Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:34:58 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Kampf um mein Kind  (Gelesen 1122 mal)
Stephan II
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 16. November 2011, 07:21:43 »

Hallo Gemeinde, meine Geschichte ist schnell erzählt.
Seit 2004 bin ich geschieden. Ich bin komme aus Homburg (Saarland) Meine Ex ist gleich mit Ihrem Freund ( heutigen Mann) nach Brühl bei Köln gezogen. Mein Kind kann ich nur in den Ferien sehen. Das ging die ganze Zeit einigermaßen. Doch nun ist meine Tochter in der 5. Klasse auf dem Gymnasium. Sie ist mittlerweile 10 Jahre alt und wir haben einen sehr guten Draht zueinander.
Bei meiner Ex sind mittlerweile  noch drei weitere Kinder.(2 mit ihrem neuen Mann und 1 aus dessen erster Ehe) Manchmal sind dort in Brühl also 4. Kinder. In der Regel immer 3 und ab und zu 4. Ich mache mir immer mehr Sorgen um mein Kind. Sie wird sehr vernachlässigt und kommt oft zu kurz.
Einmal in der Woche darf ich mit meinem Kind telefonieren. Doch dieses Telefonat ist viel zu wenig.
Meine Tochter ist in Brühl das 5. Rad am Wagen.
Ich lebe in Bamberg, bin wieder verheiratet und habe natürlich keine weiteren Kinder. Meine Frau und meine Tochter verstehen sich super.
In den Sommerferien wollte meine Tochter nach 4 Wochen bei mir, nicht mehr zurück nach Brühl. In den Herbstferien das gleiche. Sie möchte bei mir in Bamberg leben. Sie möchte das wir sie zu uns nach Bamberg holen. Das Jugendamt in Brühl lässt mich seit den Sommerferien im Stich. Mit denen tut sich einfach nichts. Ich und meine Frau sind nun bereit einen Anwalt ein zu schalten, da sich beim Jugendamt keiner rührt. Ich bereit sehr vorsichtig vor zu gehen. Kennt jemand die weiteren Schritte? Ich bin überzeugt das richtige zu tun. Gibt es einen der mir helfen kann? Ich bin für jeden Rat dankbar.
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 16. November 2011, 07:35:58 »

Servus Stephan,

willkommen bei vatersein.de.

Vorneweg gleich mal die sehr wichtige Frage, ob Du zusammen mit Deiner Ex das gemeinsame Sorgerecht hast.
Oder gab es dazu mal eine gerichtliche Regelung?

Gibt es zudem Regelungen zum Umgang? Dein Bericht liest sich so, als würde dies allein auf den guten Willen Deiner Ex ankommen.

Zitat
Meine Tochter ist in Brühl das 5. Rad am Wagen.
wenn es tatsächlich so ist, dann ist es natürlich eine sehr unschöne Umgebung für das Kind.
Belege dafür hast Du nicht genannt. Bist Du sicher, dass es sich hier nicht nur um Deinen Eindruck handelt?

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 16. November 2011, 08:31:16 »

Moin.

Auf Basis deiner bisherigen Angaben (Vermutungen) ist ein Wechsel eures Kindes in deinen Haushalt, gegen den Willen der Mutter völlig illusorisch.
Auch mit GSR.

Ohne SR wäre das auch dann ausgeschlossen, wenn es gute Gründe dafür geben sollte.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Stephan II
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #3 am: 16. November 2011, 09:52:31 »

Hallo Beppo und Michael, danke erst mal für die Antworten. Natürlich haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Sonst hätte ich ja gar keine Chance.
Meine Tochter hat auch schon aus freien Stücken einen Brief für das Jugendamt geschrieben, in dem Sie deutlich zum Ausdruck bringt dass sie zu mir ziehen möchte.
In dem Brief hat sie auch viele Sachen notiert, die absolut in die falsche Richtung laufen.
Mein Umgangsrecht habe ich schon vor Jahren über das JA geregelt, da meine Ex noch sehr jung ist und mit Vernunft leider nichts zu regeln ist.
Ich führe auch schon lange Berichte über das Verhalten der Ex. Selbst mein Kind merkt das ihre Mutter oft betrunken ist. In Brühl wird oft gestritten und das auch sehr handgreiflich.
Also es braucht niemand zu denken das ich nur die Idee habe meine Ex-Frau zu ärgern. Bestimmt nicht.
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #4 am: 16. November 2011, 10:05:40 »

