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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:56:56 *
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Autor Thema: Ich hab keine Ahnung  (Gelesen 530 mal)
DiaryOfDerams
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10



« am: 25. Oktober 2011, 23:55:06 »

Ich hab keine Ahnung was mich die tage beim Jugendamt erwartet, nur ich bekomme schon Mega - Panik von der ganzen Sache,
ich möchte doch einfach einen richtigen Kontakt zu unser gemeinsamen Tochter pflegen! Ohne das sich da dritte mit einmischen aber es geht ja irgendwie nicht anders,
da die nette ex Freundin alle meinen Vorschlägen verweigert.. Und mir nicht mal den Umgang mit dem Kind gewehrt..
Und einen Vorschlag von einer Stunde im Monat werde ich mich nicht abspeisen lassen..
Dank euren Aufsätze, die man oben drin stehen hat, wurde das ja einigermaßen gut dargestellt mit der Umgangsvereinbarung! Hab zum Glück nach dem Termin beim Jugendamt auch einen beim Anwalt wegen dem gemeinsamen Sorgerecht, wenn die nette ex Freundin es nicht unterschreiben möchte das gemeinsame Sorgerecht!
hab ich den wirklich eine Chance was bei einem Anwalt zu erreichen wenn sie meine bitte abschlägt?
Bei uns ist an dem 4 Oktober einiges daneben gelaufen... Bin sehr spät angekommen, in der ehemaligen Wohnung!
Naja und so wie es eben gekommen ist, hat sie sich direkt aus dem Staub gemacht mit der kleinen(2,3)obwohl ich mich super über beide gefreut habe!!  
Ich wollte meine ex auch wegen Unterschlagung von mehreren tausend Euro erkundigen, und sie fing nur an zu meinen ich bin dir keine Rechenschaft schuldig etc..
Gut meinte ich lass, mir das Kind bitte da, damit ich mir einen schönen abend machen kann, mit ihr(7 uhr)
ja so wie es kommen musste habe ich ja wieder enormen Zorn gehegt, so um mich Abzugreagieren griff ich bissi zum alk!!
sehr großer Fehler von meiner Seite!! ich werde da zum Schwein der Extraklasse.. Nun bin dann zu ihrer bekannten gefahren und hab da nen Zirkus angefangen der nicht mehr feierlich war!(selber schuld)
ich wollte einfach nur wissen warum sie mir das Geld gestohlen hat und mir das Kind nicht da gelassen hat wo alles io war?!
keine Reaktion..
nun das ende vom Lied ich darf ihr nimmer schreiben anrufen etc.. wie sehr muß ich nun um das gemeinsame sorgerecht bangen um es zu bekommen??
zum Umgang möchte sie mir nix mehr vorenthalten bei dem Gespräch was wir heute führten, und auch beide sind sehr gut miteinander klar gekommen!

Mfg diary
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« Antwort #1 am: 26. Oktober 2011, 10:19:01 »

Hi DOD und willkommen hier

Du schreibst sehr verwirrend, es ist schwer dir zu folgen.

Der Akt mit dem Alk war sicher nicht von Vorteil, wie du selber weisst, darum will ich darauf nicht rumreiten, nur einen Satz:

Mach das nie wieder.

Ich verstehe den letzten Satz nicht so richtig, läuft der Umgang nun oder nicht?
Was das GSR angeht ist es auch heute noch schwer es zu bekommen, aber versuch macht kluch.

Das vorab von mir, vieleicht schreibst du noch mal etwas detaillierter, so das wir besser verstehen können.

Gruss Wedi
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minna289
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« Antwort #2 am: 26. Oktober 2011, 10:50:36 »

tach,

evtl. solltest Du versuchen den JA Termin nach Deinem Besuch beim Anwalt zu verlegen.

Wichtig ist dort nichts einfach nur abzunicken oder gar zu unterschreiben erstmal irgendetwas zu bekommen sondern mit fester Vorstellung zu kommen und auch standhaft zu sein.
D.h. aber nicht prumpoltern und krakehlen sondern der sein der Du sein solltest nämlich ein verantwortungsvoller Vater der am Lebn seiner Tochter teilhaben möchte und sich anbietet genauso wie ein Kind auch das Recht auf beide Elternteile hat.

Zum Rest Deines Threads kann ich mich nur wedis Kommentar anschliessen und rate Dir ein wenig Ordnung in Deine Gedanken und Pläne zu bringen, mit Schneegestöber im Kopf trifft man die meist falsche Entscheidung und den Alk lässte jetzt ganz schnell beiseite sonst hat sich das Thema Umgangsrecht/Sorgerecht schneller erledigt als Du den ersten Schluck gemacht hast.

