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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:44:23 *
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Autor Thema: Umgangsrecht mit Übernachtung  (Gelesen 1544 mal)
oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #25 am: 26. Oktober 2011, 14:50:14 »

Hi

Schlage der KM doch vor, einige Fotos von der Wohnung zu schießen und ihr zukommen zu lassen. Ich halte ihre Forderung nachWohnungsbesichtigung für arrogant und schikaniös. M.E. ist diese Forderung vielmehr Ausdruck dafür, Dir Steine in den Weg zu legen. Erst ist es die Besichtigung, dann eine falsch platzierte Zimmerpflanze.

Wenn Du ihre Forderung ablehnst bleibt Dir nur, sie anderweitig zu überzeugen (wie bereits vorgeschlagen Mediation) oder doch noch mal das Gericht anzurufen. Doch wie bereits angedeutet vermute ich, nach Besichtigung kommen andere Ansagen.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #26 am: 26. Oktober 2011, 14:58:44 »

Servus Andrey!
Ich würde es machen, wie oldie vorgeschlagen hat.
Da seinerseits der Umgang eh´schon gerichtlich geregelt werden musste und darüberhinaus Deine LG bei Dir (zumindest teilweise) wohnt, würde eine Wohnungsbesichtigung m.E. den Spannungsbogen mehr (oder wieder) verstärken.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Marcus Gnau
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 106



« Antwort #27 am: 26. Oktober 2011, 15:07:45 »

@Beppo,
die Gefahr der Zwangsvollstreckung bin ich bewusst eingegangen und hätte den Gerichtsvollzieher wieder heim geschickt mit der Begründung, dass eine Vorschussleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags erfolgt ist. Vielleicht hätte ich auch sofort eine Vollstreckungsschutzklage erhoben, mit derselben Begründung, nachdem ich mir Gedanken über die Chancen einer solchen Klage gemacht hätte. Habe ich aber nicht, weil ich mir ziemlich sicher gewesen bin, dass mein Kalkül aufgeht. Schließlich kennt kaum jemand meine Ex so gut wie ich.
Notfalls hätte ich die € 250,00 für den Geburtstagsumgang bezahlt, denn das war/ist mir die Anwesenheit meiner Tochter bei Familienfesten Wert.
Ich weiß, jetzt kommt wieder das zutreffende Argument, dass viele Väter hier das sich finanziell nicht leisten können. Aber bedenkt, das Fallbeispiel habe ich geschildert, um aufzuzeigen, dass wir entrechteten Väter nicht immer so wehrlos sind, wie es uns oft erscheint.

Viele Grüße
Marcus Gnau
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wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #28 am: 26. Oktober 2011, 15:40:38 »

Aber bedenkt, das Fallbeispiel habe ich geschildert, um aufzuzeigen, dass wir entrechteten Väter nicht immer so wehrlos sind, wie es uns oft erscheint.
Ich habe mir in der Vergangenheit auch viel einfallen lassen müssen.Es ging dabei aber immer nur um eins, das ich meine Kinder zu mir holen darf.
Man(n) ist den Exen und ihren Launen ausgesetzt.
Zusatztage wie für Familienfeste oder dergleichen wurden gar nicht diskutiert, ich hätte meiner EX 1000,- Euronen hinschmeissen können, sie hätte es nicht zugelassen.
Drei verschiedene Familiengerichte waren zuständig und immer nur ging es um ...was?...richtig, das ich meine Kinder sehen darf und sie mich.
Deine Ex scheint anders zu sein, meine, die ich übrigens erst nach der Trennung kennengelernt habe, macht keine Spielchen.

Wehrlos war ich nicht, ich habe den Umgang immer wieder eingeklagt, dennoch sehe ich das nicht als Erfolg an, sondern als ''Herstellung des Normalzustandes in einem unnormalen Zustand''.

