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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:15:56 *
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Autor Thema: "Bloß nicht ausziehen !" - warum eigentlich nicht ?  (Gelesen 1017 mal)
Horkar
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« am: 29. Oktober 2011, 23:10:44 »

Hallo,

ich stehe kurz vor einer Trennung (hab mich hier schon unter "Deine Geschichte" vorgestellt) und lese mich gerade als Trennungs- und Forums-Neuling
durch diverse Threads. Ich stoße immer wieder auf die mantrahaft vorgetragene Aussage, daß man bloß nicht zuhause ausziehen solle.

Aber warum eigentlich nicht ?

Okay, es gibt mag spezielle, nachvollziehbare Gründe geben, z.B. bei strittigem Sorgerecht. Aber ich denke in meiner Situation darüber nach und finde einfach keinen Grund, der dagegenspräche:

- verheiratet, also gemeinsames Sorgerecht
- kein Grundeigentum, d.h. Miethaus, an dem ich nicht hänge
- keine Kredite oder sonstige Belastungen
- Zugriff auf Dokumente ist gewährleistet
- Umgangsrecht grundsätzlich unstrittig (Kinder würden bei Mutter bleiben)

Übersehe ich hier ein gutes Argument, zuhause wohnen zu bleiben (vor dem Hintergrund, daß das für alle momentan sehr belastend ist) ? Zum Beispiel in einem späteren Scheidungsverfahren ?

Vielen Dank vorab !
Horkar
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Beppo
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« Antwort #1 am: 30. Oktober 2011, 05:27:43 »

Hallo Horkar.

Wer auszieht (ohne die Kinder) verliert die Kinder und die Wohnung.
Damit ist die einzige Möglichkeit, nicht als Zahlvater zu enden erledigt.
Wenn du dich sowieso auf diese Rolle eingestellt hast, kannst du auch ausziehen.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
TotoHH
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« Antwort #2 am: 30. Oktober 2011, 07:30:15 »

Guten Morgen,
natürlich Horkar hast Du im Endeffekt recht: irgendwann muss mal jmd ausziehen, vielleicht auch beide. Der dringende Hnweis, dass der KV dies nicht überstürzt tun sollte, bezieht sich mE eigentlich auf die hochstrittige Trennungsphase, wenn bspw KM die Trennung will und sagt, KV solle ausziehen, und dies zwar ohne Kids. Oder auch die Situation, wenn KV sich (vielleicht überraschend für KM) für Trennung entschieden hat, und diese dadurch dokumentiert, dass er auszieht. In beiden Fällen hat dann der KV kaum einen Hebel mehr, ein vernuenftiges Umgangsrecht durchzusetzen, wenn KM das nicht will. und   es kann passieren, dass Hausrat vor einer Aufteilung kaputt ist oder verschwindet. von Problemen bei eigener Immobilie gar nicht zu reden. Deshalb die dringende Empfehlung, dass KM doch ausziehen soll, wenn sie das möchte (und zwar ohne Kinder) oder alles daran gesetzt wird, zunächst alles möglichst wasserdicht zu regeln, wie ihr euch "das Leben danach" vorstellt.

Wasserdicht ist zwar nicht einfach, aber Du hast wahrsch auch schon gelesen, dass in vielen Fällen KMs, mit denen KV glaubt sich geeinigt zu haben, plötzlich von Freundinnen, Eltern, Anwälten usw eingeflüstert bekommen, was der armen, verlassenene Ehefrau doch angeblich so alles zu stehe.

Euch alles Gute, toto
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Loge
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aka Clochard


« Antwort #3 am: 02. November 2011, 13:15:47 »

Hallo Horkar,

es ist so, dass demjenigen der auszieht Desinteresse vorgeworfen wird. Mangelndes Interesses an Familie oder Kindern und oder mangelnde Konfliktfähgkeit. Darüber hinaus wird der Auszug als Einvernehmlich gewertet. Ein Gericht wird eine selbstgewählte Lösung eines Paares, KM zieht aus und Kinder bleiben bei KM, nie wieder umschmeissen.

Toto hat sehr Recht mit seiner Aussage.

Meiner Meinung nach hilft es immer eine Vereinbarung schirftlich festzuhalten. Am Besten in juristisch nicht anfechtbarer Form. Aber dennoch ist jede Vereinbarung eine Hürde. Beispielsweise hat das FamG bei mir einaml einen mündlichen Vertrag anerkannt. Glücklicherweise ohne Konsequenz.

