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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:15:37 *
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Autor Thema: Verheiratet, Trennung, Scheidung Ablauf ?  (Gelesen 627 mal)
hugoboss
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 68


« am: 29. Oktober 2011, 19:04:18 »

Hallo,

meine Frau wird wohl Alleinerziehend.  Sie ist nicht berufstätig,  ich JA!

Wir haben eine gemeinsame Wohnung und möchten diese kündigen und innerhalb von 3 Monaten getrennte Wohnungen suchen.

Wie ist nun der Ablauf für die Frau? Ab wann muss sie zum Amt sich Arbeitsuchend melden? Sie ist derzeit Hausfrau und bezieht keinerlei bezüge ausser kindergeld und Landeserziehungsgeld sowie unterhaltsvorschuss.

Ich bin nicht der leibliche auch wenn ich es gerne wäre. Unser kleiner ist 16 Monate alt.

Die Ehe besteht seit Juli 2011. Muss ich damit rechnen das ich trennungsunterhalt an meine ex zahlen muss? viele sagen nein, da die dauer der ehe zu kurz ist. Ich weiss auch das man die scheidung erst nach einem ehejahr einreichen kann?


Freue mich über Ratschläge.

DIe Scheidung ist einvernehmlich.

MfG

PS: Sorry wenn ich im falschen forum gelandet bin....
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Don3
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 83


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« Antwort #1 am: 29. Oktober 2011, 19:45:21 »

Hallo hugoboss
mein Rat: geh sofort am Montag zum Anwalt und informiere dich ganz dringend, ob du die Eheschließung noch annullieren lassen kannst! Ich glaube das geht innerhalb der ersten 3 oder 6 Monate noch!
Dann bist du ganz aus der Sache raus und brauchst gar nichts an Unterhalt zahlen, weder jetzt noch später.
Für das Kind bist du ja sowieso nicht unterhaltspflichtig. Höchstens für deine Frau.
Wenn deine Ehe noch annulliert werden kann, dann bist du wieder frei!

mfg Don
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hugoboss
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Beiträge: 68


« Antwort #2 am: 29. Oktober 2011, 19:54:52 »

hört sich gut an. aber ich habe gelesen das es nur geht wenn , Ehe annullieren – nur selten möglich
Anders als es die Schlagzeilen über Promis und ihre Ehedramen vermuten lassen, ist es in Deutschland nicht ohne weiteres möglich, seine Ehe annullieren zu lassen. Nach deutschem Recht muss die Eheschließung durch Gewalt, Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sein, damit man die Ehe annullieren lassen kann.

quelle: http://www.info-agenten.de/partnerschaft/trennung/ehe-annulieren-statt-scheidung.html
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DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2011, 20:35:34 »

*verschoben*

Moin,

sowie unterhaltsvorschuss.
Bist du dir sicher? Ihr seid verheiratet? Wenn beide Fragen mit "Ja" zu beantworten sind, ist dies Erschleichung von Sizialleistungen bis hin zu Betrug. Denn Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, wenn der betreuende Elternteil verheiratet ist. Egal mit wem.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hugoboss
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 68


« Antwort #4 am: 29. Oktober 2011, 21:11:10 »

wie  unterhaltsvorschuss gibt es nicht? bin ja nicht der leibliche! vater ist unbekannt. also warum sollte sie wärend einer ehe keinen vorschuss mehr erhalten?
ausserdem weiss das JA das sie verheiratet ist.

nachtrag: oh oh scheinst recht zu haben, werde am montag gleich mal dort anrufen und die fragen ob sie uns nicht drauf hinweisen können?
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2011, 21:16:30 von hugoboss » Gespeichert
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