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Autor Thema: Kindesunterhalt-Kontopfändung  (Gelesen 1079 mal)
Tom46
Frischling

Beiträge: 3


« am: 01. November 2011, 18:27:26 »

Hallo ,
seit kurzem bin ich arbeitslos geworden und kann nicht mehr den vollen unterhalt zahlen.
Ich bezahle den KU im moment bis zu meinem selbstbehalt von 770,-€.
Meine Exfrau hat mir mit einer Kontopfändung gedroht Sie sagt:ich habe einen Titel.
Ich bin wie ein verrückter am Bewerbungen schreiben aber ich bekomme ihm moment einfach keine Arbeit.
Ich möchte ja KU bezahlen.
Kann man meine Ex einfach mein Kontopfänden??
Und was ich kann ich dagen tun?
Ein Schreiben von meinem Anwalt hat Sie bekommen mit den ganzen bewerbungen ca 30 stück ihm Monat und mein Arbeitslosengeld Bescheid.Mein Anwalt sagte mir das ich bis 770,-€ bezahlen sollte und das wir eine Abänderungsklage machen müssten.

Gruß
Tom
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #1 am: 01. November 2011, 18:47:47 »

Moin Tom,

Arbeitslosigkeit gilt familienrechtlich bis zu einer Dauer von 6 Monaten als "vorübergehendes Ereignis", das sich nicht auf die Unterhaltshöhe auswirkt; eine Abänderungsklage würde daher Dein Problem nicht sofort lösen. Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, kann Deine Ex tatsächlich sofort eine Pfändung veranlassen; ggf. kommt ein freundlicher Herr mit Aktentasche auch zu Dir nach hause und schaut nach Verwertbarem, falls auf dem Konto nichts zu holen ist.

Die Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltszahlers ist etwas, bei dem Gerichte keinen Spass verstehen; insofern ist eine entsprechende Klage zum jetzigen Zeitpunkt keine wirklich gute Idee. Auch 30 Bewerbungen pro Monat (gleich eine pro Tag) könnten als "nicht ausreichende Erwerbsbemühungen" angesehen werden; manche Gerichte verlangen, dass Du Deine bisherige Arbeitszeit (8 Stunden pro Tag) für die Jobsuche einsetzen musst.

Insofern wäre es sinnvoll, als erstes das Gespräch mit der Ex zu suchen, ihr Deine Situation zu erläutern und ihr vorübergehend eine verminderte Zahlung anzubieten; gleichzeitig auf allen Kanälen Gas zu geben und ggf. auch branchenfremde Bewerbungen zu schreiben.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Tom46
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 01. November 2011, 18:58:07 »

DANKE!
Ja ist mir klar gebe ja schon Gas man man man,
auf meinem Konto ist nichts zu hohlen habe alles abgeholt vorsichtshalber..... "GOTT SEI DANK"
Habe eine gemeinsame Whg mit meiner freundin Ihr gehört alles zur hälfte Küche, Wohnzimmer ,Schlafzimmer ,etc. und ein Auto besitze ich auch nicht mehr.
Bin mal gespannt wie es weiter geht Beruflich und mit meiner Ex Sie ist sehr schwierig man man man....... :-(


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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #3 am: 01. November 2011, 19:00:22 »

Hi Tom
seit kurzem bin ich arbeitslos geworden und kann nicht mehr den vollen unterhalt zahlen.
Ich bezahle den KU im moment bis zu meinem selbstbehalt von 770,-€.
Das ist schon der SB für nicht erwerbstätige.
Meine Exfrau hat mir mit einer Kontopfändung gedroht Sie sagt:ich habe einen Titel.
Ich möchte ja KU bezahlen.
Kann man meine Ex einfach mein Kontopfänden??
Ja, kann sie.Wie Brille schon schrieb wird Arbeitslosigkeit als vorübergehendes Ereigniss gesehen.
Du solltest umgehend ein P-Konto einrichten lassen.
Mein Anwalt sagte mir das ich bis 770,-€ bezahlen sollte und das wir eine Abänderungsklage machen müssten.
Ja, erstens ist die Zahlung bis 770,- (dein SB) richtig und zweitens würde ich die Abänderungsklage angehen und gleichzeitig Pfändungsschutz nach §850c beantragen.
Bei deinem momentanen Einkommen PKH-Antrag nicht vergessen.