Grüße
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Wolkenhimmel
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« Antwort #4 am: 02. November 2011, 13:23:08 »

Hi Horkar,

ich weiss nicht, ob Ihr Beide im Mietvertrag steht. Aber sollte dies so sein, und Deine Ex kann die Miete nicht mehr zahlen (oder zahlen wollen), dann hält sich der Vermieter an Dich.

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Horkar
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« Antwort #5 am: 02. November 2011, 13:51:15 »

Danke für Eure Antworten !

Daß die Kinder bei der Mutter bleiben werden, ist unstrittig. Nur der Umfang der Umgangs wäre zu verhandeln (ich möchte mehr als alle 2 Wochen Samstag bis Sonntag).

Also werde ich nicht ausziehen, bevor wir alle potentiell strittigen Punkte schriftlich fixiert haben. Auch wenn so etwas nicht unbedingt einklagbar ist (macht es eigentlich einen rechtlichen Unterschied, ob man das "privat" oder mit einem RA macht ?), hilft es doch wahrscheinlich Streitereien und Mißverständnissen vorzubeugen.

Thanx
Horkar
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82Marco
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« Antwort #6 am: 02. November 2011, 14:07:03 »

Servus Horkar!
Zitat
Auch wenn so etwas nicht unbedingt einklagbar ist (macht es eigentlich einen rechtlichen Unterschied, ob man das "privat" oder mit einem RA macht ?), hilft es doch wahrscheinlich Streitereien und Mißverständnissen vorzubeugen
Kein Unterschied, ausser den Anwaltskosten.
Beides sind genaugenommen "private" Vereinbarungen, an die man (frau) sich hält, oder eben nicht. Ein sich-nicht-daran-halten ist in beiden Fällen für demjenigen, der sich nicht daran hält, folgenlos.

Grüßung
Marco
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« Antwort #7 am: 02. November 2011, 14:08:36 »

Hallo !

Eine solche 'eigene' Vereinbarung bringt nur in Fällen was in denen keine nötig wäre. Rein rechtlich ist eine solche Vereinbarung letztlich nicht das Papier wert auf dem sie steht.
Die kritischen Punkte wurden alle angesprochen: Ziehst du einmal aus kannst du davon ausgehen die Wohnung so schnell nicht mehr zu betreten, wohl aber die Kosten (auch Nebenkosten) weiter zu tragen.
Du hast dann allenfalls noch das Vergnügen zu entmüllen/renovieren wenn hExe letzlich ausgezogen ist (Wenn sie das denn tut, denn billiger als für umme kann sie ja nirgends wohnen).
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Horkar
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« Antwort #8 am: 02. November 2011, 14:21:46 »

Hallo,

schon klar, mit der TV habe ich keinen vollstreckbaren Titel in der Hand. Dennoch muß ich mit meiner Frau eine Vielzahl von Absprachen treffen. Und das muß schriftlich passieren, insbesondere weil meine Frau, wie ich schon in einem anderen Post geschrieben habe, eine Meisterin im Ignorieren und Verdrehen von Fakten und Vereinbarungen ist.

Und was die Wohnung betrifft, hat man, soweit ich weiß, während des Trennungsjahres wenig Möglichkeiten aus dem Vertrag herauszukommen. Nach der Scheidung sieht das wohl anders aus.

Gruß
Horkar
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Wolkenhimmel
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« Antwort #9 am: 02. November 2011, 14:28:41 »

Was den Mietvertrag betrifft müsst Ihr Euch nur mit dem Vermieter einigen, das wäre zu jedem Zeitpunkt möglich.

Allerdings, und da spreche ich jetzt aus Vermietersicht, würde ich Dich nicht aus dem Vertrag entlassen, wenn ich die Ex für nicht solvent genug halten würde...  mad3

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« Antwort #10 am: 02. November 2011, 14:45:23 »

Allerdings, und da spreche ich jetzt aus Vermietersicht, würde ich Dich nicht aus dem Vertrag entlassen, wenn ich die Ex für nicht solvent genug halten würde...
ich auch nicht. Was dann dazu führt, dass man(n) zwei Mieten zu stemmen hat - ein möglicherweise hoher Preis für die "Freiheit", nicht mehr mit der Ex unter einem Dach wohnen zu müssen.
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« Antwort #11 am: 02. November 2011, 15:27:45 »

Hallo Horkar,

ich war vor knapp einem Jahr in Deiner Situation.
Ich habe damals auch über das Forum den Eindruck erhalten, ich solle meine Noch-Präsenz strategisch nutzen.

