Falls du also einen besseren Brutto-Netto-Rechner kennst, wäre ich für sachdienliche Hinweise ebenfalls dankbar ... ich hab' nämlich gerade vor ein paar Wochen die "Freude" gehabt, wegen Nachteilsausgleich die Steuererklärung meiner Ex inclusive Progressionsvorbehalt von "mit empfangenen Unterhaltsleistungen" auf "ohne Unterhaltsleistungen" umzurechnen. So was kann man zwar mit Papier, Bleistift und Taschenrechner machen, ist aber eine ziemlich strubbelige Rechnerei ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Zu Deinem Problem: Auch hier sehe ich nicht sooo das Problem. Der Gesamtbetrag der Einkünfte Deiner Ex wird auf dem Steuerbescheid inklusive Deiner Unterhaltszahlungen berechnet. Du musst bei der Parallelrechnung den GdE nur um den Anteil Unterhaltszahlung minus Werbungskostenpauschbetrag kürzen, die dann folgenden Abzugspositionen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge) bleiben unverändert. Oder anders:
Zu versteuerndes Einkommen - (Unterhaltsleistungen-Werbungskostenpauschbetrag) = zu versteuerndes Einkommen ohne Unterhalt. Auf diese wäre dann die ESt der Ex zu berechnen. Die Differenz ist der Nachteilsausgleich. Da gibt es m. E. nichts kompliziert zu rechnen.
LG LBM