Die Punkte Alkohol und häusliche Gewalt sowie eindeutige Aussagen des Kindes haben natürlich ein Gewicht.
Andererseits stößt Du beim zuständigen Jugendamt auf taube Ohren damit.

Im Streitfall um den Aufenthalt des Kindes kann es Dir also sehr gut passieren, dass das JA einen entsprechenden Bericht verfasst, der Deine Bemühungen ins Leere laufen lässt.
Und sehr viele Familienrichter machen sich die Arbeit nur all zu einfach.
"Kinder gehören zur Mutter" und "Etwas getrunken und gestritten wird doch überall" wirst Du dann zu hören bekommen und Euer Kind bleibt, wo es ist.

Sicherlich kannst Du einen Versuch untrernehmen, aber Deine Chancen stehen meiner Ansicht nach schlecht.

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #5 am: 16. November 2011, 10:10:28 »

Moin Stephan,

die Sorgerechtsfrage ist nicht allein entscheidend; von Bedeutung ist, ob irgendwann über das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) gestritten und entschieden wurde. Lebt Deine Tochter also bei ihrer Mutter, "weil Kinder halt (zu) ihren Müttern gehören" oder war die ABR-Frage bei der Scheidung ein Streitpunkt, der gerichtlich "pro Mutter" entschieden wurde?

Wenn das ABR nie strittig war, liegt es automatisch bei beiden Eltern. In diesem Fall könntest Du beim nächsten Aufenthalt Deiner Tochter in Bamberg zum dortigen Jugendamt marschieren und dort erklären, dass sie künftig bei Dir leben will und wird. Das ist kein kleiner Schritt; vor allem, weil sie dafür schulisch von NRW nach Bayern wechseln muss. Du musst dafür daher WIRKLICH überzeugt sein, dass der Wille Deiner Tochter, bei Dir zu leben, keine momentane Laune ist, die mit einem Handy oder ein paar neuen Klamotten wieder umgedreht werden kann. Und dass es auch nicht bei der ersten Unstimmigkeit in Deinem Haushalt heisst "wenn Du nicht tust, was ich will, gehe ich wieder zu Mama!"

Ggf. kannst Du Dich zuvor auch mit einem Anwalt beraten, der die möglicherweise unschönen Reaktionen der Mutter abfedern kann. Dinge wie den Alkohol-Konsum der Mutter solltest Du allerdings aus dem Spiel lassen; die kennst Du nicht aus eigenem Augenschein; entsprechende Behauptungen können Dir leicht negativ ausgelegt werden.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Stephan II
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #6 am: 16. November 2011, 10:44:55 »

Sorry, wenn ich mit dem Antworten nicht so schnell bin. Das ist für alle. Ich brauch etwas Zeit um hier in dem Forum zu recht zukommen.
Das mit JA in Bamberg hat mir aber gesagt das es nicht zuständig wäre. Nur das JA in Brühl. Eine Rechtsberatung hol ich mir in jedem Fall.
Die Aussage meiner Tochter hab ich schon sehr genau geprüft. Sie will wirklich zu Ihrem Vater.
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 16. November 2011, 11:00:41 »

Wenn sie jetzt in die 5. gekommen ist, ist sie ja mindestens 10.
Damit hat ihr Wort und Wille auch vor Gericht schon eine gewisse Bedeutung.
Entscheiden kann sie es allerdings nicht.
Erst ab 14 kann man relativ sicher davon ausgehen, dass der Richter dem Wunsch des Kindes folgt.
Der rabiate Weg, einfach Fakten zu schaffen, ist dabei tatsächlich der Erfolgversprechendste.
Anders als sich Monatelang mit den ganzen Mütterunterstützungsvereinen wie dem JA abzulabern oder dem Richter die Aufgabe aufzuladen, einen Beschluss zur Kindesherausgabe zu verfassen. Gegen Mütter trauen die sich so etwas normalerweise nicht.

