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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 00:00:09 *
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Autor Thema: Moin Moin  (Gelesen 583 mal)
HaJu1979
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« am: 08. November 2011, 12:53:22 »

Moin Moin zusammen,

hier mal ein paar Eckdaten meinerseits.
Ich bin 32 Jahre, lebe (noch) mit meiner Frau und unseren 4 gemeinsamen Kinder in einem angemieteten Reihenhaus.
Seit 1 1/2 Jahren habe ich einen neuen Job, bei dem ich mich "anfangs" in eine Arbeitskollegin verguckt habe.
In den vergangenen 2-3 Monaten ist allerdings etwas mehr daraus geworden.
Bin von Anfang an, recht offen an die Sache herangegangen und habe meine Frau Mitte Oktober eingeweiht. Bis dato ist allerdings nichts gelaufen.
Lange Rede, kurzer Sinn.
Nach dem die Bombe geplatzt war, bin ich Hals über Kopf ausgezogen und habe mich bei meiner "Liebsten" verkrochen. Da ist es dann auch passiert udn wir sind uns tatsächlich näher gekommen.
Trotzdem wollte ich ein "vernünftiges " Ende ohne kopflosen Handeln und bin zurück zu Frau und Kind.
In den letzten zwei Wochen habe ich aber gemerkt, das es nichts mehr gibt, was eine "Zweckehe" wegen der Kinder rechtfertigen würde.
Es ist halt nur so, das weder meine Frau, noch ich das Haus halten könnte.
ABER ich muss hier schnellstmöglich raus. Nur wohin? Eine zweite Wohnung kann ich nicht finanzieren.

Weiß jemand Rat?
Ich weiß, klingt ein wenig konfus...
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HaJu1979
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #1 am: 08. November 2011, 14:40:40 »

Eins noch als Zusatz.
Grundsätzlich kann man sagen - selber Schuld.
Aber ich möchte ausdrücklich betonen, das diese "Affäre" nicht der eigentliche Auslöser war. Es kriselte schon längere Zeit bei uns, ohne das es jemand ausgesprochen hat.
Meine Arbeitskollegin hat mir dahingehend allerdings die Augen geöffnet.
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #2 am: 08. November 2011, 14:50:57 »

Hi HaJu

Erstmal ein willkommen hier bei Vatersein.
Eins noch als Zusatz.
Grundsätzlich kann man sagen - selber Schuld.
Von welcher Seite die Beziehung beendet worden ist, spielt keine Rolle.

Wie alt sind deine Kinder?
Kannst du die Betreuung der Kinder sicherstellen?

Wenn nicht, bist du den Kindern zu Unterhalt verpflichtet und eventuell deiner EX auch.
Dein SB gegenüber den Kindern ist 950,-Euro, der SB gegenüber deiner EX 1050,-Euro.

Das vorab

Gruss Wedi
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HaJu1979
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #3 am: 08. November 2011, 15:20:02 »

Ersteinmal Danke.

Die Kurzen (Zwillinge) werden die Tage 1 Jahr jung. Die beiden Großen sind 7 und 8.
Ich würde mich kümmern, möchte schliesslich auch in der Nähe der Kinder bleiben.
Es ist halt jetzt die Frage, wie Sie sich verhält und ob Sie es zulässt.
Fakt ist - ich muss raus. Habe leider keine Alternativen.
Ich könnte weder das eine noch das andere sicherstellen.
Vor wneigen Wochen wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet (der meiner Frau müsste jetzt auch bald durch sein) und mein Gehalt ist so schmal, das wir z Zt noch Kinderzuschlag und Wohngeld benötigen.
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HaJu1979
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #4 am: 09. November 2011, 11:47:53 »

Wie verhält es sich denn überhaupt im Trennungsjahr zwecks Unterhalt etc.?
Natürlich will ich meine Kinder in Sicherheit wiegen, deshalb werde ich weiter alle Kosten übernehmen, damit Sie in Ihrem gewohnten Umfeld leben könnnen....
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staengler
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #5 am: 09. November 2011, 12:46:37 »

Servus,

also Deine Finanzplanung würde mich schon mal interessieren.

Vor wneigen Wochen wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet (der meiner Frau müsste jetzt auch bald durch sein) und mein Gehalt ist so schmal, das wir z Zt noch Kinderzuschlag und Wohngeld benötigen.
und
Natürlich will ich meine Kinder in Sicherheit wiegen, deshalb werde ich weiter alle Kosten übernehmen, damit Sie in Ihrem gewohnten Umfeld leben könnnen....
bringe ich nicht unter einen Hut.

Damit weckst Du auch ziemliche Begehrlichkeiten auf der anderen Seite.

Völlig davon trennen solltest Du die Frage der Umgänge.
Offiziel spielt es keine Rolle, ob sie es zulässt.

Sie ist genauso wie Du auch dazu verpflichtet, Umgänge mit dem jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen und positiv zu begleiten.
Klappt das nicht, dann gehst Du zum Jugendamt und bittest um Unterstützung. Läuft dann immer noch nichts vernünftiges, dann kümmerst Du Dich um eine gerichtliche Umgangsregelung.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
HaJu1979
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #6 am: 09. November 2011, 12:53:29 »

Ich fühle mich aus verschiedenen Gründen dazu gezwungen.
1. Verlasse ich Sie.
2. Wir wohnen in NDS, ursprünglich kommt Sie aus BY.

