xy zu senden und das auch dem Gericht mitzuteilen. Im übrigen kann seine Mandantin die beiden Schriftstücke gerne nach Abspache bei dir abholen. Die Umschläge klebst du einfach wieder zu.

Alternativ kannst du die Umschläge zukleben, mit durchgestrichener Adresse und dem Vermerk verzogen seit x.20xx zurück in einen öffentlichen Briefkasten stecken.

Nur der Neugiert halber. Warum soll ein RA, der sie ja sicher auch gegen dich vertritt, plötzlich die falsche Adresse angeben? Und worum geht es in der ladung? Irgendwas was e tl. auch dir schaden könnte, weil sie evtl. Dinge bestellt hat und dabei die alte Adresse angegeben oder so?

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Havanaman
Rege dabei
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Beiträge: 112


« Antwort #2 am: 16. November 2011, 11:48:44 »

@midnightwish

Nein das ist nicht der RA der Sie gegen mich vertritt .
Es dreht sich hierbei um eine Schmerzensgeldfprderung von einem Verkehrsunfall den meine EXE hatte als wir noch nicht verheiratet waren - Sie ist einem aufgefahren und der Gegner möchte nun Geld .
Der RA ist von Ihrer Versicherung der Sie dabei vertreten soll . Glaube nicht das mir das schaden kann .
wegen dieser Sache hatte ich vor ca einem Jahr schon einmal Post erhalten ( auch auf Ihren namen ) die ich Ihr dann gegeben habe - auch hat mich die Ra Kanzlei angerufen um mit EXE zu sprechen - denen hatte ich mitgeteilt das Sie ausgezogen ist . Man kann doch annehmen das Sie sich darum kümmert , oder ?
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Inselreif
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 473


« Antwort #3 am: 16. November 2011, 12:21:32 »

Hi,

ich sehe keine Verpflichtung, irgendwen zu benachrichtigen oder irgend etwas nachzusenden. Du bist nicht für die Post Deiner Ex verantwortlich, die kann auch selber informieren und selber Nachsendung beauftragen. Allerdings wird es wegen der Ladung an eine falsche Anschrift nicht wirklich Ärger geben, nur vielleicht ein bisschen Aufwand.

Von daher wieder zukleben, "verzogen" draufschreiben und ab in den nächsten gelben Kasten.

Gruss von der Insel
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PaulPeter
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 189


« Antwort #4 am: 16. November 2011, 14:03:31 »

Naja, ist ja ein anderer Fall, ein anderer Anwalt, etc.
Was spricht, außer Deinem eventuell verletzten Stolz, dagegen den Anwalt anzurufen, die Lage zu schildern etc? Von dem dürftest Du ja nichts zu befürchten haben, auch wenn Du die Briefe versehentlich aufgemacht hast.
Briefe verschwinden zu lassen, ist sicher nicht die feine englische Art.
Und falls die Sache rauskommt, (und wenn die Briefe verschwinden wird es rauskommenm, denn das Gericht wird darlegen können, dass die Briefe an Dich gegangen sind) wirst Du Ärger bekommen. Und man sieht ja, dass der Brief aufgemacht und wieder zugmeacht wurde, der Absender, an den der Brief geht, wird das auch feststellen... Fragt sich nur, ob die Poststelle des Gerichtes und das Sekretariat des Anwaltes helle genug sind, das zu bemerken. Aber in dieser Sache ist ja keiner von beiden Dein Feind, also gibt es doch auch keinen vernünftigen Grund denen Anlass zu geben, Dein Feind zu werden......

Auch wenn ich davon ausgehe, dass der Graben zwischen Dir und Deiner Ex tief ist, ists doch eine prima Gelegenheit, vor Ihr und auch vor Dir selber Größe zu beweisen und den Fall anständig zu erledigen. So wie  man das machen würde, wenn man sich nicht getrennt hätte. Mit allem anderen würdest Du Dich doch nur auf eine Stufe stellen, die weit unter Deinem Niveau steht.

Gruß, PP.

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Krieg ist dir Fortsetzung gescheiterter Gespräche mit anderen Argumenten
(meine Weisheit)
jenpa
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 259



« Antwort #5 am: 16. November 2011, 14:14:25 »

Alles wieder zurück in den Brifkasten der Post.
Besser sich da nicht reinhängen und mit dem Ansender
reden. Sieht in jeden Fall etwas dumm aus.

jenpa
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..dem Kind beide Eltern
Ingo30
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #6 am: 16. November 2011, 14:32:15 »

Und in Zeiten von E-Mail sind der Anwalt und auch das Gericht schnell informiert. Gruß Ingo
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Garfield
Schon was gesagt
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Beiträge: 16


« Antwort #7 am: 22. November 2011, 17:03:17 »

Also ich würde da uch Gericht und anwalt informieren. Man ist doch selbst nicht dazu verpflichtet, anderen Menschen Post nachzusenden.
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