Mir war insbesondere eine Lösung mit dem Umgangsrecht wichtig.
Die Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung war teilweise sehr belastend - zumal auch Provokationen der KM dazukamen, um mich schneller aus der Wohnung zu ekeln.
Ich habe es aber in dieser Zeit geschafft, zusammen mit der KM eine Vereinbarung zum Umgang vor dem Jugendamt auszuhandeln und dort schriftlich festzuhalten.
Zwar ist mir heute auch bekannt, dass die KM willkürlich davon abweichen könnte (Versuche waren auch schon da), doch habe ich dokumentiert, was meine Absicht ist und das könnte mir später mal bei einer Auseinandersetzung hoffentlich nützlich sein.

koala
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« Antwort #12 am: 02. November 2011, 21:30:27 »

ich auch nicht. Was dann dazu führt, dass man(n) zwei Mieten zu stemmen hat - ein möglicherweise hoher Preis für die "Freiheit", nicht mehr mit der Ex unter einem Dach wohnen zu müssen.

Ähm, wieso das denn ? Klar hafte ich gesamtschuldnerisch für die Miete. Gleichzeitig zahle ich aber Trennungsunterhalt und dieser beinhaltet ja die Miete. D.h. im Innenverhältnis hat sie mich von solchen Verpflichtungen freizuhalten. Oder anders gesagt: was der Vermieter von mir einfordert, ziehe ich vom TU ab. Ich weiß, Jura ist manchmal kompliziert, aber das wäre ja absurd, daß ich TU bezahle UND zusätzlich noch die Miete ...

Gruß
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« Antwort #13 am: 02. November 2011, 21:32:21 »

.... und was schon rein rechnerisch nicht ginge, weil bei derzeitiger Miete i.H.v. EUR 1.000,- mein verbleibendes Einkommen gegen Null konvergiert, wenn ich zwei Mieten zahlen müßte.
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« Antwort #14 am: 02. November 2011, 21:39:11 »

Das Unterhaltsrecht ist absurd.

Wenn du die Miete für die von dir nicht mehr bewohnte erstmal bezahlt hast, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass du sie zurück bekommst.

Und wenn du sie vom Unterhalt abziehst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du das nach zahlen musst.
Bei Vätern wird grundsätzlich von ausreichend Geld ausgegangen.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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« Antwort #15 am: 02. November 2011, 21:52:05 »

Das Unterhaltsrecht ist absurd.

Wenn du die Miete für die von dir nicht mehr bewohnte erstmal bezahlt hast, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass du sie zurück bekommst.

Und wenn du sie vom Unterhalt abziehst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du das nach zahlen musst.
Bei Vätern wird grundsätzlich von ausreichend Geld ausgegangen.

Gruss Beppo

Sorry, das würde ich gerne genauer wissen: warum muß ich nachzahlen, auf welcher Rechtsgrundlage ? Seit wann ist ein Anspruch von der finanziellen Situation der
Anspruchsgegner abhängig ? Dann bräuchte ich ja auch meine Telefonrechnung nicht bezahlen, die Telekom hat ja schließlich genug Geld. Und selbst wenn, das Argument "bei Vätern wird [...] von ausreichend Geld ausgegangen" läßt sich ja nun einfach widerlegen !?
Konkret: ich ziehe die Miete vom TU ab, auf welcher Rechtsgrundlage will mich die KM dann verklagen Huch

Gruß
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« Antwort #16 am: 02. November 2011, 21:58:31 »

Wenn Unterhalt tituliert ist, ist dieser zu bezahlen.
Eine Verrechnung mit anderen Forderungen ist nicht zulässig.
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« Antwort #17 am: 02. November 2011, 22:01:23 »

Horkar,

Und selbst wenn, das Argument "bei Vätern wird [...] von ausreichend Geld ausgegangen" läßt sich ja nun einfach widerlegen !?

Verabschiede dich bitte schnellstmöglich von der irrigen Annahme, du würdest in einem Rechtsstaat leben. Was deine obige Frage betrifft, bemühe mal die hiesige Suchfunkion mit dem Begriff "fiktives Einkommen" ...

In Kurzfassung: Fiktives Einkommen ist Geld, das du zwar nicht hast, aber nach Ansicht des Richters verdienen könntest, und das demzufolge für Unterhaltszahlungen zu verwenden ist. Wie man mit fiktiven Euros realen Unterhalt bezahlen soll, ist ein Detailproblem, von dem die Herren und Damen Juristen nichts zu wissen wünschen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #18 am: 02. November 2011, 22:18:16 »

Horkar,

Verabschiede dich bitte schnellstmöglich von der irrigen Annahme, du würdest in einem Rechtsstaat leben. Was deine obige Frage betrifft, bemühe mal die hiesige Suchfunkion mit dem Begriff "fiktives Einkommen" ...

