Hallo,
aktuell Kämpfe ich darum meine Kinder wieder bei mir anzumelden.
Das Einwohnermeldeamt weigert sich beharlich, obwohl ich auf zahlreiche Urteile hingewiesen habe.
Es besteht gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsames ABR. Dann auch noch verheiratet.
Das Amt verlangt eine Bescheinung des ABR, obwohl es so etwas nicht bei verheiratet gibt.
Sie wollen auch das zuständige JA informieren.
Eine andere Alternative wäre die Zustimmung der Ex. Doch die will das nicht.
Gleichzeitig verweigert das FA die halben Kinderzuschläge, da sie nicht bei mir gemeldet sind.
Dass letztes Jahr die Ex einfach die Kinder abgemeldet hat, dafür können sie angeblich nichts und sie können dieses auch nicht rückgängig machen.
Selbstverständlich durfte sie dieses aber auch (laut Chef des Amtes! Soso

).
Nun habe ich also ein Umgangsrecht mit regelmäßigen Kindesbesuchen aber kann kein Wohngeld oder etc. geltend machen, weil ja keine kinder gemeldet sind.
Wo müsste ich gegenfalls Klage einreichen damit dieses Amt das geltende Recht anwendet?
gruss
Olli