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2011, 15:44:59 von wedi- » Gespeichert
Andrey
Schon was gesagt
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Beiträge: 8


« Antwort #29 am: 26. Oktober 2011, 20:35:59 »

@oldie: Sicher habe ich auch der KM vorgeschlagen, dass ich ihr Fotos von dem Schlafplatz des Kleines zeigen kann. Sie ist nicht darauf eingegangen, mit der Begründung, dass die Fotos überall sonst wo stammen könnten.

@minna: Es ist eher ein Platzproblem. Ich habe eine 2ZKB Wohnung mit meiner jetzigen Freundin. Dann noch ein Kinderzimmer einzurichten für eine Übernachtung im Monat finde ich nicht unbedingt notwendig. Später, wenn mein Sohn auch für eine Woche oder länger zu mir kommt, wäre ein Kinderzimmer eine Überlegung wert. 

Hier noch kurze Vorgeschichte: Als wir noch zusammen gelebt haben, unser Sohn war 5 Monate alt, haben wir uns nicht mehr so gut verstanden. Eines Tages kam die KM zu mir und sagte, dass sie ab dem nächsten Monat in eine andere Stadt zieht und wenn ich möchte kann ich auch mit ihr mitziehen. Ich bin nicht darauf eingegangen, so bin ich allein in einer 3ZKB Wohnung geblieben und musste als Student noch 3 Monate Miete zahlen.

In der ersten Zeit habe ich mir gedacht ich muss mich mit der KM gut stellen, um überhaupt mein Kind sehen zu können. So bin ich brav jeden Samstag bei ihr in der Wohnung mit dem Kind verbracht. Und auch später, als der Kleine älter wurde durfte ich nur auf dem Spielplatz vor dem Haus mit dem Kind spielen. Ich durfte mit dem Kleinen nicht zum Schwimmbad, nirgends durfte ich hin. Bis ich dann endlich mit ihr ausgehandelt habe, dass mein Sohn zu mir fährt, hat es gedauert. Erst als er 4 Jahre alt war konnte er mit.

Andrey
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ginnie
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #30 am: 26. Oktober 2011, 20:45:30 »

Hi

extra Kinderzimmer finde ich auch nicht so unbedingt wichtig.
Ein eigenes Bett lässt sich hingegen bestimmt aufstellen, vielleicht als Schlafsofa oder so. Dann noch ein eigenes Fach im Schrank, für ein paar Wechselsachen und eine Spielkiste. Zum Malen oder Basteln eine Unterlage die bei Bedarf auf den Küchen bzw. Wohnzimmertisch gelegt werden kann. Nett ist auch ein Kindergarderobenhaken im Flur. Und etwas Kindliches im Bad, Zahnbürste und Becher usw., so dass man sieht dass der Zwerg willkommen ist.
Das nicht für die Augen irgendeiner kontrollsüchtigen Mutter oder um eine JA-MA zu umgarnen, sondern auch für den Kleinen selbst.

ligr ginnie

PS:
@Markus
die Gefahr der Zwangsvollstreckung bin ich bewusst eingegangen und hätte den Gerichtsvollzieher wieder heim geschickt mit der Begründung, dass eine Vorschussleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags erfolgt ist.

Na ich hoffe du hattest auch eine Quittung dafür 
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
oldie
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #31 am: 27. Oktober 2011, 00:42:36 »

Moin

@oldie: Sicher habe ich auch der KM vorgeschlagen, dass ich ihr Fotos von dem Schlafplatz des Kleines zeigen kann. Sie ist nicht darauf eingegangen, mit der Begründung, dass die Fotos überall sonst wo stammen könnten.
Deine Aussage bestärkt mich in der Auffassung, das eine geeignete Wohnumgebung für das Kind bei Dir nicht die Frage ist. Wäre auch schizophren, wenn das Kind (im Alter von 5 Jahren)  bereits bei Dir während der Umgänge einkehrt - die KM könnte es selbst befragen. Es fehlt ein grundsätzliches Vertrauen, welches die KM durch beliebige Kontrolltätigkeiten und Führen einer Mängelliste zu untermauern versucht. Du wirst m.E. einen schweren Stand haben, Dich hier auf kompromissbereite Art zu behaupten. Vielleicht reicht es ihr, wenn Du hier einmalig klein beigibst. Aber was, wenn nicht? Was, wenn dann neue Forderungen kommen? In solchen Fällen meine ich: wehret den Anfängen. Später; wenn es sich eingespielt hat, wird es schwerer. Das ist zumindest meine Erfahrung zu Umgängen mir dem eigenen Kind, welches dann in eine fast 17-jährige Abstinenz gemündet hat. Das wünsche ich keinem.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
minna289
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #32 am: 27. Oktober 2011, 07:57:23 »