Nur mit 10 oder 11 kann das eben durchaus scheitern.
Einen solchen Fall hatten wir hier gerade ganz aktuell.

Ich würde noch ein Jahr warten.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Stephan II
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #8 am: 16. November 2011, 11:07:15 »

Ich würde ja warten.
Aber eine 10- jährige ist von warten schwer zu überzeugen. Mir liegt die Entwicklung meiner Tochter am Herzen.
Was haltet ihr von der Idee,mit meiner kleinen, in den Ferien gemeinsam zu einem guten Anwalt zu gehen?
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #9 am: 16. November 2011, 11:09:14 »

Geh erstmal ohne sie hin.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Stephan II
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #10 am: 16. November 2011, 11:16:55 »

Bin schon auf der Suche nach einem guten Anwalt hier in Bamberg. Aber gute Anwälte sind leider auch sehr dünn gesät.
Ich gehe allein hin, da hat Beppo schon recht.
Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #11 am: 16. November 2011, 13:56:16 »

Hi Stephan,

der schulische Aspekt wurde schon angesprochen und den würde ich bei allem Verständnis für die Situation nicht unterschätzen. Es besteht ein ziemlich großes Nord-Süd-Gefälle in der Schulbildung. Und so was wie "Schul-Exen" Schreiben und ähnliche Gesichten gibt es in NRW-Gymnasien nicht. Es kann Dir also passieren, dass Deine Tochter den schulischen Wechsel nicht so ohne weiteres wegstecken wird und es hier auch zu Konflikten kommen wird. Dies nur als Gedanke dazu. Gruß Ingo
Gespeichert
Stephan II
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #12 am: 17. November 2011, 11:47:32 »

Meine Tochter wurde ein Jahr zu früh eingeschult. Mit fünf. Beim Schulwechsel würde Sie sowieso die fünfte wiederholen. Mein Problem ist die seelische Belastung für mein Kind. Sie wünscht sich nichts so sehr wie diesen Wechsel zu Ihrem Papa. Ich bin ja schon auf der Suche nach einem guten Anwalt hier in Bamberg. Vielleicht ist hier ja jemand dabei der vielleicht einen guten Anwalt empfehlen kann.
Gespeichert
Hessentom
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 482



« Antwort #13 am: 30. November 2011, 09:09:45 »

Guten Tag!

Ich habe lange überlegt, ob ich hier antworte. Sei es drum. Grundsätzlich gebe ich BEPPO und Brille recht. Finger weg von dem Alk Vorwurf!! Das hören die Richter nicht sehr gerne, da das ein Einführungs-Totschlag-Argument in all diesen Verfahren ist.

Bauchweh bekomme ich, wenn hier geschrieben wird (Beppo, 16.11.11) Wünsche der Kinder in dem Alter würden nur "zur Kenntnis genommen", wären aber nicht entscheidungsrelevant. Ich habe das anders erlebt. Ich gebe aber auch zu, daß es hier ein Ländergefälle gibt, ich also mit dem Bundesland Hessen Glück hatte.

Ich hatte am 02.11.11 eine vergleichsweise harmlose Verhandlung, in der der Vorsitzende dem Anwalt der Mutter unmißverständlich klar gemacht hat, daß ihn die Befindlichkeiten der Eltern einen Scheissdreck interessiert, ihn allein der Wunsch und das Wohl unseres Sohnes bei seiner Entscheidungsfindung leiten wird. Mein Junior ist 9 Jahre alt. Dem Jugendamt hat er in der Verhandlung aufgegeben, den Wunsch unseres Sohnes zu erforschen. Ursache war ein von mir für 2012 geplanter Urlaub in den USA und Kanada dem die Mutter widersprochen hatte.