Gruss Wedi
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Tom46
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #4 am: 01. November 2011, 19:11:56 »

Danke Wedi!
Wie schon geschrieben Auto habe ich nicht mehr und Whg ist gemeinsam mit meiner freundin
Ihr gehört alles zur häfte bin mal gespannt was der gerichtsvollzieher dazu sagt und vor allem meine Freundin .
Ohhhh Gott!!!
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #5 am: 01. November 2011, 19:42:29 »

Ihr gehört alles zur häfte bin mal gespannt was der gerichtsvollzieher dazu sagt und vor allem meine Freundin .
Dem GV ist egal wem der Fernseher gehört, er sieht den als deinen Besitz an und wenn der zur Hälfte deiner Freundin gehört, nimmt er eben deine Hälfte mit und die andere Hälfte zu klären ist deine Sache.
Besser ist es, dir gehört das durchgesessene Sofa und die Zahnbürste im Bad.
Der GV lässt sich auch gerne beruhigen, sei es durch einen 10 Euroschein oder mehr.
Die EV bringt nur seine Arbeit zuende, nicht sein Ziel.Hinhaltetaktik kann da auch von Vorteil sein.

Deine Freundin weiss doch worauf sie sich eingelassen hat.

Ohhhh Gott!!!
Der hilft dir hier nicht weiter.

Gruss Wedi
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Beppo
Globaler Moderator
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Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 01. November 2011, 20:01:33 »

Moin.
Also als erstes solltest du dich pfändungssicher machen.
D.H. du musst dir ein P-Konto einrichten und für alle Gegenstände in eurer Wohnung, die deiner Freundin gehören, Eigentumsnachweise bereit halten.

Zum Zweiten solltest du tatsächlich Antrag auf Senkung des KU bei gleichzeitiger EA auf Pfändungsschutz einlegen.
Dafür gehst du zu einem RA und beantragst Verfahrenskostenhilfe (VKH).

Und du solltest so schnell wie möglich zur Arge gehen und aufstockendes ALG2 beantragen.
Dabei gilt dein ALG1 als Einkommen und dein KU sowie die Umgangskosten als Abzugsfähig.

Danach kannst du schon weit entspannter in die Welt schauen.

Gruss Beppo
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Ingo
Rege dabei
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Beiträge: 182



« Antwort #7 am: 06. November 2011, 16:00:06 »

du kannst natürlich auch die Flucht nach vorn antreten und der Ex sagen sie solle doch pfänden lassen! sowas macht nämlich die Sparkasse wie auch der Gerichtsvollzieher nur gegen Vorkasse. ob sie das vorstrecken will ohne zu wissen was sie zurück bekommt? Meine Ex hat jahrelang gedroht und nie was unternommen, nur ihr dussliger Anwalt um seine Kosten einzutreiben, am Ende hat er auch noch Miese gemacht.... 
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Ingrid
Schon was gesagt
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Beiträge: 24


« Antwort #8 am: 06. November 2011, 19:37:34 »

Hallo Ingo

jetzt weiß ich, warum mein Ex nicht gepfändet hat trotz Drohungen...... :wink:Ich habe nämlich auch gesagt, er soll nur machen....

@ Tom,

mir geht es ganz genau so wie Dir: Unterhaltszahlung bis zum SB von 770,- € und kein Geld mehr nirgends.

Ich habe mir ein neues Konto eröffnet, dass ich in ein P-Konto umwandeln werde. Meine Anwältin macht auch ein Abänderungsklage und zwar tatsächlich rückwirkend zum Beginn der Arbeitslosigkeit. Dass ich andauernd krank geschrieben bin, hält sie auch für ganz geschickt - damit kommt ein bißchen Druck aus dem Bewerbungsgeschehen.

@Alle: Die Bankangestellte erklärte mir, dass ich bei einem P-Konto nur die Beträge bis ca. 1000,- € selbst verwalten könne. Der Rest ginge dann an den jweiligen Gläubiger. Das würde auch gelten, wenn noch gar keine Pfändung drauf wäre - als z.B. bei einem Einkommen von vielleicht 1500,-€ dürfte ich nur mein Geld bis 1000,- € überweisen, abheben usw. Klingt für mich sehr merkwürdig..... question
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #9 am: 06. November 2011, 19:45:36 »

@Alle: Die Bankangestellte erklärte mir, dass ich bei einem P-Konto nur die Beträge bis ca. 1000,- € selbst verwalten könne. Der Rest ginge dann an den jweiligen Gläubiger. Das würde auch gelten, wenn noch gar keine Pfändung drauf wäre - als z.B. bei einem Einkommen von vielleicht 1500,-€ dürfte ich nur mein Geld bis 1000,- € überweisen, abheben usw. Klingt für mich sehr merkwürdig..... question
Nein, das ist quatsch. Das ist eine der vielen Bank-SBs, die keine Ahnung davon haben.
Du wirst du das P-Konto zunächst mal überhaupt nicht behindert.
Es wird nur ein Schutzbetrag festgelegt, und der Gläubiger kann nur das pfänden, was darüber liegt.
Du kannst frei verfügen, solange noch was da ist. Egal ob über unter dem Schutzbetrag.
Du kannst ja mal in der Wikipedia danach lesen, das haut ganz gut hin.
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