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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:24:59 *
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Autor Thema: Einkommenssteuerschätzung bei Finanzamt beantragen?  (Gelesen 554 mal)
herrbecker
Frischling

Beiträge: 3


« am: 13. November 2011, 10:09:26 »

Hallo zusammen,

sonst stiller Mitleser,brennt mir heute uch etwas unter den Nägeln.Vielleicht,weiß jemand da Bescheid.Derzeit wird der Unterhalt ( Kind 4 Jahre) nach Steuerklasse 3 berechnet. In dieser Steuerklasse zahle ich monatlich nur etwa 7 Euro Einkommensteuer. Ich habe jetzt überall mal durchgerechnet,dass mich da nächstes Jahr eine Steuernachzahlung erwarten wird (vorallem auch durch den Progressionsvorbehalt durch das Elterngeld,das meine neue Frau nun erhält).Wir möchten daher in IV/IV wechseln.

Ich könnte mir vorstellen,dass das JA da nicht so mitspielen möchte. Einen Steuerbescheid gibt es leiderauch noch nicht,weil ich leider erst in August eine Vollzeittätigkeit aufnehmen konnte. Man weiß also schlichtweg nicht,wieviel ich tatsächlich verdiene (nach Steuern).

Ist es möglich (beim Finanzamt?) eine Schätzung vornehmen zu lassen,wieviel Eikommenssteuer ich 2012 etwa bezahlen muss? Der Wisch könnte dann dem Jugendamt als faire Berechnungsgrundlage vorgelegt werden. Weiß da jemand etwas?

Ich danke schon mal für die Antworten!
LG herrbecker
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« Antwort #1 am: 13. November 2011, 11:57:04 »

Hallo herrbecker,

dafür brauchst Du bei der allseits beliebten Suchmaschine nur mal "Brutto-Netto-Rechner" eingeben und schon hast Du das Ergebnis, wenn Du dort Dein Brutto eingibst.

Ob Du diesen Kampf gegen Steuerklasse 3 gewinnen kannst, ist so eine Sache: Du kannst natürlich jederzeit die Steuerklasse wechseln, das kann Dir das JA nicht verbieten. Die Frage ist, ob eine Neuberechnung erfolgen wird, denn der Splittingvorteil einer neuen Ehe darf für die KU-Berechnung genutzt werden. Du kannst also nur im Januar schnell die Einkommensteuererklärung abgeben. Das FA wird Dir diese Vorabberechnung nicht einfach so erstellen sondern Dich an einen Steuerberater verweisen.

Sind bei der Unterhaltsberechnung Dein 2. Kind und Deine Frau (zumindest in der Zählung als Unterhaltsberechtigte) berücksichtigt worden? Dann würde sich eine Abänderungsklage ggf. lohnen. Ist der Unterhalt überhaupt tituliert oder rechnen die nur??

LG LBM
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« Antwort #2 am: 13. November 2011, 12:47:21 »

Hallo LBM,

dafür brauchst Du bei der allseits beliebten Suchmaschine nur mal "Brutto-Netto-Rechner" eingeben und schon hast Du das Ergebnis, wenn Du dort Dein Brutto eingibst.

Hm, die Brutto-Netto-Rechner, die ich so kenne, haben entweder keine Kenntnis vom Progressionsvorbehalt, oder aber sie kennen zwar den Progressionsvorbehalt, aber dann kann man nicht einfach das Brutto-Einkommen einkippen, sondern man muss gleich mit dem zu versteuernden Einkommen starten (und dieses zu ermitteln ist schon mal eine Kunst für sich). Aber genau dieser Progressionsvorbehalt spielt im vorliegenden Fall offenbar eine nicht ganz unerhebliche Rolle.

Falls du also einen besseren Brutto-Netto-Rechner kennst, wäre ich für sachdienliche Hinweise ebenfalls dankbar ... ich hab' nämlich gerade vor ein paar Wochen die "Freude" gehabt, wegen Nachteilsausgleich die Steuererklärung meiner Ex inclusive Progressionsvorbehalt von "mit empfangenen Unterhaltsleistungen" auf "ohne Unterhaltsleistungen" umzurechnen. So was kann man zwar mit Papier, Bleistift und Taschenrechner machen, ist aber eine ziemlich strubbelige Rechnerei ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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herrbecker
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« Antwort #3 am: 13. November 2011, 14:05:26 »

Danke für die Antwort. Momentan rechnen die nur. Es besteht kein Titel.Frau und kind werden nun mit einberechnet.Mir ist klar,dass Splittingvorteil miteingerechnet wird,aber eigentlich ja nur der tatsächliche.Im Moment zahle ich einfach zuwenig Einkommensteuer und das ist ja normalerweise abzugsfähig vom Einkommen.
Kann denn ein Steuerberater so eine Rechnung aufstellen und kann ich damit das JA zufriedenstellen? Ich möchte einfach nur,dass fair gerechnet wird. Wenn ich zuviel Unterhalt zahle und nachher viel nachbezahlen muss,fehlt das Geld unterm Strich dem zweiten Kind,weil ich vom 1. Kind nichts zurückverlangen kann. Kann man mich denn zwingen die Steuerklasse 3 zu behalten auch wenn es nachteilig für mich und meine Frau ist? (gibt es einen Paragraphen dazu?)