In Kurzfassung: Fiktives Einkommen ist Geld, das du zwar nicht hast, aber nach Ansicht des Richters verdienen könntest, und das demzufolge für Unterhaltszahlungen zu verwenden ist. Wie man mit fiktiven Euros realen Unterhalt bezahlen soll, ist ein Detailproblem, von dem die Herren und Damen Juristen nichts zu wissen wünschen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Danke, hab gegugelt. Das Konzept des fiktiven Einkommens macht ja durchaus Sinn. Wer nur Teilzeit arbeitet, obwohl er Vollzeit arbeiten könnte, wer mietfrei wohnt etc. sollte sich das m.E. schon anrechnen lassen. Ich würde von meiner (Ex-) Partnerin ja auch erwarten, daß ihre Arbeitszeit erhöht. Warum soll es zu meinen Lasten gehen, wenn sie nur 4 Std. arbeitet, obwohl Betreuungsmöglichkeiten von 8 Std. verfügbar sind ? Da ich selbst aber Vollzeit arbeite und keine kostenfreien Benefits in Anspruch nehme, betrifft mich das zum Glück nicht.

Gruß
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« Antwort #19 am: 02. November 2011, 22:26:12 »

Da ich selbst aber Vollzeit arbeite und keine kostenfreien Benefits in Anspruch nehme, betrifft mich das zum Glück nicht.

Träum' weiter.
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« Antwort #20 am: 02. November 2011, 22:47:20 »

Träum' weiter.

Malachit, tu mal Butter bei die Fische: warum sollte mich das betreffen ? Nenn doch mal ein paar Fakten, aufgrund derer ich meine Situation beurteilen könnte.
Ich lese hier immer zwischen den Zeilen, daß die Exen böse sind, das Unterhaltsrecht, die Gerichte und das Jugendamt sowieso. Mag sein, daß ich naiv bin,
will mich ja erst trennen und habe nicht Deine/Eure Erfahrungen. Aber bitte, Malachit, begründe Deine Statements doch bitte mal.

Gruß
Horkar
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« Antwort #21 am: 02. November 2011, 23:25:15 »

Moin,

Mag sein, daß ich naiv bin,
das ist sogar ziemlich sicher. Nur: Es gibt hier keinen Welpenschutz nach der Devise "ist ja meine erste Scheidung".

Deinen(n) Vermieter muss weder Deine Einkommenssituation noch Deine TU-Verpflichtung interessieren; der hat schlicht einen Anspruch auf die Zahlung der Miete(n), die Du (mit-)unterschrieben hast. Der TU kann ausgeurteilt oder per Einstweiliger Anordnung festgelegt werden und wird dann ggf. per Pfändung bei Dir abgeholt. Hierfür ist wiederum unerheblich, was Du mit Deiner DEF im Innenverhältnis vereinbart hast (Stichwort: Aufrechnungsverbot). Und wenn Madame Deinen TU bereits ausgegeben hat, isser weg. Woher sollte sie das Geld wieder holen?

Leute mit Deiner Einstellung und dem Glauben, IHRE Frau würde dergleichen niemals tun, schlagen hier regelmässig und verzweifelt auf, wenn das Kind im Brunnen liegt und jammern "das kann die doch nicht machen!"

Aber die Entscheidungen triffst Du natürlich allein - genauso, wie Du ihre Folgen selbst und allein verantwortest. Und die können ganz anders aussehen als Du zu wissen meinst - Familienrecht ist nun mal NICHT Barbara Salesch. Und fair isses auch nicht. Aber das behauptet auch niemand.

Grüssles
Martin
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« Antwort #22 am: 02. November 2011, 23:47:34 »

Hallo Horkar,

konkrete Frage.

Konkret: ich ziehe die Miete vom TU ab, auf welcher Rechtsgrundlage will mich die KM dann verklagen Huch

Konkrete Antwort:

Wenn du im Mietvertrag gegenüber dem Vermieter unterschrieben hast, dass du jeden Monat 1000 Euro Mite zahlst, interessiert den nicht, wie es um dein Eheglück bestellt ist, solange er seine Miete bekommt.

Wenn er sie nicht mehr bekommt, wir er dort klagen, wo etwas zu holen ist.

Der Mietvertrag ist gültig, solange er weder gekündigt noch im Einvernehmen mit Vermieter und Mit-Mieter (hier: Deiner Ehefrau) geändert wurde.