Sei vorsichtig und meide falschen Umgang ! Halte Deinen Kopf klar !

minna

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DiaryOfDerams
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« Antwort #3 am: 26. Oktober 2011, 10:55:23 »

Hallo wedi!

klar schreib ich es etwas anders auf, meine ex und ich haben uns im september getrennt! bis vor kurzem hatten wir keinen kontakt mehr.
seit gestern konnten wir wieder zusammen reden, und sind zu dem entschluß gekommen, das sie mir den umgang mit der tocher nicht mehr weiter erschweren möchte!
haben uns gestern darüber geeinigt wie mir das beim JM klären und es schriftlich niederlegen!

mir geht es aber nicht nur um den umgamg, sondern auch auf des sorgerecht! ich möchte nicht alles meiner ex durchgehen lassen..
sie mag ja irgendwo ein guter mensch sein, aber auch verdammt egoistisch und falsch..
im september fing die sache ja so an.. am anfang konnte ich die kleine sehen, und dann ab dem 29,9-25,10 nicht mehr! am 4.10 hab ich die kleinen in den arm nehmen können, was aber die dame von welt nicht ertragen konnte!! wie die maus auf mich reagierte!

wenn wir wegen dem umgang beim erlterngespräch sind, wär es da nicht gut wenn die kleine auch da ist, damit sich das JM das verhalten der kleinen mir gegenüber mit an sieht??
meine ex meinte nur sie ist da im kindergarten!  und hat das gespräch gleich beendet.. hmm

sorry bin nicht so toll im schreiben!
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minna289
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« Antwort #4 am: 26. Oktober 2011, 11:01:37 »

tach,

Zitat
wenn wir wegen dem umgang beim erlterngespräch sind, wär es da nicht gut wenn die kleine auch da ist, damit sich das JM das verhalten der kleinen mir gegenüber mit an sieht??

... da hat Eure Tochte nichts verloren, was willst Du damit wem beweisen?

Zudem ist ein JA SB nicht dazu beauftragt die Reaktion eines Kindes auf ein Elternteil zu bewerten.
Dafür gibts Verfahrenspfleger die dann sicherlich irgendwann mal bezahlen darfst wenn Du nicht moderat vorgehst udn auch KM kein einsehen zeigt.

minna
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papajo
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« Antwort #5 am: 26. Oktober 2011, 11:07:08 »

Moin DoD,

Mir ist noch nicht so ganz klar, wie das bei euch gelaufen ist.

hast Du eigentlich so etwas überhaupt schon unterschrieben?

http://www.vaterschaftsanerkennung.com/

und dabei mal kurz einen Abstecher hierhin:

http://www.vaterschaftsanerkennung.com/teure_vaterschaftsanerkennung.htm

Selbst wenn es gesichert sein sollte, dass Du der Vater bist, woher soll das JA das wissen? Behaupten kann Madame ja viel.

Unterschreib diesen Wisch nicht, wenn du Dir nicht zu 1120% sicher bist, Du nicht auch gleichzeitig das Sorgerecht erhälst (dies Formular kann sich glaub ich abholen, geh bloß nicht mit Madame dazu zum JA) und eine Umgangsregelung vereinbart wird, nötigenfalls gerichtlich.

gruß
jo

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« Antwort #6 am: 26. Oktober 2011, 11:22:15 »

Moin

mir geht es aber nicht nur um den umgamg, sondern auch auf des sorgerecht! ich möchte nicht alles meiner ex durchgehen lassen..
sie mag ja irgendwo ein guter mensch sein, aber auch verdammt egoistisch und falsch..
Das sind schlechte Vorausetzungen für das GSR.
Gehe nicht mit dem Gedanken zum JA, das du deiner EX nicht alles durchgehen lassen willst.Um das GSR zu bekommen, musst du mit KM an einem Strang ziehen können und wollen.
Eine ''Überwacherfunktion'' hat das GSR in erster Linie nicht.
Bei euch scheint die Kommunikation eigentlich ganz gut zu sein, nur bei der Kooperation sind Defizide da.Daran musst du arbeiten.

Beim JA ist die Mutter die beste Mutter der Welt und du willst der besten Mutter der Welt, dem Kindeswohlenstprechend, zur Seite stehen.
Rede nie negativ über sie.


Gruss Wedi

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« Antwort #7 am: 26. Oktober 2011, 11:27:33 »

minna289

ich dachte mir das es vllt besser wär wenn die sehen wie sehr mich die kleine liebt.. ich möchte ja nicht streiten oder der mutter das kind endziehn, mir geht es einfach nur darum, das ich sie so oft wie nur irgendwie sehen kann, und auch meine restliche familie nicht zu kurz kommt!

 papajo

Vaterschaftsanerkennung hab ich schon vor der geburt abgegeben! auch das war ein großer kampf mich zu überwinden, da ich erst im 4 monat von der schwangeschaft erfuhr.. lebte damal in der zeit wo anders und sie war oft bei mir, aber an der vaterschaft kann ich nicht mehr zweifeln, da mir die kleine wie aus dem gesicht geschnitten ist..
ja ich weiss sehr naiv, hab schon von meinem cheff einen einlauf deswegen bekommen..
aber wirklich bewiesen durch DNA test nada..
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« Antwort #8 am: 26. Oktober 2011, 11:28:59 »

Hi,

Zitat
nun das ende vom Lied ich darf ihr nimmer schreiben anrufen etc..

Wie ist das hier zu verstehen? War die Polizei im Spiel? Gibt es einen Beschluss oder Verfügung, dass
Du Dich ihr nicht nähern darfst? Oder ist das eine Ansage Deiner Ex?