In dieser Anhörung erläuterte der Richter, daß es BUNDESWEIT geplant ist, diese kleinen Scharmützel aus den Gerichtssälen herauszuhalten, da es um Dinge geht, die in der Verantwortung der Eltern liegen. Für meinen Fall bedeutet daß, daß das Jugendamt Ja oder Nein sagt zu diesem Urlaub.

Grundsätzlich würde ich behaupten, daß der Vater auch in Bamberg(Bayern) beantragen kann, daß die Tochter in dem hier genannten Alter gerichtlich angehört wird. Ob das wünschenswert ist, lasse ich hier mal offen.



Gespeichert

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #14 am: 30. November 2011, 10:30:38 »

@Hessentom, wo siehst du in diese Aussage
Wenn sie jetzt in die 5. gekommen ist, ist sie ja mindestens 10.
Damit hat ihr Wort und Wille auch vor Gericht schon eine gewisse Bedeutung.
Entscheiden kann sie es allerdings nicht.
Erst ab 14 kann man relativ sicher davon ausgehen, dass der Richter dem Wunsch des Kindes folgt.
durch diese
Wünsche der Kinder in dem Alter würden nur "zur Kenntnis genommen", wären aber nicht entscheidungsrelevant. Ich habe das anders erlebt. Ich gebe aber auch zu, daß es hier ein Ländergefälle gibt, ich also mit dem Bundesland Hessen Glück hatte.
widerlegt?

Wenn ich sage, dass Tiger vom aussterben bedroht sind, ist die Aussage, dass du schon mal einen gefangen hättest, doch auch kein Gegenbeweis.

Ich sehe seine Chancen zu diesem Zeitpunkt bei deutlich unter 50%.
Wirklich beurteilen kann ich es aber nicht.
Evtl. findet er ja einen guten Anwalt, der ihm seine Chancen, bei seinem Gericht und seinem Richter recht gut einschätzen kann und ihm das auch ehrlich sagt, ohne ihn aus Profitgier in die Schlacht zu schicken.

Ob er das Risiko eingehen will, muss er aber selbst wissen.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #15 am: 30. November 2011, 10:34:39 »

In dieser Anhörung erläuterte der Richter, daß es BUNDESWEIT geplant ist, diese kleinen Scharmützel aus den Gerichtssälen herauszuhalten, da es um Dinge geht, die in der Verantwortung der Eltern liegen. Für meinen Fall bedeutet daß, daß das Jugendamt Ja oder Nein sagt zu diesem Urlaub.
Na dann es ja eigentlich nur noch wenige Hundert Jahre dauern, bis das auch in den Köpfen der Richter angekommen ist.

Ich freue mich jedenfalls mit die, dass du einen guten Richter hattest.
Die sind nämlich noch seltener als Tiger.

Ich hatte ganz zu Anfang auch mal eine.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Hessentom
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 482



« Antwort #16 am: 30. November 2011, 11:43:18 »

Beppo! Nicht sauer sein!

Mir liegt es fern hier jemandem auf die Füße zu treten. Jeder Fall ist ein Einzelfall, der hoffentlich von der Justiz auch individuell beurteilt wird.

Und um in Deinem Bild zu bleiben:

Einen Tiger habe ich nicht gefangen, aber die Schönheit und den Schützenswert dieser Lebewesen habe ich über die Jahre schätzen gelernt.

Ich hatte es an anderer Stelle vor Jahren schon einmal gepostet: In Hessen ist es qua FGG vorgesehen, Kinder ab 3 Jahren vom Gericht - oder den Jugendämtern (für das Gericht!) - anhören zu lassen. Im Umkehrschluß bedeutet das, daß ein Mädchen von knapp 10 Jahren durchaus entscheidungsrelevant ihren Wunsch nach ihrem Lebensmittelpunkt äußern kann.

