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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:14:26 *
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Autor Thema: Antrag auf PKH bei vermögenden minderj. Kindern  (Gelesen 492 mal)
Flieder
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 121


« am: 11. November 2011, 15:45:43 »

Hallo
ich brauch dringend Eure Hilfe zu folgender Frage:

Die Ex klagt derzeit auf mehr Unterhalt für die Kinder (Junge 14Jahre-wird im Februar 15 , Tocher 17-wird im Febr. 2012 18 Jahre alt)
Die Ex geht 4 Stunden am Tag als Finanzbuchhalterin arbeiten. Nun hat sie durch ihren Anwalt PKH beantragt. (Laut einer Aussage vor 1,5 Jahren verdient sie ca. 780 € netto, also weniger wie der Selbstbehalt von 950 €)
Die Kinder haben jedoch ein beträchtliches Vermögen. Ca. 18.000 € auf dem Sparbuch je Kind.
Spielt das Vermögen bei minderjährigen Kindern in diesem Fall eine Rolle?

Kann mir jemand Präzidenzfälle benennen?
Es wäre lieb von Euch wenn jemand mir einen rechtlich fundierten Hinweis geben kann.

Danke LG
Flieder
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ginnie
Spezialgruppe
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #1 am: 11. November 2011, 18:12:02 »

Hi flieder

kann ich leider nicht, aber hast du mal einen VKH Antrag angeschaut, die kann man doch im Internet finden und da steht genau was auszufüllen ist.
Ich könnte mir vorstellen dass es einen Freibetrag für Vermögen gibt und der Rest ist zu verwenden. Denn VKH ist ja eine Leistung für Bedürftige die sich ein Gerichtsverfahren nicht selbst leisten können.

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #2 am: 12. November 2011, 18:39:13 »

Hi

Bausparguthaben müssen nicht eingesetzt werden, wenn sie schon vor Prozessbeginn einem konkreten Projekt dienen soll und dieses in absehbarer Zeit realisiert werden soll.
Bankguthaben sind aber schon bis zu den Freibeträgen(ich glaube 2600,- Euro)einsetzbar und gelten darüber hinaus als Einkommen.
Da aber die minderjährigen Kinder über sonst kein Einkommen verfügen, steht m.E. der PKH nichts im Weg.

Präzidenzfälle kann ich keine nennen, aber so wird es denke ich laufen.

Gruss Wedi
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #3 am: 12. November 2011, 19:07:00 »

In Ergänzung:
Präzidenzfälle kann ich keine nennen, aber so wird es denke ich laufen.
Meine Twins sind vermögend, einsicht in die PKH-Unterlagen habe ich aber nie bekommen.

Gruss Wedi
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Flieder
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 121


« Antwort #4 am: 14. November 2011, 15:17:45 »

Hallo ich habe ein urteil gefunden.
Olg in Hamm 11UF 25/06 bei www.justiz.nrw.de.
Dort klagt ein junge 18 jahre und dessen Schwester,
noch keine 18, auf mehr Unterhalt. Beide müssen ihr Vermögen
einsetzen und das olg hat die pkh abgelehnt.
Lg flieder
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #5 am: 14. November 2011, 16:54:39 »

Hi

Dein Link ist zu ''oberflächlich''

Ich denke du meinst >>dieses<< Urteil.

Da gehts aber um ein volljähriges und um ein minderjähriges Kind, das selber Einkünfte hat, welches er einsetzen muss, da er sein Studium nicht fortführt, sondern eine andere Lehre beginnt und dieses Vermögen als ''Studiumgeld'' gelten sollte.

Für die PKH waren auch nur die Zinseinkünfte gerügt worden und da geht es um 45,- Euro monatlich.
Diese sind in der ersten Instanz nicht mit eingeflossen.
Das wegen 45,-Euro Mehreinkünfte die PKH abgelehnt werden würde, wage ich zu bezweifeln, hier geht es denke ich mehr um das Verschweigen dieser Einkünfte.

Gruss Wedi

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