Hallo Habakuk,
kann ich Deine Anwort dahingehend interpretieren, dass es von der Laune des Gerichts abhängt oder gibt es hierzu tatsächlich Regeln?
Hallo!
Die Kosten werden analog der gängigen Einstellung der Gerichte 'aufgeteilt':
Verliert die Unterhaltsbegehrende, so werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, verlierst du, dann zahlst du.
Ich habe es über diverse Medien so verstanden, dass die Kosten gegenseitig aufgehoben werden, soweit es sich um den Scheidungsprozess und evtl. darin zu berücksichtigende Familiensachen geht.
Familiensachen, die nach der Scheidung entschieden werden müssen, gehen überwiegend zu Lasten desjenigen, der den Prozess verliert. Es hätte ja sein können, dass das auch für Streitigkeiten vor der Scheidung gilt.
koala