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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:07:59 *
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Autor Thema: Jugendamt finanziert der Kindesmutter den Anwalt!  (Gelesen 749 mal)
Baumschubser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 28. Oktober 2011, 23:42:51 »

Hallo zusammen,


in meinem Fall gibt es eine unterschiedliche Meinung in der Höhe des Kindesunterhalts.
Angefangen hat es mit der Beistandschaft vom Jugendamt, die eine Einkommensauskunft von mir
 wollten.
Nach der Einkommensauskunft ist das Jugendamt zum Endschluss gekommen,das ich eine Einkommensstufe höher eingestuft werden müsse.
Ich sehe dieses aber anders. So weit so gut.
Nach einigen Briefwechsel mit dem Jugendamt, flattert dann irgendwann eine  richterliches Dokument herein, ich solle doch die Erhöhung zahlen oder dazu Stellung nehmen.
In diesem richterlichen Dokument stand drinnen das es in diese Sache Anwaltszwang gibt.
Jetzt komm ich zum Problem was ich habe.
Ich muss Geld ausgeben für meinen Anwalt und sie bekommt anscheinend alle Hilfe vom Jugendamt um sonst.
Ich finde schon auch, das die finanziell schwächere Unterstüzung bekommen.
 
Jedoch ist es ja nicht so, das mein Sohn, oder meine Ex sooooooo hilfebedürftig sind.
Im Gegenteil, meine Ex hat finanziell mehr Mittel wie ich.
Mein Sohn wäre finanziell gesehen auch eine gute Partie.
Also solltet ihr ne Tochter haben die finanziell gut versorgt sein will, dann kann ich mal schauen was sich machen lässt.
Ich habe nämlich mit meinem Sohn einen gute Kontakt.
Wenn es nach ihm ginge,dann wäre ein Frieden zwischen mir und der Kindesmutter ihn zehnmal lieber.
Ich verachte meine Exfrau so sehr weil sie nur noch geldgeil ist.
Die Gier meiner Ex ist vergleichbar mit den Investmentbänkern die die Wirtschaft aus dem Ruder bringen.
Jetzt dürft ihr 3 X raten welcher Berufsgruppe meiner Ex angehört.
Zur Zeit sind die nicht sehr beliebt......nur so als Tipp.
Jetzt aber mal im Ernst. Ist das fair? Bekommen nur die Sozialeunterstüzung die eigentlich keine Unterstützung brauchen.
Ist es rechtens wenn das Jugendamt auf kosten der Steuerzahler wohlhabende unterstützt.
Es geht nur um 30,00 € pro Monat.
Ich verstehs nicht.
Für Erklärungen wäre ich sehr dankbar.
Einen lieben Gruß an alle die mal vorbei geschaut haben.
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2011, 23:59:38 »

Für Erklärungen wäre ich sehr dankbar.

Ich auch. Was konkret ist dein Begehr?

/elwu
Gespeichert
Baumschubser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 01. November 2011, 22:03:15 »

Hey hallo,

naja ich wollte wissen ob es rechtens ist daß, das Jugendamt die Kindesmuter als Anwalt bei Seite stehen darf.
Ich finde es nämlich äuserst unfair, wenn in einem Zivilstreit die Kindesmutter wieder einmal bevorteilt wäre.

 
Gespeichert
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #3 am: 01. November 2011, 22:26:03 »

Moin

naja ich wollte wissen ob es rechtens ist daß, das Jugendamt die Kindesmuter als Anwalt bei Seite stehen darf.
Ja, das ist sogar eine der staatlich formulierten Aufgaben des JA. Nachzulesen im SGB VIII- allg. Vorschriften. Und im §114 Abs.4 Pkt. 2 FamFG ist dies ausdrücklich vorgesehen.

Ich finde es nämlich äuserst unfair, ...
Kennst Du irgend einen § in irgend einem Gesetz, wo die Rede von Fairness ist?