Wenn das Familiengericht rechtskräftig beschließt, dass du jeden Monat 1000 Euro an Frau und Kinder zu zahlen hast, solltest du vorher aus dem Mietvertrag der ehemals gemeinsamen Wohnung - die du dann ja selbst nicht bewohnst - raus sein.   

Sonst kann es dir passieren, dass von deinem vormals üppigen Steuerklasse-3-Gehalt in Steuerklasse 1 minus 1000 Euro Miete minus 1000 Euro Unterhalt für drei Personen plötzlich ebenfalls nur noch Minus (oder ein ganz winziger positiver Betrag) übrig bleibt.

Da wärst du nicht der Erste und nicht der Letzte.

Fakt ist auch, dass die allermeisten Menschen in Trennung und Scheidung (Männer und Frauen) mit dem geliebten Menschen, den man einst geheiratet hat, nur noch die Nummer im Personalausweis gemeinsam hat.

Alles andere ist schier nicht zum Wiedererkennen.

Als eher männerlastiges Väter-Forum findest du hier eher schockierende Erfahrungen mit einstmals geliebten Ehefrauen, die quasi über Nacht zur (H)Ex mutiert sind.

Ähnlich grausige Erfahrungen mit einstmals geliebten Ehemännern, die über Nacht zu unnachsichtigen Gegnern mutiert sind, machen Frauen in Trennung und Scheidung auch. Oft sogar noch viel grausamere. Für viele Frauen kommt das Wort "Lebensgefährte" tatsächlich von Lebensgefahr.

Die meisten Opfer von Gewaltverbrechen sind Männer.
Die meisten Täter sowieso. Da fast immer Männer gegen einander kämpfen.
Oder einander überfallen.
 
Nur wenige Opfer von krimineller Gewalt sind Frauen.

Fast alle weiblichen Opfer von Gewaltverbrechen werden zu Opfern in sog. Beziehungskonflikten.
Fast immer im Rahmen von Trennung und Scheidung.   

Männer - besonders wenn sie sehr jung oder schon älter, angetrunken oder behindert sind - werden viel öfter von Unbekannten überfallen und bedroht.

Frauen werden nur sehr selten von Fremden überfallen.

Aber oft von ihren (Ex-)Partnern vor oder während einer Trennung.
 
Auch viele Männer werden in ihren Beziehungen Opfer von tätlichen Übergriffen durch ihre Partnerin.
Jedoch zeigen die wenigsten Männer diese Straftaten an.

Im Archiv dieses Forum findest du dazu Stories, das stehen dir beim LEsen die Haare zu Berge, wenn du nicht völlig abgebrüht bist.

Die Wahrheit ist: Du kannst jetzt noch nicht wissen, wie deine Ehefrau sich im Laufe eurer Trennungszeit und während des Scheidungsverfahrens entwickeln wird. Wer - statt deiner - ihr nahestehen und Einfluss auf sie gewinnen wird. Wessen Ideen sie aufgreifen oder verwerfen wird.

So wenig, wie sie vorhersehen kann, wie du dich entwickeln wirst.

Da ist keine Schwarzmalerei, Horkar.
Das ist Lebenserfahrung.

Geh davon aus, dass Malachit und die anderen eher unter- als übertreiben.
Und auch davon, dass mir persönlich jedes frauenfeindliche Ressentiment wesensfremd ist.

Gruß Biggi
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Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Malachit
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« Antwort #23 am: 02. November 2011, 23:50:15 »

Hallo Horkar,

Aber bitte, Malachit, begründe Deine Statements doch bitte mal.

Dankenswerterweise hat Martin mir die Aufgabe bereits abgenommen, und mir bleibt nur noch der Hinweis: Nimm dir bitte wenn's irgendwie geht ein paar Stunden Zeit und lies dich kreuz und quer durch unser Forum Unterhaltsrecht.

Aber, bitte nicht falsch verstehen: Selbstverständlich kann deine Trennung auch weitgehend friedlich ablaufen; und wenn es so geschehen sollte, bereits im Voraus einen herzlichen Glückwunsch dazu. Alles, worauf ich und andere dich hinweisen möchten, ist das Folgende: Im deutschen Familienrecht ist einiges nicht so, wie du es dir anscheinend vorstellst. Stärker noch: Im deutschen Familienrecht gibt es haufenweise Regelungen, die mit dem gesunden Menschenverstand nicht in Übereinklang zu bringen sind, und die meisten dieser Regelungen wenden sich gegen die Männer.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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