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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:55:55 *
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Autor Thema: Anstehender Prozess beim Trennungsunterhalt  (Gelesen 558 mal)
koala1
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 94


« am: 07. November 2011, 13:23:42 »

Hallo Leute,

ich bekam letzte Woche von meinem RA mitgeteilt, dass die Gegenseite einen Titel beim Trennungsunterhalt bewirken möchte.
Der gegnersiche Anwalt ermittelt einen Unterhalt von 510 Euro. Ich bezahle derzeit 420 Euro

Die Einkommen sind dabei eigentlich unstrittig.
Wir haben eine gemeinsame Eigentumswohnung, die meine Noch-Frau mit Kind bewohnt. Diese hat einen Wohnwert von 600 Euro. Der Betrag selbst wird von der Gegenseite auch nicht in Frage gestellt. Nur möchte die Gegenseite davon nur 500 Euro als Wohnvorteil ansetzen (weil Trennungszeit).

Mein Anwalt ist sich aber sicher, dass nach Scheidungsantrag der volle Betrag anzusetzen ist (also 600 Euro). Wir sind inzwischen schon 1,5 Jahre getrennt und der Scheidungsantrag wurde im März 2011 gestellt.

Wenn man nun unterstellt, dass mein RA korrekt argumentiert, so müsste die Gegenseite auf ca. 450 Euro kommen.
Dazu habe ich noch zwei Sachverhalte, die ich unterhaltstechnisch für relevant ansehe:
a) ich habe während der Trennungszeit einen Sparplan für private Vermögensvorsorge abgeschossen (4% v. Brutto-EK)
b) meine Frau müsste eigentlich mehr arbeiten (wir haben eine 5-jährige Tochter, Betreuungsmöglichkeiten sind vorhanden und sie arbeitet aktuell 20h/Woche)

Mir ist schon klar, dass mein Sparplan nicht unbedingt vom Gericht akzeptiert werden muss (es gibt hier wohl unterschiedliche Rechtssprechungen). Aber zusammen mit der Annahme eines fiktiven Einkommens dürfte Sie mit ihrem Prozess doch nicht durchkommen - oder?

Wie werden eigentlich die Kosten des Verfahrens beim Trennungsunterhalt aufgeteilt? Zahlt der Verlierer? Und wer ist "Verlierer", wenn ich künftig z.B. 450 Euro zahlen müsste?

koala

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habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #1 am: 07. November 2011, 14:51:33 »

Hallo!

Die Kosten werden analog der gängigen Einstellung der Gerichte 'aufgeteilt':
Verliert die Unterhaltsbegehrende, so werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, verlierst du, dann zahlst du.
Gespeichert
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #2 am: 07. November 2011, 15:15:54 »

Moin,

Mein Anwalt ist sich aber sicher, dass nach Scheidungsantrag der volle Betrag anzusetzen ist (also 600 Euro).

U.a. hier nachzulesen.

Gruß
United
Gespeichert
koala1
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 94


« Antwort #3 am: 07. November 2011, 15:57:26 »

Hallo Habakuk,

kann ich Deine Anwort dahingehend interpretieren, dass es von der Laune des Gerichts abhängt oder gibt es hierzu tatsächlich Regeln?

Hallo!

Die Kosten werden analog der gängigen Einstellung der Gerichte 'aufgeteilt':
Verliert die Unterhaltsbegehrende, so werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, verlierst du, dann zahlst du.


Ich habe es über diverse Medien so verstanden, dass die Kosten gegenseitig aufgehoben werden, soweit es sich um den Scheidungsprozess und evtl. darin zu berücksichtigende Familiensachen geht.

Familiensachen, die nach der Scheidung entschieden werden müssen, gehen überwiegend zu Lasten desjenigen, der den Prozess verliert. Es hätte ja sein können, dass das auch für Streitigkeiten vor der Scheidung gilt.

koala
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