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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:20:53 *
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Autor Thema: freiwillige Unterhaltsverzicht eines Kindes  (Gelesen 569 mal)
chi_an
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« am: 30. Oktober 2011, 09:39:17 »

Hallo Zusammen,

nach einigen Monaten bin ich wieder da, und hoffe, könnt Ihr mir helfen, Rat geben.
Kurz die Geschichte:
Ich habe zwei Kinder (einen Junge (17,5 Jahre alt), und ein Tochter (14 Jahre alt).
Ich wohne in „Wohnort A“, Exfrau mit Tochter in „Wohnort B“, und mein Sohn in „Wohnort C“, da er dort seine 2. Ausbildung macht.
(1.   Ausbildung: Berufsbildende Schule  - zweijährige Berufsfachschule – Pflegeassistenz
(2.   Ausbildung: Heilerziehungspfleger seit Aug. 2011)

Mein Sohn will auf seinen Unterhalt verzichten, da er genügend Ausbildungsvergütung bekommt. (er hat selber diesen Vorschlag gehabt)
Er hat beim Jugendamt in Wohnort C nachgefragt, und folgende Auskunft erhalten:
Da er bei keinem der beiden Elternteilen wohnt, hat er Recht von beiden Elternteilen auf Unterhalt, und die haben natürlich gesagt, er sollte nicht verzichten. (klar, logisch)
Der Unterhalt wäre in diesem Fall 280 €  (geteilt durch beide Eltern). 
Bis jetzt hat meine Exfrau kein Unterhalt für unseren Sohn gezahlt. (mein Sohn lebt seit 2 Jahren in Wohnort C.)
Bis jetzt zahle nur ich Unterhalt, monatlich 350€ für mein Sohn. (und natürlich auch für meine Tochter)

Mein Sohn will aber trotzdem auf Unterhaltszahlung verzichten.
Laut Aussage vom Jugendamt „Wohnort B“ (Wohnort Exfrau) reicht es, wenn meine Exfrau mir das Originaldokument „Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung“ zusendet.
Dadurch könnte Sie (oder mein Sohn) keine Unterhaltsansprüche mehr geltend machen.

Für mich klingt dies komisch. Kein offizielles Schreiben?  Für mich ist leider kein Jugendamt zuständig ist, da die Kinder nicht bei mir leben. (Auskunftspflicht?)

Jetzt kommt das Beste. Meine Exfrau findet das Originaldokument „Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung“ nicht mehr.

Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich ohne weiteres die Unterhaltszahlung für mein Sohn einstellen?
Sollte ich ein Anwalt einschalten? Lohnt es sich?

Kann Sie mich dann auf Unterhaltsforderung einklagen? (Lohnpfändung?)
Eigentlich wäre meine Exfrau auch dann in Pflicht.

Vielen Dank für euere Unterstützung.

Gruß
Chi_an


Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 30. Oktober 2011, 10:22:10 »

Moin.

Es kommt darauf an, ob du deiner Ex vertraust.

Wenn sie still hält ist es ok, aber wenn nicht, hilft nur eine Klage.

Oder sie unterschreibt dir eine Pfändungsverzichtserklärung.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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