Meine Befürchtung liegt ja darin, das Sie mit den Kindern zurück nach BY geht; dann wird es noch schwieriger für mich.

Zum finanziellen sei gesagt:
Mehr als ungünstig die Zeitabläufe, aber noch ist unser Leben finanzierbar - ohne erneut Schulden zu machen -
Mit meinem Gehalt kann ich die Fixkosten zahlen. Bei 4 Kindern erhalten wir noch knapp 1600,- Kindergeld-/zuschlag, Wohngeld.
Davon kann man gut leben (wenn man es mit der Vergangenheit vergleicht).
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Ingo30
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Beiträge: 1.184


« Antwort #7 am: 09. November 2011, 14:11:31 »

Hi,

wenn Du davon aber ein eigenes Leben, Trennungsunterhalt und KU plus Pendelei davon bezahlen musst, bleibt davon leider nichts übrig. An dem Satz, dass es unter einem Nettogehalt von 2500-2800 Euro für getrennte Väter sehr schwer wird, ist schon erheblich was dran. Dazu kommen Anwalts- und Scheidungskosten, die selbst im günstigsten Falle bei mehreren tausend Euro liegen.

Wenn Du dich hier im Forum umschaust, siehst Du das die Abläufe fast immer gleich sind. Die Ex wird in wenigen Wochen / Monaten sofort zu ihren Eltern zurückziehen. Für Dich würde dann ein hochproblematisches Fernpendeln beginnen, was unter den finanziellen Gesichtspunkten überhaupt nicht möglichst ist. Dazu darfst Du dich dann in Zukunft darüber streiten, wie die Kinder jetzt zum Bahnhof nach z.B. München kommen, da Deine Ex es nicht einsieht sie von ihrem Bauerndorf dort hinzufahren.

Sinnvoll wäre es abzuwarten, wie sich die Exe entscheidet und dann nachzuziehen. Klingt sicherlich krass, aber so klappt es meist am besten. Und hier würden mir persönlich meine Kinder immer vor gehen. Lebenspartner kommen und gehen - sie kann Dich morgen genauso vor die Tür setzen, wie Du bei Deiner Ex ausgezogen bist. Aber das muss jeder selber entscheiden. Gruß Ingo
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HaJu1979
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #8 am: 09. November 2011, 19:02:08 »

Moin Ingo,

und Danke vorerst.
Das mag ja alles schön und recht sein.
Aber alleine der Gedanke daran noch einmal in den Dunstkeis meiner Schwiegereltern zu ziehen (BY), löst Schweißausbrüche bei mir aus.
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #9 am: 09. November 2011, 19:23:55 »

Hi

Manchmal ist Hinterherreisen sinvoll und verkürzt die Umgangsfahrten.
Manchmal ist das auch ein Weg der einen zum Nomaden werden lässt.
Manchmal werden Exen dann zum Flüchtling und ziehen wieder um.
Manchmal wird man(n) auch zum Stalker vorverurteilt.
Manchmal findet man einen Job in der neuen Heimat.
Manchmal wird das alles zur Hölle.
Manches  wird aber manchmal normal.

Wie du dich entscheidest, es ist immer richtig oder falsch. icon_idea

Gruss Wedi
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HaJu1979
Schon was gesagt
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« Antwort #10 am: 09. November 2011, 19:29:05 »

Auch das ist ja richtig, steht mE aber z Zt nicht zur Diskussion.
Ich denke auch, das vieles was hier geschrieben wird, ein "Bewahren" darstellt und das finde ich gut!

Trotz alle dem möchte ich es "versuchen". Ich bin immer für die geraden, vernünftigeren Wege.
Unvernünftig könnte man schon meinen Auszug deuten, aber das meine ich nicht.

Gilt eigentlich der SB generell für alle Einkünfte ?
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bagger1975
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Beiträge: 624


« Antwort #11 am: 09. November 2011, 19:39:44 »

Servur HaJu1979,

wenn Dir schon der pure Gedanke an einen Umzug Schweißperlen bereitet, dann solltest Du Dich gleich schon einmal mental auf ganz anderes gefasst machen.

Ist halt alles eine Sache wie man die richtigen Prioritäten setzt und die notwendigen Dinge geregelt bekommt.

Insofern ist @Ingo`s vorherigen Darstellungen zuzustimmen und ist auch @wedi beizupflichten, dass ein Richtig oder Falsch von vielen Unwägbarkeiten abhängt. Mit "Bewahren" hat das nur teilweise zu tun, eher mit flexiblem Handeln, wenn`s nötig wird.

Viele Grüsse

  
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #12 am: 09. November 2011, 21:56:04 »

Hi

Gilt eigentlich der SB generell für alle Einkünfte ?
Ja. Er ist von der Einkommensart unabhängig, da er sozusagen Dein unterhaltrechtliches Existenzminimum darstellt - equivalent dem Mindest-KU. Daher spielt nicht die Herkunft, sondern der Verwendungszweck die erste Geige.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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