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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:27:08 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: KU-Wohngeld
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Autor Thema: KU-Wohngeld  (Gelesen 621 mal)
Kick
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« am: 31. Oktober 2011, 20:55:48 »

hallo,

wenn ich wohngeldbeantrage, wie geht dann der Kindesunterhalt mit ein. (also ich zahle Kindesunterhalt)

MFG

Tommy
Gespeichert
Debugged
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 201



« Antwort #1 am: 31. Oktober 2011, 21:51:01 »

Hallo Kick,

(wieso muß ich gerade an ein Bekleidungsgeschäft denken?)

Wohngeld ist Einkommen und fließt daher in die Unterhaltsberechnung mit ein.

Bei Wohngeld kommt es darauf an, ob du damit höhere Wohnkosten deckst oder
eben nicht. Wenn du z.B eine neue Familie hast und deshalb grösseren Wohnraum brauchst.
Oder aber du lebst in einer Großstadt, in der die 360 Euro Mietanteil aus dem Selbstbehalt
enthalten sind, nicht ausreichend sind, dann wäre das Wohngeld wohl kein Einkommen.

In den Unterhaltsleitlinen liest man jedenfalls die Phrase: "Wohngeld ist Einkommen, sofern
es nicht erhöhte Wohnkosten deckt."
Letzteres muß man eben wieder nachweisen.

Gruß,

Debugged
Gespeichert

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #2 am: 01. November 2011, 07:48:42 »

Morgen,

ich denke es war andersrum gemeint.

Wenn Kick für sich Wohngeld beantragt kann er auf dem Formular angeben ,das er Unterhalt zahlt?

Gruß Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #3 am: 01. November 2011, 08:57:28 »

Moin Kick,

laut Gesetz darfst Du:
Zitat
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
[...]
2. bis zu 3 000 Euro jährlich für ein Kind, das Haushaltsmitglied nach § 5 Abs. 6 ist; dies gilt nur für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden;

Eine angeregte Diskussion, wann ein Kind Haushaltsmitglied ist, wurde u.a. hier geführt.

Gruß
United
Gespeichert
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #4 am: 01. November 2011, 11:30:50 »

Hi

Beim Vorliegen einer gesetzl. Unterhaltspflicht können generell 3000€ pro Bedürftigen einkommensmindernd beim Wohngeld-Antragsteller angegeben werden. Das gibt schon allein der Abs.4 des §18 WOGG her. Was United anspricht: falls Du min. 2 Kinder hast, für welche Du KU leistest, dann kannst Du für jüngste Kind ebenfalls Wohngeld beantragen.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #5 am: 01. November 2011, 12:11:11 »

Moin Oldie,

wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...

Danke der Richtigstellung !

Gruß
United
Gespeichert
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