Aber wie gesagt, just my poor opinion men_ani

Thomas
Gespeichert

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #17 am: 30. November 2011, 12:23:34 »

Moin hessentom,

grundsätzlich kann ein Richter sogar ein Baby befragen, wenn er möchte; es gibt hierfür keine Altersgrenze nach unten. Es gibt allerdings auch keine Möglichkeit für Antragsteller, etwas Bestimmtes zu verlangen oder auf die Urteile oder Vorgehensweisen anderer Gerichte zu verweisen. Ob ein Richter Kinder befragt und ob bzw. wie er die so gewonnenen Erkenntnisse in seinen Beschluss einfliessen lässt, ist ausschliesslich ihm selbst überlassen.

Was in Klein Kleckersdorf ausgeurteilt wurde, ist in Gross-Kleckersdorf vollkommen ohne Belang. Insofern kann ich Beppo's Statement nur bekräftigen: Alles kann, nichts muss.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Hessentom
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 482



« Antwort #18 am: 01. Dezember 2011, 08:39:31 »

Moin Martin!

Wir beide haben recht, wir beide haben unsere Erfahrungen. Richter sind hier völlig unangreifbar, ich selbst finde das völlig ok. Ich habe in meinen Verfahren inzwischen den dritten Richter als "Tatrichter." Ja, so nennen die sich. Ich bin nicht daß Maß aller Dinge, aber als Vater Selbstbewußtsein zu zeigen und mit eigenen Anträgen und Ideen aufzuschlagen, hat mir weitergeholfen. Hat es doch den Richtern gezeigt, der Kerl verlässt sich nicht auf den Anwalt, der hat sich mit der Kacke wirklich SELBST auseinandergesetzt.

Und wenn es aus Sicht des Vaters angezeigt erscheint, daß Kind vom Gericht (ggfs. vom Jugendamt) anhören zu lassen wenn es um den Lebensmittelpunkt geht, warum eigentlich nicht. Vorliegend reden wir hier von einem Mädchen, daß seine Wünsche bereits klar geäußert hat. Wenn der Vater seine Tochter richtig einschätzt, kann er auch eine Anhörung des Kindes beantragen. Natürlich ist das problematisch, der Loyalitätskonflikt kommt hier zum tragen. Aber mit entsprechender Vorbereitung sollte so etwas nicht zwangsläufiig eine Traumatisierung der Tochter bedeuten.

Rein juristisch hat der Vater das Recht auf richterliches Gehö r. Das schliesst solch einen Antrag ein. Das steht so im Grundgesetz ( Artikel 103.1 GG)

Für mich selbst muß ich aber zugeben, ich habe solche Anhörungen meines Sohnes bisher erfolgreich verhindern können. Probelmatisch ist das allemal.

Das Problem, welches ich sehe ist, das daß Familienrecht Ländersache ist. Insoweit gebe ich Dir (Martin) völlig recht. In einem anderen Bundesland hätte ich in meiner Sache auch ein Fiasko erleben können.

So ein Tiger ist ein völlig unberechenbares Vieh

Gespeichert

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #19 am: 02. Dezember 2011, 00:05:41 »

Moin Tom,

ich muss Dir hier ein bisschen widersprechen - allein, damit bei anderen Usern keine falschen Hoffungen entstehen.

Wenn der Vater seine Tochter richtig einschätzt, kann er auch eine Anhörung des Kindes beantragen.
beantragen kann man vor Gericht (vor allem ohne Anwalt), was man möchte. Ein Recht darauf, dass das Gericht sich mit dem Antrag befasst oder gar darauf eingeht, gibt es jedoch nicht; der Richter entscheidet selbst, ob es zu seiner Entscheidungsfindung nötig ist, ein Kind anzuhören.

