Moin Thorsten,
Aber eine Begrenzung auf 1 Jahr gibts doch nicht, oder??
keine gesetzliche, aber eine durch "ständige Rechtsprechung". Üblicherweise wird einem bislang nicht oder nur gering erwerbstätigen Ehepartner (meist der Ehefrau) nicht zugemutet, vom Tag der Trennung an plötzlich allein für sich selbst zu sorgen. Was ja auch grundsätzlich richtig ist; ein bislang gelebtes Ein- oder Hauptverdienermodell lässt sich nicht über Nacht ändern. Die meisten Gerichte gehen allerdings davon aus, dass dies innerhalb eines Jahres möglich sein sollte; deshalb hat sich etabliert, dass so lange (bzw. längstens bis zur Scheidung) Trennungsunterhalt bezahlt werden muss, dessen Höhe sich nach dem ehelichen Lebensbedarf richtet. Aber einen speziellen Paragraphen gibt es im BGB dafür nicht.
Grüssles
Martin