tach,

Zitat
Das ist zumindest meine Erfahrung zu Umgängen mir dem eigenen Kind, welches dann in eine fast 17-jährige Abstinenz gemündet hat. Das wünsche ich keinem.

Das kann ich nur unterstreichen und ich könnte ko..tz..en wenn ich sowas lese aber hier stehen dennoch 2 Wege die nach Rom führen können offen ...

Zitat
wehret den Anfängen.
  und "versuch macht kluch"

Ich sags nochmal, der TO kennt die KM am besten und sollte für sich rausfinden können welcher Weg der beste ist um schnellstmöglich und störungsfrei für die Zukunft, Kontakt zum Sohneman zu bekommen.

minna

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Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Andrey
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« Antwort #33 am: 28. November 2011, 00:33:58 »

Guten Abend,
danke nochmal an alle.

Ich darf meinen Sohn am 10.12. mit Übernachtung abholen. Ich habe den Tipp von Beppo befolgt und sie freundlich aber bestimmt dazu aufgefordert die Übernachtungen zuzulassen. Es ging die ersten zwei Wochen gar nicht, sie lies mit sich gar nicht reden. Daraufhin habe ich ja die Frau aus dem JA um Vermittlung gebeten. Auch darum, dass sie sich meine Wohnung anschauen darf, notfalls ihre Kollegen aus meiner Stadt.

Es hat sich niemand gemeldet und habe schon alle Hoffnung, dass mein Sohn noch in diesem Jahr bei mir übernachtet, verloren. Nun kam letzte Woche von der KM eine SMS: "Wenn du magst kannst den kleinen am 10.12. mit Übernachtung abholen. Am sonsten halte ich mich an das Gerichtsschreiben." In dem Gerichtsschreiben stand, dass wir beide (Richter: "erwachsene Leute") selber darüber verständigen sollen.

Irgendwie traue ich dieser Zustimmung nicht, aber es geht nicht um meine Vermutungen, sondern um meinen Sohn. Jetzt habe ich mit der KM telefoniert und sie fügte dem ganzen noch hinzu: "Wenn der Kleine dann mit dir mitkommen möchte, kannst du ihn mit Übernachtung haben". Nun bin etwas verunsichert, denn es ist schon ein paar mal vorgekommen, dass mein Sohn nicht mitkommen wollte. In den meisten Fällen kam er dann doch (nach einem Gespräch mit mir mit), aber einmal hat sich in der Küche unter den Tisch gesetzt und wollte überhaupt nicht mal mit mir reden.   

Was, wenn er dann zur Schlafenszeit wieder nach Hause möchte? Oder überhaupt erst gar nicht mitkommen will...
Naja mal sehen.
Auf jeden Fall, vielen Dank für viele Tipps hier im Forum.

Andrey
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Ingo30
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« Antwort #34 am: 28. November 2011, 09:19:43 »

Hi Andrey,

nimm ersteinmal den Umgangstermin war. Dabei wirst Du weiterhin freundlich und bestimmt auftreten, Dein Kind an Dich nehmen, freundlich "Tschüss" zur Mama sagen und dann dreht ihr Euch um und geht.