LG,
Mux
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« Antwort #9 am: 26. Oktober 2011, 11:35:33 »

ja die polizei war da, und es ist eine einstweilige verfügung! ansage von ihrem anwalt.. aber die wogen haben sich etwas gebessert.. es war an dem tag zu viel auf einmal gewesen.. es ging um ein fünhstelligen geldbetrag den sie sich unter dem nagel riss.. und mich etwas aus der bahn geworfen hat..
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« Antwort #10 am: 26. Oktober 2011, 11:45:24 »

Hi,

ich würde das Sorgerecht zum jetzigen Zeitpunkt nicht (gerichtlich) beantragen,
wenn es Dir von der KM verwehrt wird. Du hast zur Zeit keine Chance, es zu bekommen.

Verständnisfrage: Geht es hier um zwei Kinder, 2 und 3 Jahre alt oder um ein Kind?

Konzentrier Dich zunächst auf den Umgang.

LG,
Mux

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« Antwort #11 am: 26. Oktober 2011, 11:50:11 »

Mux

es geht nur um ein kind! sie ist grade 2 jahre und 3 monate! klar erstmal das.. mal schauen ob die dame sich noch einsichtig zeigt!
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« Antwort #12 am: 26. Oktober 2011, 12:01:03 »

ich würde das Sorgerecht zum jetzigen Zeitpunkt nicht (gerichtlich) beantragen,
wenn es Dir von der KM verwehrt wird. Du hast zur Zeit keine Chance, es zu bekommen.
Nicht immer alles so schwarz malen.Die Kommunikation scheint doch zu funktionieren und den Umgang konnten die Beiden ohne Gericht klären.
Das heisst schon was.
Selbst wenn sie sich querstellt, so würde ich es auf einen Richterspruch ankommen lassen.

Die Polizeiaktion war Gestern und ist vergessen, das wird auch in Zukunft nicht mehr passieren.

Konzentrier Dich zunächst auf den Umgang.
Der ist geklärt, so wie ich verstanden habe

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2011, 12:08:16 von wedi- » Gespeichert
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« Antwort #13 am: 26. Oktober 2011, 12:08:28 »

tach,

zu klären ist der pkt. gemeinsames Sorgerecht zu diesem Zeitpunkt doch gar nicht.

Wohl aber könnte/sollte  man jetzt die Saat setzen um diesen Antrag dann ( wenn die Zeit dafür gekommen ist) zu stellen und hoffentlich zu ernten 

minna
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« Antwort #14 am: 26. Oktober 2011, 12:28:26 »

dann werde ich erstmal den anwalt konsultieren, ob es jetzt gleich einen sinn macht sowas in angriff zu nehmen, sprich wegen dem sorgerecht!
mit dem umgang werden wir ja uns einig werden beim JA,wenn aber die mitarbeiterin nix dagegenhat!

also nochmal meine frage: wie sollte ich mich nun dort richtig verhalten? ich möchte eben nicht als idiot da stehen..


vielen dank an euch die mir geschrieben haben!!
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« Antwort #15 am: 26. Oktober 2011, 12:38:57 »

Servus DoD!
Zitat
dann werde ich erstmal den anwalt konsultieren, ob es jetzt gleich einen sinn macht sowas in angriff zu nehmen, sprich wegen dem sorgerecht!
Ich sehe es wie mux in Antwort #10...bei einer einstweilligen Verfügung (wurde diese verhängt oder "nur" beantragt?) kannst Du Dir die Beratungskosten sparen.
Wenn Ex das SR nicht teilen will, wird sie darauf rumreiten...egal wie gut ihr euch derzeit "vertragt".

Zitat
also nochmal meine frage:
Zeige Dich einfach als verlässlicher und liebender Vater, der zusammen mit KM das Beste fürs Kind will.
Erarbeite eine für Dich durchführbare Umgangsregelung und unterbreite diese. Verlange eher mehr als zu wenig, damit Du "Verhandlungsmasse" nach unten hast.

Grüßung
Marco
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
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« Antwort #16 am: 26. Oktober 2011, 12:53:39 »

hallo Marco

es handelt sich um eine einstweilligen anordnung.. hab grade nochmal auf den wisch geschaut! ok dann zeig ich mich schön von meiner besten seite, und fordere einfach das beste zwischen der kleinen und mir..
und klar geh ich dann noch auf die wünsche der mutter ein, sprich unterhaltzahlung...
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« Antwort #17 am: 26. Oktober 2011, 13:13:45 »

tach,

Zitat
also nochmal meine frage: wie sollte ich mich nun dort richtig verhalten? ich möchte eben nicht als idiot da stehen..

das ist doch relativ leicht zu beantworten

Frage Dich selbst "Bin ich ein Idiot"?

Hast Du Dir die Frage beantwortet?

Gut, dann sei also Du selbst und nichts wird schief gehen, die die sich meinen "besonders" benehmen und darstellen zu müssen fallen dann schon unangenehm, auf.
Das ist dann zumeist die Gegenseite 

minna
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