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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:39:40 *
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Autor Thema: Kind gegen Geld  (Gelesen 423 mal)
pippo
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 42


« am: 16. November 2011, 09:03:59 »

Hallo,

nachdem ich jetzt schon 2 Threads zu Zugewinn und Steuer gestartet habe, möchte ich mal meine Geschichte erzählen.

Wobei ich garnicht soviel über Details der Trennung und Umgang sagen möchte, da diese mit vielen von Euch identisch sind,
Schwierigkeiten beim Umgang, üble Nachrede, keine Telefonate möglich etc.

Es geht mir bei meiner Geschichte mehr um die Tatsache, dass es in D zwar möglich ist alles Finanzielle einzuklagen und eine Entscheidung herbeizurufen, es aber im Gegenzug keine Möglichkeit gibt den Umgang verlässlich festlegen zu lassen. Auch besitze eine Umgangsregelung mit dem JA, schriftlich, einstimmig, aber die bringt mir in der Praxis genauso viel, wie das gemeinsame Sorgerecht - nice to have.

Kern meiner Geschichte ist, dass die Ex klare Vorstellungen hat, was ihr finanziell zusteht, das hat sie jetzt in etlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen deutlich gemacht, kurz gesagt alles oder zumindest soviel wie möglich, im Gegenzug stellt sie sich als faire Mutter hin, die dem Vater das Recht einräumt das Kind weiterhin zu sehen. Also aufgrund dieser Großzügigkeit ist es für Sie nicht nachvollziehbar warum ich nicht die finanziellen Forderungen erfülle.

Kind gegen Geld.

bzw. weniger Geld als gefordert, weniger Kind als gefordert.

Das ist ein Stück weit schon Henne und Ei, beide sagen, schau mal was ich Dir alles gebe, dafür will ich auch was. Nur hinkt natürlich der Vergleich zwischen Kindern und dem lieben Geld. Ich will ein gleichberechtigter Vater sein, Punkt. Das bin ich nicht, also mache ich ihr das Leben in puncto Geld so schwer wie möglich.

Es gibt in meinem Fall keinen Ausweg, es gibt auf der Gegenseite keine Bereitschaft das zu diskutieren, sich in der Mitte zu treffen etc.. die Haltung ist klar, gib mir erstmal das Geld, dann reden wir übers Kind. Mediation, nein Danke. Vermittlung durch Dritte, auf keinen Fall.

Wer von Euch hat es geschafft aus dieser Spirale rauszukommen und wie?

bin für jeden Hinweis/Tipp dankbar.

Pippo

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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #1 am: 16. November 2011, 10:26:40 »

Moin Pippo,

Wer von Euch hat es geschafft aus dieser Spirale rauszukommen und wie?

Dein Problem scheint grossenteils hier zu liegen:
Auch besitze eine Umgangsregelung mit dem JA, schriftlich, einstimmig, aber die bringt mir in der Praxis genauso viel, wie das gemeinsame Sorgerecht - nice to have.
eine "Umgangsregelung vom Jugendamt" ist etwa so sinnvoll wie ein selbst aufgestelltes Verkehrsschild in Deiner Wohnstrasse: Man kann sich dran halten - aber auch folgenlos dagegen verstossen, denn das Jugendamt kann in dieser Frage weder etwas entscheiden noch Verstösse ahnden. Das weiss Deine Ex - und geht so weit, wie sie gehen kann. Papier ist geduldig.

Wenn Du den Umgang wirklich GEREGELT haben willst, wirst Du um eine Umgangsklage nicht herumkommen: Beim Familiengericht wird der Umgang nach Art und Umfang ausgeurteilt und nach entsprechendem Antrag Deinerseits auch finanzielle oder andere Sanktionen bei Verstössen. Und Deine Ex bekommt auch gesagt, dass Umgang und Geld nichts miteinander zu tun haben - höchstens in Form von Ordnungsgeld, das sie bezahlen muss, wenn sie gegen diese Regelung verstösst.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« Antwort #2 am: 16. November 2011, 10:42:47 »

Klingt nach meiner Ex. Die will auch Kohle.
Zu Gesprächen, Mediation etc. war sie nicht bereit. Gegen eine gegen mich erwirkte e.A. hat sie selbst verstoßen. Die Umgangsregelung vom JA..ähnlich wie bei dir...
Deshalb habe ich meinen Umgang letztendlich doch über das Gericht klären lassen.

Meine fordert mehr als ich zahlen möchte und kann. Irgendwie seh ich auch nicht ein, dass ich malochen soll (rund um die Uhr, mit Wochenend-"Hobby") und trotzdem nur auf Hartz 4 Niveau leben soll.

Ich hab ihr mehr als den Mindestunterhalt angeboten. Das ganze sogar mit JA Titel. Hat sie abgelehtn. Ist zum Anwalt gegangen, der jetzt Klage eingereicht hat um den Unterhalt ausrechnen zu lassen..

Ich bin am Überlegen, ob ich mir den Mindestunterhalt vom JA vertitulieren lassen soll. Noch vor der Gerichtsverhandlung... Das zeigt ja meinen Zahlungswillen..

Dir rate ich das Spiel nicht mitzuspielen. Reich Klage beim Gericht ein. Wie Martin es schon sagte.

Gruß
Marko
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pippo
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 42


« Antwort #3 am: 16. November 2011, 11:16:03 »

ich habe das thema umgangsklage schon öfter mit meinem RA diskutiert,
er sagt immer, dass man vorher auf jeden fall das gespräch mit dem JA suchen muss.

meiner meinung nach verlorene zeit, die verantwortliche dort ist eine bessere jugendgruppenleiterin.

aus eurer erfahrung, was gerichte in solchen fällen entscheiden, ich möchte eigentlich das, was mir
in der JA erklärung versichert wurde, jedes zweite wochenende freitag bis sonntag bei mir, am anderen wochenende
drei stunden am wohnort des kindes und ferien teilen.

dies wird jetzt seit 3 jahren so praktiziert (zumindest in der theorie)

meine sorge bei der klage ist noch schlechter wegzukommen als jetzt
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 16. November 2011, 11:35:11 »

Beim JA warst du ja nun. Also ist der Weg zum Gericht offen.
Ob du dich da verbessern kannst, hängt davon ab, was du bisher hast.

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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Marko99
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 272


« Antwort #5 am: 17. November 2011, 01:25:18 »

Obwohl wir beim JA waren, habe ich dennoch Klage eingereicht. Jetzt hab ich die Kids erstmal "nur" alle zwei Wochen, aber demnä#chst auch über nacht einmal in der Woche, da ich dann auch ein Kinderzimmer habe für die zwei:-)

Also..ab zur Anwältin und Klage einreichen..
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