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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:50:49 *
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Autor Thema: Unterhalt bei Krankheit / Krankengeld  (Gelesen 3171 mal)
Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #75 am: 04. Februar 2012, 10:09:10 »

Hallo Shonos,

Was nun !?? Darf ich diesen Brief hier mal posten und ihr sagt was dazu was ich machen soll/kann!??

Klar, wenn du magst, dann stelle die wichtigsten Passagen dieses Schriebs hier ein (anonymisiert, versteht sich). Dann schauen wir uns das mal zusammen an und dann kannst du nach dem Wochenende immer noch entscheiden, ob du jetzt gleich einen eigenen Anwalt brauchst oder ob du im Moment mit der gegnerischen RAtte noch alleine fertig wirst.

Vorab schon mal der übliche Hinweis: Der Anwalt von Madame hat dir genau so viel zu sagen wie der Friseur von Madame, nämlich genau gar nichts. Entscheidungen trifft nämlich nicht der Anwalt, sondern der Richter. Ist eigentlich 'ne Selbstverständlichkeit, muss man sich aber immer wieder bewusst in Erinnerung rufen, wenn der eigene Briefkasten mit solch anwaltlichen Drohbriefen verschmutzt ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
shonos100
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 28

aka sunny10028, aka sascha10028


« Antwort #76 am: 04. Februar 2012, 10:12:43 »

Hallo,

okay....here it comes :-(

Sehr geehter Herr xxx,

ich mache Mitteilung, dass ich die Interessenvertretung Jhrer von Ihnen geschiedenen Ehefrau xxx sowie Ihres gemeinsamen Sohnes übernommen habe. Auf mich lautende Vollmacht wird anwaltlich versichert

Die Mandantin berichtete mir, dass Sie außergerichtlich den Mindestunterhalt für den gemeinsamen Sohn von 272 EUR sowie an Ehegattenunterhalt weitere 563 EUR anerkannt und seit der Scheidung bis heute gezahlt haben.

Sie hatten Ihrer geschiedenen Ehefrau ursprünglich zugesichert, Zahlungen bis November 12 in einer Gesamtgrößenordnung von 835 EUR monatlich weiter zu erbringen.

Von dieser Zusage sind Sie zwischenzeitlich abgerückt. Sie ließen der Mandantin gegenüber verlauten, ab März 12 würden Sie Nachscheidungsunterhalt nicht mehr zahlen.

Ich bin beauftragt, den Nachscheidungsunterhalt notfalls gerichtlich geltend zu machen und weise jetzt schon darauf hin, dass zumindest noch Betreuungsunterhalt an die Mandantin für die Betreuung des gemeinsamen Sohnes in Betracht kommt.

Weitere Überprüfungen der Sach- und Rechtslage bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Hierzu fordee ich Sie zunächst auf, damit die Höhe beider Unterhaltsbeträge ermittelt werden kann, Auskunft über Ihre gesamten Einkommensverhältnisse zu erteilen und folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen:

Lohnsteuerkarte 2011
Gehaltsabrechnungen für die Monate Januar bis einschl. Dezember 2011
Einkommensteuerbescheide bzw. Bescheide über Lohnsteuerjahresausgleich der Kalenderjahre 2009 und 2010, sowie die dazugehörigen Einkommensteuererklärungen

Auskunft über Zinseinnahmen in 2011 unter Vorlage von Bankbestätigungen
Auskunft über Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen im Jahr 2011
Auskunft über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Jahr 2011
Auskünfte über Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen im Jahr 2011

Die Auskunftserteilung bitte ich bis spätenstens zum

15. diesen Monats.

Sobald Auskunft erteilt ist, werde ich die Unterhaltsberechnungen erstellen und die Ansprüche im Einzelnen beziffern.

Sollten Sie sich befreit finden, den bisherigen Unterhalt entsprechend Ihrer Zusage bis November 12 in der Größenordnung von 835 EUR fortwährend zu erbringen, wird vorerst auf die Auskunft verzichtet.

Bestätigung der Fortzahlungen des oben genannten Unterhals wird innerhalb o.a. Frist erbeten. Erfolgt sie nicht, wird auf dem Auskunftsanspruch bestanden.

Die Korrespondens führen Sie ab sofort bitte nur noch über mich.

MfG

RechtsanwältinXXX

:-(

Oh mann.....alles doof :-(
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TotoHH
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537


« Antwort #77 am: 04. Februar 2012, 12:37:10 »

Moin.

Rechnen können andere besser. Auch die Beurteilung der Grundlage, ob überhaupt Anspruch auf Unterhaltszalungen bestehen, die über der KU hinausgehen.