Natürlich ist das problematisch, der Loyalitätskonflikt kommt hier zum tragen. Aber mit entsprechender Vorbereitung sollte so etwas nicht zwangsläufiig eine Traumatisierung der Tochter bedeuten.
auch das ist nicht richtig; genau diese "Vorbereitung" ist in der Regel das Übel, wenn das Kind tage- und wochenlang regelrecht darauf dressiert wird, nur ja das Richtige (bzw. um Himmels willen nichts Falsches) zu sagen - natürlich unter der Prämisse, dass diese Befragung waaaaahnsinnig wichtig sei. DAS traumatisiert.
Im übrigen ist ein Gericht aus Kindersicht ein grosses Haus mit Menschen drin. Wie Rathaus, Schule, Kaufhaus etc. Ein Richter ohne Robe, der dort in einem kindgerecht gestalteten Zimmer ein paar Fragen stellt, traumatisiert dagegen kein bisschen.

Rein juristisch hat der Vater das Recht auf richterliches Gehö r. Das schliesst solch einen Antrag ein. Das steht so im Grundgesetz ( Artikel 103.1 GG)
nein. Rechtliches Gehör ist nicht gleichbedeutend mit "ich kann beantragen, was ich will." Und wer als Laie versucht, einen Richter über die eigenen Ansichten zum GG zu belehren, holt sich einen Satz Ohrlaschen ab.

Das Problem, welches ich sehe ist, das daß Familienrecht Ländersache ist. Insoweit gebe ich Dir (Martin) völlig recht. In einem anderen Bundesland hätte ich in meiner Sache auch ein Fiasko erleben können.
die richterliche Unabhängigkeit beinhaltet, dass jeder Richter nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet. Auch im selben Bundesland und auch am selben Gericht und sogar beim selben Richter können zu einem (vermeintlich) identischen Sachverhalt unterschiedliche Entscheidungen ergehen. Als Kunde im Elektronik-Markt habe ich ein Recht darauf, den Fernseher X zum selben Preis zu bekommen wie der Kunde vor mir. Das Recht, bei Gericht dieselbe Umgangs- oder Sorgerechtsregelung zu bekommen wie der "Kunde" vor mir, besteht dagegen nicht.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #20 am: 02. Dezember 2011, 03:14:15 »

Moin!

Also ich denke, es ist nicht komplett illusorisch, dass eine aufgeweckte Zehnjährige bei einem Richter auf offene Ohren stösst. Es gibt solche und solche. Wenn die Kurze dem Schwarzkittel gegenüber steif und Bein darauf besteht zum KV umzuziehen, dann wird ein offener Richter das auch so erkennen und bedenken. Es hängt einzig an dem Glück einen guten Richter zu bekommen und daran, wie willensstark die Kurze ist.

Ein ordentliches Betreuungskonzept muss natürlich auch vorliegen.

Dass die JAs nix tun, ist klar. Zwei sorgeberechtigte Eltern und ein Kind, dem es offenbar gut geht. Trotz allem. Da lassen die die Finger von. Zumal sie ja sowieso nichts tun können ausser eine Beratung anzubieten. Der Rest liegt bei den Eltern und ggf. beim Richter.

Wenn der Opener das JA an seinem Wohnort einschalten will, geht das m.E. nur, wenn er sie zuvor bei sich gemeldet hat beim EWMA.

Wenn es mit Einverständnis der Mutter nicht geht, dann führt so oder so kein Weg am Gericht vorbei. Ich würde das als kein Drama für die Kurze einstufen. Sie wird von nem netten Mann gefragt, wo sie wohnen möchte. Sie ist allein mit ihm in seinem Büro und er zieht auch seine komische Kluft aus. That´s it.
Und wenn die Kurze tough ist, dann wickelt sie den Schwarzkittel vielleicht sogar um den Finger.

Die grosse Gefahr, die ich sehe, wurde hier schon angesprochen. Was passiert ab dem Tag, an dem die Mutter den Antrag auf Umzug (ABR-Übertragung) im Briefkasten hat und die Kurze zur Anhörung vorgeladen wird? Unter Umständen ist die Kurze dann einer massiven Beeinflussung ausgesetzt...

Greetz,
Milan
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2011, 03:18:42 von Milan » Gespeichert

Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Deine Geschichte (Moderatoren: midnightwish, Malachit)  |  Thema: Kampf um mein Kind
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team