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Tom66
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182


« Antwort #4 am: 01. November 2011, 22:56:06 »

Hallo,

Mein Sohn wäre finanziell gesehen auch eine gute Partie.
Also solltet ihr ne Tochter haben die finanziell gut versorgt sein will, dann kann ich mal schauen was sich machen lässt.
Ich habe nämlich mit meinem Sohn einen gute Kontakt.

Mir fällt es schwer, deine Wortwahl zu verstehen und zu akzeptieren. Auch wenn es eventuell witzig oder ironisch gemeint war.

Grüße,
Tom
« Letzte Änderung: 01. November 2011, 22:58:09 von Tom66 » Gespeichert
Baumschubser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #5 am: 03. November 2011, 00:18:09 »

Hallo,

Kennst Du irgend einen § in irgend einem Gesetz, wo die Rede von Fairness ist?

Laß mich mal nachdenken.....nein!
Doch steht im Grundgesetz: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Vielleicht sind ja Väter keine Menschen?
Im Artikel 6 Absatz 4 des GG steht:
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Aber nach dem GG sind Männer und Frauen Gleichberechtigt.

Oh man, manschmal wünsch ich mir ich wäre Bänker, dann würde ich sogar für Fehlentscheidungen noch nen Boni kriegen.

Mir fällt es schwer, deine Wortwahl zu verstehen und zu akzeptieren. Auch wenn es eventuell witzig oder ironisch gemeint war.

Nur mit einer gewissen Ironie, kann ich diese Ungleichheit verarbeiten.

Gruß
Schubsi


Änderung durch Malachit: Zitate korrigiert.
@Baumschubser - nutze bitte die Vorschau, bevor du einen Beitrag abspeicherst, und mach' dich bitte mit der Zitierfunktion vertraut. Die Zitate müssen mit einem /quote in eckigen Klammern abgeschlossen werden, d.h. diesen Teil des Zitats darfst du nicht weglöschen, sonst gibt's ein Durcheinander.
« Letzte Änderung: 03. November 2011, 00:24:52 von Malachit » Gespeichert
nadda
_nadda
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 573


« Antwort #6 am: 03. November 2011, 06:37:37 »

Hallo Baumschubser,

auch wenn du es aktuell nicht glauben magst, aber das ist tatsächlich so, dass hier vor dem Gesetz alle gleich sind.

Mein Ex klagt mehr oder weniger erfolgreich seit 4 Jahren auf Staatskosten gegen mich und seine Kinder. Er musste noch nichts an Gerichtskosten selbst bezahlen. Das mit dem Gerichtskosten bezahlen überlässt er aber sehr gerne mir.

Das deine Ex den Anwalt bezahlt bekommt liegt einfach an ihrer Einkommenssituation, die vermutlich doch nicht sooo gigantisch ist wie du denkst.

Ansonsten könntest du einfach mal selbst einen Antrag auf VKH stellen und abwarten was passiert.

Oder: Stell deine Zahlen hier rein, lass es nochmal durchrechnen und gegebenenfalls erstellst du einen Titel über 30€ mehr und ersparst dir die Gerichtssache.

LG
Nadda
Gespeichert
habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #7 am: 03. November 2011, 10:32:38 »

Hallo !

Hier gehen ein paar Sachen ein bischen durcheinander.
Das JA, bzw. die Beistandschaft bezahlt der Ex gar nix.
Die Beistandschaft vertritt deinen Sohn im Bezug auf dem Ihm zustehenden Unterhalt. Offensichtlich ist das JA der Ansicht dir gegenüber im Recht zu sein, und da keine Einigung möglich ist verklagt dich jetzt das JA im Namen deines Sohnes.

Die Meinung wer jetzt wie bedürftig ist gehen da ziemlich auseinander.
Ich kenne da auch so einen ExMann der der Ansicht ist das für Finazierung und Betreuund SEINER Kinder (das betont er laufend) andere zuständig sind. Immerhin hat seine Ex Frau ja wieder geheiratet, und somit soll der neue für SEINE Kinder zahlen.
Gespeichert
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