Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:18:21 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Verständnisfrage priviligierte Volljährige  (Gelesen 537 mal)
esperanza
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 11


« am: 12. November 2011, 19:19:21 »

Hallo, ich habe mich vorhin bei jemand anderem dazwischen gemogelt  mad3
Daher hier ein separater Thread.

Anmerkung Malachit: Den Beitrag in dem anderen Thema habe ich deshalb gelöscht.

Bei uns ist es zwar noch nicht ganz soweit daher haben wir uns noch nicht im Detail damit beschäftigt. Was macht denn einen priviligierten Volljährigen eigentlich genau aus?
Allgemeinbildende Schule stand hier mal als Voraussetzung.

Was mir momentan durch den Kopf geht: der Sohn meines Mannes spielt mit dem Gedanken eine Ausbildung zum Erzieher zu machen (3 Jahre Schule, 1 Jahr Anerkennungsjahr).
Mit 18 ist er im 2. Schuljahr seiner Ausbildung. Ist er damit dann nicht mehr priviligiert und ein gemeinsames Kind von mir und meinem Mann ginge dem Sohn dann vor?
Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht !! darum was wir dem Jungen irgendwo abknapsen können sondern rein informatorisch. Hieße das dann, das ggf. die KM mehr zahlen müsste?


Vielen Dank schon mal fürs Aufklären. LG
« Letzte Änderung: 12. November 2011, 19:25:09 von Malachit » Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 12. November 2011, 19:22:19 »

Moin.
Reguläre Schule und zuhause wohnend.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
esperanza
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 11


« Antwort #2 am: 12. November 2011, 19:30:58 »

Hhm, ist dann eine Schule für Erzieher eine reguläre Schule? Oder zählt da nur Realschule, IGS, Gymnasium...? Eigentlich ja schon, oder? Sorry wenn ich so schwer von Begriff bin 
Die Schule für Erzieher ist denke ich eine berufsbildende Schule.
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 12. November 2011, 19:33:09 »

So ist es.
Es zählen nur allgemeinbildende Schulen.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
esperanza
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 11


« Antwort #4 am: 12. November 2011, 19:36:38 »

Ok, verstanden. Ich danke dir! 
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #5 am: 12. November 2011, 19:42:13 »

Hallo,

Reguläre Schule und zuhause wohnend.

Der Vollständigkeit halber: Nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, was hier aber noch einige Zeit gegeben ist. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, sonst hat sich die Privilegierung erledigt. Siehe dazu BGB § 1603 (2):

Zitat
Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.


Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht !! darum was wir dem Jungen irgendwo abknapsen können sondern rein informatorisch. Hieße das dann, das ggf. die KM mehr zahlen müsste?

Bitte zwei Dinge auseinanderhalten: (a) Priviligierung und (b) Volljährigkeit. Die Beteiligung der KM an der Barunterhaltspflicht ergibt sich bereits aus der Volljährigkeit des Kindes, unabhängig davon ob Junior priviligiert ist oder nicht. Der Wegfall der Priviligierung wirkt sich in eurem Fall m.E. an genau zwei Stellen aus. Erstens, die Rangfolge der Unterhaltsansprüche: Falls bei deinem Mann das Geld nicht reicht, um beide Kinder mit dem vollen Unterhalt zu versorgen, ist zunächst einmal euer gemeinsames (minderjähriges) Kind dran, und das nicht mehr priviligierte Kind muss sehen, was danach noch übrig ist. Zweitens, der Wegfall der "gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Eltern" aus dem oben zitierten BGB-Paragrafen: Das gilt allerdings nicht nur für deinen Mann, sondern auch für die KM ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
« Letzte Änderung: 12. November 2011, 19:43:49 von Malachit » Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Verständnisfrage priviligierte Volljährige
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team