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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:02:49 *
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Autor Thema: Kinder zweiter Wohnsitz  (Gelesen 435 mal)
OlliT
Rege dabei
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Beiträge: 188


« am: 27. Oktober 2011, 18:14:15 »

Hallo,
aktuell Kämpfe ich darum meine Kinder wieder bei mir anzumelden.
Das Einwohnermeldeamt weigert sich beharlich, obwohl ich auf zahlreiche Urteile hingewiesen habe.
Es besteht gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsames ABR. Dann auch noch verheiratet.

Das Amt verlangt eine Bescheinung des ABR, obwohl es so etwas nicht bei verheiratet gibt.
Sie wollen auch das zuständige JA informieren.
Eine andere Alternative wäre die Zustimmung der Ex. Doch die will das nicht.
Gleichzeitig verweigert das FA die halben Kinderzuschläge, da sie nicht bei mir gemeldet sind.

Dass letztes Jahr die Ex einfach die Kinder abgemeldet hat, dafür können sie angeblich nichts und sie können dieses auch nicht rückgängig machen.
Selbstverständlich durfte sie dieses aber auch (laut Chef des Amtes! Soso question).

Nun habe ich also ein Umgangsrecht mit regelmäßigen Kindesbesuchen aber kann kein Wohngeld oder etc. geltend machen, weil ja keine kinder gemeldet sind.


Wo müsste ich gegenfalls Klage einreichen damit dieses Amt das geltende Recht anwendet?

gruss
Olli
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Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 27. Oktober 2011, 19:08:23 »

Hi Olli,

mach das Ganze erstmal schriftlich gegenüber dem Amt und fordere das Amt noch mal mit Fristsetzung dazu auf. Ansonsten verlangst Du einen schriftlichen Bescheid. Dann wäre noch interessant ob Dein Bundesland überhaupt noch ein Widerspruchsverfahren ermöglicht, oder gleich Klage einzureichen ist. Deshalb wäre die schriftliche Rückäußerung der Behörde auch wichtig.
Ansonsten müsste Verwaltungsrecht anwendbar sein. Zuständig wäre also das Verwaltungsgericht. Da Verwaltungsrecht nicht ganz ohne ist, würde sich hier schon der Gang zum Rechtsanwalt mit Spezialisierung aufs Verwaltungsrecht lohnen. Gruß Ingo
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ginnie
Spezialgruppe
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #2 am: 27. Oktober 2011, 21:04:48 »

Hi
Gleichzeitig verweigert das FA die halben Kinderzuschläge, da sie nicht bei mir gemeldet sind.


meinst du die Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte? Aber dafür ist doch eine polizeil. Meldung bei dir nicht nötig.

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Wir kommen wieder!!


« Antwort #3 am: 27. Oktober 2011, 21:23:57 »

Hallo,

die Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte sind auch gar nicht wichtig. Das macht vielleicht 2 Euro im Monat beim Soli aus. Wichtig ist die Anlage Kind bei der Steuererklärung, in der Du das Kind mit halben Kindergeld bzw. dem Dir zustehenden Kinderfreibetrag geltend machst. Und dafür ist die Meldung des Kindes unerheblich.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
OlliT
Rege dabei
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Beiträge: 188


« Antwort #4 am: 28. Oktober 2011, 12:57:50 »

Hallo,
erst einmal danke für die Antworten. Ichkönnte aber so Wohngeld beantragen. Ebenso ist dass dann zumindestens die kleine Sicherheit dass nicht doch noch die Ex mit den Kindern ins Ausland abwandert. Denn so wie es jetzt ist, so das gemeinsame ABR unbrauchbar. Wohin die Ex zieht weis ich aktuell nicht. Aus dem FH wohin? Die Auskunftssperre wurde auch verlängert.


gruss
Olli
Gespeichert
OlliT
Rege dabei
***
Beiträge: 188


« Antwort #5 am: 02. November 2011, 18:26:43 »

Hallo,
hier sind die News. Das Meldeamt rief mich heute an und lässt die Anmeldung zu  (warum nicht gleich?).

gruss
Olli
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