Aber bis dahin zur Beruhigung: Hier wird noch in kleinster Weise eine Klage herhoben. Es wird zunächst einmal damit gedroht - und Klappern gehört zum Handwerk!

Ich denke, am Ende des Wochenendes bist Du mit der Hilfe hier ein ordentliches Stück weiter und weist, was passieren kann.

So, nun sind die Kollegen  hier dran.

schönes WE, toto
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #78 am: 04. Februar 2012, 12:44:39 »

Moin shonos,

bevor ich hier jetzt knapp 80 Postings durchlese: Was genau steht zum Thema "nachehelicher Unterhalt" im Scheidungsurteil (bzw. steht dazu überhaupt etwas drin)? Einzig das ist entscheidend; freiwillige Zahlungen kannst Du nämlich jederzeit einstellen. Wobei man daran mal wieder erkennt, dass manchen Damen der Unterschied nicht bewusst ist und sie deshalb grosszügige Unterhaltsgeschenke als selbstverständliches Recht ihrerseits betrachten, dessen Fortsetzung sie dann auch einklagen zu dürfen glauben.

Wenn Euer Scheidungsurteil keine Regelung zum EU enthält und es keine Scheidungsfolgenvereinbarung gibt, brauchst Du auf das Anwaltsschreiben nicht einmal zu antworten; dann soll Madame Dich eben verklagen. Sie wird dabei grosse Schwierigkeiten haben, zu erklären, warum die Mutter eines 10-jährigen Kindes ausserstande sein sollte, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. "Ich bin das eben so gewöhnt" ist jedenfalls kein Grund für Unterhaltszahlungen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
sunny10028
Gast
« Antwort #79 am: 04. Februar 2012, 13:33:35 »

Hallo,

es STEHT nichts im Scheidungsurteil außer das wir uns darüber selber geeinigt haben. Die Parteien haben sich zur Frage der Unterhaltsregelung selbst geeinigt.

Ich schaue aber am Montag noch mal GENAU nach was da drin steht!!!! Den genauen Wortlaut meine ich!

Antworten möchte ich aber trotzdem und zwar in diesen Wortlaut ca.....aber nicht der Anwältin sondern meiner EX!


„Liebe xxx
von einer Rechtsanwältin XXX habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem sie für Dich Nachscheidungsunterhalt, zumindest aber Betreuungsunterhalt verlangt. Die erforderliche Begründung, warum Dir Betreuungsunterhalt zustehen sollte, fehlt. Da XXX ganztägig in der Schule betreut wird und dies schon seit längerer Zeit, entfällt für Dich jeglicher Unterhaltsanspruch und damit auch ein Auskunftsanspruch.
Die Höhe des Unterhaltes für J* habe ich nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Damit Du meine Berechnung überprüfen kannst, übersende ich Dir folgende Einkommensnachweise:
o   …….
o   ……
Weiteres  Einkommen habe ich nicht.
Solltest Du einen abweichenden Betrag errechnen, bitte ich Dich höflich, mir Deine Berechnung aufgeschlüsselt mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Was meint ihr !??

Gruss


Oer Einkommensnachweise besser nicht mit schicken !?

Änderung durch Malachit: Bitte nicht den Namen des Kindes nennen, siehe Forenregeln!
« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, 13:43:00 von Malachit » Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #80 am: 04. Februar 2012, 13:40:54 »

Moin,

wer schreibt denn jetzt genau - sunny oder shonos?

Zum Schreiben: Man muss wirklich nicht über jedes Stöckchen springen, das man hingehalten bekommt. Mit Einkommensnachweisen tust Du aber genau das. Der KU steht ausserdem gar nicht zur Debatte - warum willst Du hier vorauseilenden Gehorsam beweisen?

Wenn Du Deiner Ex etwas schreiben möchtest, genügt:

„Liebe xxx
von einer Rechtsanwältin XXX habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem sie für Dich Nachscheidungsunterhalt, zumindest aber Betreuungsunterhalt verlangt. Die erforderliche Begründung, warum Dir Betreuungsunterhalt zustehen sollte, fehlt. Da XXX ganztägig in der Schule betreut wird und dies schon seit längerer Zeit, entfällt für Dich jeglicher Unterhaltsanspruch und damit auch ein Auskunftsanspruch.

Grüssles
Martin
Gespeichert

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shonos100
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 28

aka sunny10028, aka sascha10028


« Antwort #81 am: 04. Februar 2012, 13:52:47 »

Hi,

okay...dann weisss ich bescheid...hoffe alles wird gut !!!

:-(
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