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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:41:53 *
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Autor Thema: UVG für 14 jährige  (Gelesen 614 mal)
ich-habe-angst
_ich-habe-angst
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« am: 04. November 2011, 10:06:04 »

Hallo,

warum bekomme ich für eine 14 jährige Tochter keinen Unterhaltsvorschuss ?

Wie ist das in anderen EU Ländern geregelt ?

Sind Jugendliche in Deutschland etwa unerwünscht ?
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--
AE KV, 2 K
--
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 04. November 2011, 10:14:34 »

1. Weil Kinder nur Geld brauchen, wenn der Vater bezahlt.
Während Jugendliche, die Unterhalt vom Vater bekommen, praktisch rund um die Uhr von der Mutter betreut werden müssen, entfällt diese Notwendigkeit, sobald der Staat einspringen soll.
2. Ich wüsste kein Land wo es überhaupt etwas vergleichbares gibt.
3. Das geht von der berechtigten Annahme aus, dass auch Jugendliche nicht gleich in den Fluss geworfen werden, wenn kein Geld mehr kommt.

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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
ich-habe-angst
_ich-habe-angst
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« Antwort #2 am: 04. November 2011, 10:16:40 »

@ Beppo
Warum zweifel ich nicht am Wahrheitsgehalt deiner Aussage ?
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--
AE KV, 2 K
--
habakuk
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #3 am: 04. November 2011, 10:18:21 »

... Nicht zu vergessen das Kinder die Geld vom Staat bekommen auch wesendlich genügsamer sind als wenn dieses Geld vom Vater kommt.

Benno hat schlicht und einfach recht: Besteht ein Anspruch gegen den Staat, gelten plötzlich völlig andere Rahmenbedingungen als wenn dieses geld von jemand 'privatem' kommt.
Das fängt bei den Summen an, und hört beim Betreuungsbedarf der Kinder auf.
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Mux
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #4 am: 04. November 2011, 10:22:50 »

Hi,

nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVG darf das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Max. werden 72 Monate gezahlt.

LG,
Mux
 
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ich-habe-angst
_ich-habe-angst
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« Antwort #5 am: 04. November 2011, 10:35:50 »

Hi,

persönlich habe ich den Eindruck, dass das UVG diskriminierend ist.

KM verdienen meist weniger Geld als KV.

Somit ist das UVG - statistisch dar zu legen - für alleinerziehende KVs absolut diskrimierend.

Ein findiger Advokat sollte das UVG doch spätestens in Brüssel "verändern" können.

Dieses würde die Position alleinerziehender KV in Deutschland nachhaltig verändern.

UVG auch für 14 jährige !!!


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--
AE KV, 2 K
--
Mux
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #6 am: 04. November 2011, 11:54:52 »

Hi,

Hi,
persönlich habe ich den Eindruck, dass das UVG diskriminierend ist.


Auf jeden Fall! Also weg damit, genausso wie H4. Finden auch die Steuerzahler gut.

KM verdienen meist weniger Geld als KV.
Somit ist das UVG - statistisch dar zu legen - für alleinerziehende KVs absolut diskrimierend.

Absolut. Drehen wir den Spieß um. Wir Männer lassen uns ab sofort nur noch mit Frauen ein,
die Schotter fett haben. Hier herrscht echter Nachholbedarf. Die Frauen haben uns das doch
lange genug vorgemacht. Wer nicht an Madonna rankommt, kann es zunächst mit einer einfachen
Vorstandsvorsitzenden versuchen. Notwendig dafür: die Frauenquote.

Nur so ist die Diskriminierung der Männer mit nichtsnutzigen Bedürftigen ins Bett
zu steigen, beizukommen.
UVG auch für 14 jährige !!!

UVG forever + bedingungsloses Grundeinkommen. JETZT!!

Mit sozialistischen Grüßen,
Mux
 
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habakuk
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #7 am: 04. November 2011, 11:58:02 »

Deutsches Familienrecht in Brüssel verändern:  rofl2

Was war doch gleich die deutsche Reaktion auf das Gutachten aus Brüssel das im Bereich JA dringend eine Vorstehende Behörde benötigt wird da hier zuviel selbstherrliche Willkür herscht (Worüber ca. 100 betroffene eine Petition eingebracht hatten): "Wir haben uns entschlossen die Empfehlung aus Brüssel zu ignorieren"

Mehr braucht man nicht zu sagen.
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