Weder wird eine Diskussion angefangen oder das liebe Sohnilein gefragt "ob er jetzt mitgehen möchte". Das haben Kinder in dem Alter nicht zu entscheiden - das ist Aufgabe von Euch Eltern, die sich gegenseitig im Umgang zu unterstützen haben. Genau wie es Euch der Richter aufgetragen hat - wie Erwachsene Menschen. Sollte es Schwierigkeiten geben, weisst Du Deine Exe weiter im freundlichen Tonfall auf diese Pflicht hin und nimmst notfalls auch das "plärrende" Kind mit (dessen Krokodilstränen sich meist innerhalb von Gefühlten 60 Sekunden wieder in ein Lachen verwandeln").

Die Umgangszeit ist Deine Zeit. Du wirst Dir mit Deinem Sohn eine schöne Zeit machen und ihn Abends liebevoll ins Bett bringen. Dann gibt es aber auch keine Diskussion. Du kannst dann freundlich antworten "Morgen Nachmittag bist Du wieder bei der Mama, heute ist aber Papa-Tag". Das ist für Kinder völlig verständlich und damit sollte die Diskussion auch beendet sein. Lies ihm eine schöne Geschichte vor und die Gedanken sind ganz schnell wieder woanders. Gruß Ingo
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diskurso
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Beiträge: 627


« Antwort #35 am: 28. November 2011, 11:24:30 »

Hallo Andrey,

noch eine kleine, aber feine Verbesserung:
"Morgen Nachmittag bist Du wieder bei der Mama, heute ist aber Papa-Tag".
... und heute darfst Du bei Papa übernachten ...
Mit dem Lieblings-Einschlaf-Kuscheltier hat das Kind auch noch mehr Sicherheit, frage die KM danach und nimm das mit.
Gleiches gilt für evtl. bei der Mama täglich verwendetes und somit vertrautes Nachtlicht o.ä. Dinge.
Bei mir hat außerdem eine Überraschung in Form von fluoreszierenden Monden und Sternen über dem Bett an der Decke sehr geholfen und für weitere Übernachtungswünsche des Kindes gesorgt.
Gute Nacht - Geschichte versteht sich von selbst, am Besten gleich mehrere.
Mache die Übernachtung für das Kind zu einem ganz besonders schönem Erlebnis, dann folgen auch weitere Wünsche von ganz allein.
Gerade vor der Weihnachtszeit gibt es da doch viel Spielraum für Kreativität.
Frage die KM auch gleich nach ein paar Tagen, wann ihr die Übernachtung denn bald wiederholen könnt.
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Marko99
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Beiträge: 272


« Antwort #36 am: 30. November 2011, 11:37:38 »

@Marcus Gnau: Sehr amüsante Geschichte. Und die Deutung mit dem Wangengleichnis find ich super.

Ich habe leider erst ab Februar meine große Wohnung. Und da werd ich ein schönes Kinderzimmer für meine beiden Kleinen einrichten.

Bezüglich des Umganges mit der EX empfehle ich: Das Aikido-Prinzip. (ich weiss Brille.. ich hab in den letzten Wochen nicht immer danach gehandelt:-)

Im Gegensatz zum Wangen-Gleichnis, dass man demjenigen, der jemanden Demütigt diese durchgehen lässt. Nimmt man im Aikido-Prinzip die Kraft (Attacken) des Gegners auf und wendet sie quasi gegen ihn.

Wobei ihr ja alle auch eure Exen kennt und wisst, wie ihr sie zu nehmen habt. Meine z.B. geht im Moment für jede Kleinigkeit zu ihrem Anwalt...

Ein Freund von mir und auch hier im Forum wird immer wieder empfohlen die Faust in der Tasche zu ballen und zu lächeln... Nicht immer einfach, aber in den letzten Tagen bin ich gut damit gefahren.

Und wenn meine neue Wohnung fertig ist..dann lass ich meine Ex gerne hinein, biete ihr noch einen Kaffee an.. Aber..vorher lade ich die den verfahrenbeistand und das JA ein... Denn falls dann was kommen sollte..war ich einen Schritt schneller...


Ich wünsche mir, dass meine Ex in Zukunft Umgang & Sorgerecht nicht mehr mit dem Thema Unterhalt vermischt...

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