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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:49:52 *
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Autor Thema: Besuchsregelung fuer im Ausland lebende Vaeter  (Gelesen 256 mal)
US_daddy
Frischling

Beiträge: 2


« am: 06. November 2011, 18:49:46 »

Hallo,
habe mich heute im Forum angemeldet und bin meist beeindruckt mit den Beitraegen. Deshalb ist hier mein Beitrag und wer weiss, vielleicht bekomme ich ein paar gute Ratschlaege.
Hier ist die Situation: 2 Kinder, 14 und 12, seit 9 Jahren geschieden (in USA). Ex Frau ist mit den Kindern nach Deutschland zurueckgezogen.
Die Umgangsregelung ist wie folgt geregelt (von deutschem Gericht):
Bis zu 8 Wochenenden pro Jahr kann ich die Kinder besuchen und muss saemtliche Termine 9 Monate im voraus mitteilen (zB fuer die erste Jahreshaelfte 2012 musste ich die Besuchstermine 1. Oktober 2011 mitteilen). Im Sommer habe ich die Kinder in der ersten Haelfte der Schulferien.
Das Gericht hat angeordnet (auf Antrag der Mutter), dass die Kinder nur jedes zweite Jahr bei mir in Kalifornien sein koennen.

In den Jahren, in denen die Kinder nicht bei mir waren, bin ich nach Deutschland gereist und wir haben bei meiner Mutter gewohnt. Genau das ist jetzt der Haken: es ist naemlich gut moeglich, dass meine Mum dieses Jahr im Sommer als Anlaufstelle ausfaellt (wegen Reise ins Ausland).
Damit ist mir nun auch die Moeglichkeit genommen, mit den Kindern vernuenftig Urlaub in D zu machen, weil ich ja nicht alles, was man so in 3 Wochen braucht in meine 2 Koffer packen kann. Meine Sorge ist einfach, dass wir in einer Pension landen werden und der Urlaub nach eienr woche fuer die Kinder langweilig wird, weil's da ausser Mensch Aergere dich Nicht nichts gibt.
Am liebsten wuerde ich die Kinder 2012 wieder zu mir holen. Eine Kooperation der Mutter ist sicherlich nicht zu erwarten, da sie bisher keine Moeglichkeit ungenutzt liess, jeglichen Umgang zu erschweren. Deswegen nun meine Fragen:
- Macht es Sinn, wieder vor's Gericht zu gehen und zu versuchen, die Besuchsregelung zu aendern?
- Kennt jemand einen aehnlichen Fall und wie wurde das geregelt? Gibt's vielleicht sogar Gerichtsurteile fuer solche Faelle?
- Ist es ueberhaupt erlaubt, dass das Gericht mir vorschreibt, wo ich mit den Kindern sein muss? 
Meine letzte Verhandlung in Deutschland war im April 2011 und ist ausgezeichnet verlaufen. Da ging's aber nur um den Sommer 2011 und um die oben angesprochene Regelung, der ich damals zugestimmt habe. Persoenlich muss ich sagen, dass ich diese Regelung nicht gerade ausgewogen empfinde. Ich sehe die Kinder selten genug UND dann werden noch Auflagen gemacht, wo der Umgang stattzufinden hat.
Bin dankbar um jede email.
US_daddy
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Lausebackesmama
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Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 06. November 2011, 19:07:53 »

Hi US-Daddy,

warum kannst Du denn die Wohnung Deiner Mutter nicht trotzdem nutzen? Auch dort musst Du Dir ja was einfallen lassen, was Du mit den Kindern unternimmst. Egal, ob Oma da ist oder nicht.

Ich finde die Regelung, dass die Kinder nur alle 2 Jahre zu Dir in die Staaten dürfen unsinnig. Aber dagegen müsstest Du wohl klagen. Je nachdem was Dein Geldbeutel zulässt, könntest Du doch mit den Kindern auch zB in Deutschland an die Ostsee fahren oder in die Berge oder irgendwelche spannenden Städte besuchen.

Dafür müsste man aber wissen, was Du für Möglichkeiten hast.

Lieben Gruß, LBM
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(Ernst Ferstl)
brille007
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Beiträge: 10.402



« Antwort #2 am: 06. November 2011, 19:10:33 »

Moin US-Dad,

pragmatische Frage, bevor Du hier die Mega--Gerichtsprozesse um die halbe Welt anzettelst: Deine Mutter wird vielleicht im Ausland sein - aber sie wird ja ihre Wohnung nicht mitnehmen. Ist der Aufenthalt von Dir und ihren Enkeln in ihrer Bude von ihrer persönlichen Anwesenheit abhängig?

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
US_daddy
Frischling

Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 06. November 2011, 20:08:53 »

Ok...vielen Dank.
Kleine Klarstellung: meine Mum lebt in einem winzigen Dorf in einer kleinen Wohnung. Diese Wohnung ist natuerlich in jedem Fall da - auch wenn sie fuer 3 Personen beinahe zu klein ist. Bisher hat meine Mum jeden Sommer am Bodensee verbracht und wir haben uns immer da getroffen. Am Bodensee gab's natuerlich ne Menge zu unternehmen. Diese Moeglichkeit gibt's nun nicht mehr.
Danke!
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Marcus Gnau
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 106



« Antwort #4 am: 08. November 2011, 20:05:33 »

@US_Daddy,
soweit ich Deinen Zeilen entnehmen kann, dürfen die Kids nur in jedem zweiten Jahr nach Kalifornien bzw. in die USA. Oder ist das gesamte Ausland ausgeschlossen? Wenn nur die USA ausgeschlossen ist, dann würde ich - sofern das von Oma und Dir gewollt ist - mich ihrem Auslandsurlaub anschließen, wie in den Jahren zuvor am Bodensee.

Viele Grüße,
Marcus Gnau
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