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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:26:10 *
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Autor Thema: Berechnung Nachteilsausgleich @ Malachit  (Gelesen 252 mal)
Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« am: 13. November 2011, 14:11:17 »


Falls du also einen besseren Brutto-Netto-Rechner kennst, wäre ich für sachdienliche Hinweise ebenfalls dankbar ... ich hab' nämlich gerade vor ein paar Wochen die "Freude" gehabt, wegen Nachteilsausgleich die Steuererklärung meiner Ex inclusive Progressionsvorbehalt von "mit empfangenen Unterhaltsleistungen" auf "ohne Unterhaltsleistungen" umzurechnen. So was kann man zwar mit Papier, Bleistift und Taschenrechner machen, ist aber eine ziemlich strubbelige Rechnerei ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Zu Deinem Problem: Auch hier sehe ich nicht sooo das Problem. Der Gesamtbetrag der Einkünfte Deiner Ex wird auf dem Steuerbescheid inklusive Deiner Unterhaltszahlungen berechnet. Du musst bei der Parallelrechnung den GdE nur um den Anteil Unterhaltszahlung minus Werbungskostenpauschbetrag kürzen, die dann folgenden Abzugspositionen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge) bleiben unverändert. Oder anders:

Zu versteuerndes Einkommen - (Unterhaltsleistungen-Werbungskostenpauschbetrag) = zu versteuerndes Einkommen ohne Unterhalt. Auf diese wäre dann die ESt der Ex zu berechnen. Die Differenz ist der Nachteilsausgleich. Da gibt es m. E. nichts kompliziert zu rechnen.


LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
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gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #1 am: 13. November 2011, 15:22:43 »

Hallo LBM,

yo, so mache ich das auch. Mir ist schon klar, dass DU so etwas vorwärts wie rückwärts auswendig runterbeten kannst, allerdings finde ICH es trotzdem: strubbelig ;-)

Aber natürlich trotzdem danke für die Bestätigung, dass ich in dieser Hinsicht steuerrechtlich einigermaßen richtig gedacht habe.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #2 am: 13. November 2011, 15:39:27 »

Aber natürlich trotzdem danke für die Bestätigung, dass ich in dieser Hinsicht steuerrechtlich einigermaßen richtig gedacht habe.

Du bist doch e clever Kerlsche!

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
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