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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:39:12 *
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Autor Thema: Hab ich noch was vergessen???  (Gelesen 642 mal)
TP
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 57


« am: 04. Januar 2005, 17:11:04 »

Hallo, ich habe im nächsten Monat meinen Scheidungstermin.
Die Unterhaltzahlung für meine Sohn(9) und meiner Frau sind soweit geregelt. Eine Urkunde zur Verpflichtung zum Unterhalt habe ich mir ausstellen lassen.
Ich darf ihn alle 14 Tage zu mir nehmen und auch über die in der Ehe gemeinschaftlich angeschaften Güter sind wir uns einig.
Da meine Ex-Frau Prozesskostenbeihilfe bekommt habe ich mir keinen Anwalt genommen.
Kann mir jemand sagen ob ich noch auf was wichtiges achten muß, damit ich hinterher nicht doch noch auf die Nase falle. Man weiß ja nie? Thanks yltype  
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Melly
Gast
« Antwort #1 am: 04. Januar 2005, 17:28:53 »

Hallo TP,

das Einzige was mir jetzt einfällt....wie lange mußt Du für Deine zukünftige Ex-Frau Unterhalt zahlen?
Wie wird das geregelt? Das Kind ist ja schon groß genug , so kann die Ex-Frau eine Teilzeitstelle antreten.
Das geht mir da voll ab.
Nicht daß Du dann bis zum St-Nimmerleinstag nachehelichen Unterhalt zahlst.

Ansonsten vernünftig, daß Ihr alles in Ruhe klären konntet und Du das Kind auch regelmäßig sehen kannst.
Hoffentlich bleibt es auch dabei.
LG
Melly
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TP
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 57


« Antwort #2 am: 05. Januar 2005, 09:18:41 »

Danke Melly für den Hinweis, aber ich werde wohl mein Leben lang zahlen dürfen zumindest für meinen Sohn, der leider im Rolli sitzt, aber das ist überhaupt nicht schlimm das bekomme ich von Ihm dreimal an liebe wieder. ;) cu TP



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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Papa Nico
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 763



« Antwort #3 am: 05. Januar 2005, 09:32:49 »

Hallo TP!

Vielleicht könnt ihr zusammen zu ihren Anwalt gehen. Dann kann doch nichts mehr schief gehen.  ;)  Meine Eltern haben das damals auch so gemacht und das lief richtig gut.

Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg!!!
Nico
Gespeichert

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Melly
Gast
« Antwort #4 am: 05. Januar 2005, 12:36:57 »

Hallo TP,

für den Sohn ist mir klar, daß Du ewig Unterhalt zahlen mußt.
Aber wie sieht es mit dem nachehelichen Unterhalt aus?
Auch ein behindertes Kind wird früher oder später in Schulen versorgt sein.

Gruß
Melly
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TP
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 57


« Antwort #5 am: 05. Januar 2005, 14:22:48 »

Hallo Melly,

der nacheheliche Unterhalt verlängert sich und wird vom Gericht von Fall zu Fall neu überprüft und entschieden. Es sei denn meine Frau heiratet noch mal. exclamation_smile  

MfG
TP
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
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