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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 23:01:15 *
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Autor Thema: unterhalt...kann das richtig sein in dieser höhe?  (Gelesen 773 mal)
steffen1970
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« am: 04. Januar 2005, 18:16:18 »

hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine frage.
letzthin bekam ich die berechnung für meinen zu zahlenden unterhalt nach uvg.
ich gebe euch einmal ein paar daten:
kinder 3
verheiratet 6 jahre
getrennt seit einem jahr

nun meine frage:
ich verdiene ca. 900-1000 euro netto.
das JA hat mir den unterhalt auf 366 euro festgelegt.
dazu habe ich folgende abzüge:
250 euro für einen autokredit. (ich bin 100% auf den pkw angewiesen weil meine arbeitsstellen auswärts liegen und zu den zeiten keine busverbindungen möglich sind)
140 euro zahle ich an miete (ich lebe im haus meiner eltern)
60 euro autoversicherung
100 euro (ca) spritkosten
30 euro (versicherung z.b. privathaftpflicht)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
wenn ich von 1000 euro ausgehe bleiben mir im monat ca. 50 euro zum leben.
kann das so richtig sein? wie soll man von 50 euro seinen lebensunterhalt bestreiten?
das auto muss ja auch unterhalten werden (wartung).
mein anwalt hat bei der JAkasse einspruch eingelegt. das ergebniss....die verlangen das ich mein auto aufgebe um ihre forderung befriedigen zu können.
ohne auto bedeutet für mich sofortige arbeitslosigkeit weil mein arbeitgeber einen pkw verlangt.
kann das alles so richtig sein das nichts mehr zum leben bleibt?
lg
steffen

Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #1 am: 04. Januar 2005, 18:55:04 »

Hallo steffen1970

Erst mal willkommen hier.

Irgendwie kann das mit der Berechnung nicht. Laut Düsseldurfer Tabelle bleibt dir ein Selbstbehalt von 840€ da du Berufstätig bist. Ich denke dein RA kennt sich da aber besser aus. was sagt er denn dazu???

Seit wann stellt das JA fest, was du zahlen mußt???

MFG

PhoeniX
Gespeichert
steffen1970
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« Antwort #2 am: 04. Januar 2005, 19:24:18 »

hallo phoenix,
zu deiner frage.
meine ex bezieht uvg für die 3 kinder weil sie von mir nichts nehmen wollte *g*
die JAkasse in amberg stellt diese forderung.
da ich bei meinen eltern nur 140 euro miete zahle, wurde mir der differenzbetrag vom selbstbehalt abgezogen (das verstehe ich ja noch).
aber warum mir ein notwendiges auto nícht anerkannt wird bzw. als berufsbedingter aufwand...das verstehe ich nicht.
ich hab arbeitszeiten die mitten in der nacht zu ende sind ....ich müsste ca. 6 !! stunden warten um den ersten bus nehmen zu können.
lg
steffen
Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #3 am: 04. Januar 2005, 20:01:45 »

Hallo Steffen,

mein Ex durfte sein Auto auch behalten, da er Schicht arbeitet und auf dem Land wohnt. Er kann jedoch weder Kreditkosten, noch Versicherung oder sonstige reale Kosten ansetzen. Lediglich die Fahrtkosten in Form von Werbungskosten werden angerechnet - beläuft sich bei ihm aber immerhin auch ca. 500 ,-- € im Monat. Außerdem stottert er den beim JA aufgelaufenen Schuldenberg wegen UVG in monatlichen Raten ab.

Gruß AJA
Gespeichert
Papa Nico
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 763



« Antwort #4 am: 05. Januar 2005, 08:34:20 »

Hallo Steffen!

Der Selbstbehalt von PhoeniX (die Zahl habe jetzt nicht geprüft) kann dir keiner nehmen!!! Dein Anwalt sollte das wissen - der Widerspruch ist somit völlig begründet.

Das Auto abzuschaffen ist sicher ein tolles Argument vom JA. Es zeigt mir lediglich die beschränkte Denkweise dieser Schreibtischtäter. Aber du kannst das Auto nur als logisches Arguement bringen, dass ohne dieses dein Einkommen und somit auch der Unterhalt gefährdet ist. Das Auto als solches ist uninteressant. Die Kosten kannst du über die Werbungskosten abziehen. Meistens sind dabei die Anschaffung und Unterhaltung komplett abdeckt. D.h. die evtl. Mehrkosten musst du vom Selbstbehalt aufbringen.

Deine ganze Rechnung ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich weiß zwar auch nicht, seit wann die JAer sämtliche Unterhaltszahlungen übernehmen. Aber ich hatte schon früher die Auffassung, dass sie es bei der Berechnung nicht so genau nehmen.

Tschau
Nico
Gespeichert

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
steffen1970
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« Antwort #5 am: 05. Januar 2005, 18:50:32 »

hallo nico,
der selbstbehalt kann leider jederzeit gekürzt werden.
zu deiner frage wegen dem JA (unterhalt).
es war damals so das meine ex sich mit händen und füssen gewehrt hat von mir geld zu nehmen. im gegenzug hat sie dann uvg beantragt beim JA. diese zahlen ihr den vollen unterhalt a´122 euro pro kind.
der selbstbehalt beträgt bei mir 620euro (verminderter) weil ich nur 140 euro miete zahle.
mittlerweile sind zwischen der rechtsabteilung von der JAkasse und meinem anwalt 5 briefe gewechselt worden.
von mal zu mal wurde der ton von der dortigen beamtin unverschämter. (dienstaufsichtsbeschwerde ist eingereicht)
vg
steffen
Gespeichert
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