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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:41:39 *
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Autor Thema: Unterhaltstitel  (Gelesen 569 mal)
Marko99
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« am: 16. November 2011, 10:51:11 »

Hallo,
ich habe in einem Buch (Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer) gelesen, dass es sinnvoll ist, sich den Mindestunterhalt vertitulieren zu lassen.
Ein Teilnehmer hier hatte es mir auch empfohlen in einem anderen Thread.

Jetzt meine Frage:
Klage seitens meiner Ex ist eingereicht. Streitwert ist ihrerseits sehr hoch angesetzt.
Macht es Sinn den Titel auch ohne Rücksprache meiner Anwältin beim JA zu machen?
Dann zeige ich ja auch dem Gericht, dass ich zahlungswillig bin...auch mit weniger Netto ab 2012.. und weniger DJ Terminen (da ich an den WE´s mit den Kindern nicht mehr musizieren werden)

Danke im voraus
Marko
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 16. November 2011, 11:32:06 »

Ja, wenn ein gerichtlicher Unterhaltsstreit ansteht, ist das durchaus sinnvoll, da Streitwert und -lust mindernd.

Es gibt allerdings auch schon Urteile, dass sich bei KU der Streitwert immer an der gesamten geforderten Summe ausrichtet, auch wenn die strittige Differenz nur einen €uro ausmacht.
Vermutlich, damit die Streitlust eben nicht verloren geht.
Schließen sollen die Vätervernichter ja auch nicht leer ausgehen.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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