Könnte ich nicht einfach den Unterhalt(nach vermuteter Steuer) berechnen und beim Notar titulieren lassen?
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herrbecker
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #4 am: 13. November 2011, 14:07:39 »

Hallo Malachit,

vielleicht hilft dir  dieser Rechner?  http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/einkommensteuer-rechner.htm
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Lausebackesmama
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« Antwort #5 am: 13. November 2011, 14:10:00 »

Hi Malachit,

der TO versucht doch nur, seinen Verdienst von 3 auf 4 umzurechnen, dafür braucht er doch nicht die Progressionseinkünfte seiner Frau. Das heißt, er braucht eine neue Nettoberechnung für seinen aktuellen Verdienst. Dafür reicht doch ein normaler Brutto-Netto-Rechner.

Zu Deinem Problem antworte ich Dir in einem separaten Beitrag.

LG LBM
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Malachit
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« Antwort #6 am: 13. November 2011, 15:15:46 »

Hallo herrbecker

Momentan rechnen die nur. Es besteht kein Titel.Frau und kind werden nun mit einberechnet.Mir ist klar,dass Splittingvorteil miteingerechnet wird,aber eigentlich ja nur der tatsächliche.Im Moment zahle ich einfach zuwenig Einkommensteuer und das ist ja normalerweise abzugsfähig vom Einkommen.

Na dann lass die Sportsfreunde doch erst mal rechnen und schaue dir dann das Ergebnis in aller Ruhe an. Wichtig ist halt, dass die das Bruttojahreseinkommen für 2012 korrekt schätzen und dann die dazu passenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen, und nicht einfach aus Gründen der Bequemlichkeit einfach mal die Zahlen z.B. deines Gehaltszettels vom Oktober 2011 hernehmen und so tun, als wäre das auch noch in 2012 aktuell.

Gut ist, dass das JA von neuer Frau und neuem Kind weiß, und dass dieser Sachverhalt somit hoffentlich gleich in die Neuberechnung einfließt. Wenn du das Ergebnis hast: Am besten, du stellst die Daten mal anonymisiert hier ein, bevor du irgendwas unterschreibst. Wir schauen uns dann mal zusammen an, ob alles seine Richtigkeit hat.

Übrigens, noch was: Wenn bislang kein Titel besteht - hat denn jetzt jemand angedroht, dass jetzt ein Titel erstellt werden muss? Denn erst wenn tatsächlich ein Titel verlangt wird, lohnt es sich u.U. für dich, einen solchem nach deinen eigenen Vorstellungen beim Notar erstellen zu lassen. Wenn das JA "nur" rechnet, und am Ende du und Ex auch so zufrieden sind, geht's ja vielleicht auch in Zukunft ohne Titulierung. Ging schließlich bislang offenbar auch ...



Danke, aber genau diese Sorte von Rechnern kenne ich auch schon: Progressionsvorbehalt wird berücksichtigt, aber das Ding geht vom zu versteuernden Einkommen aus, nicht vom Bruttoeinkommen - und so etwas hilft mir nicht wirklich weiter, da es m.E. nicht ohne weiteres möglich ist, meiner Ex den Unterscheid begreiflich zu machen zwischen "Bruttoeinkommen laut Gehaltsabrechnung", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "Einkommen im steuerlichen Sinne" und eben "zu versteuerndes Einkommen".

Insofern, und v.a. @LBM: Ich selbst hab' eigentlich gar kein Problem, es wäre nur schick, wenn ich Ex sagen könnte: "Hier trägst du die Zahlen aus deiner Gehaltsabrechnung ein, hier trägst du die Daten aus deiner Einkommenssteuererklärung ein, denn damit kommt der Rechner auf die gleichen Zahlen wie sie in deinem Einkommenssteuerbescheid stehen, und wenn du jetzt einfach mal die Unterhaltsleistungen weglässt, dann sind eben so-und-soviel Euro weniger an Steuern zu zahlen." Aber genau so einen Steuerrechner habe ich bis dato noch nicht gefunden. Ist vermutlich auch zu viel verlangt, das ist eher Aufgabe eines voll erblühten Steuererklärungsprogramms.

Tschuldigung, ich weiß, das war jetzt völlig off-topic. Belassen wir's einfach dabei ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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