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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:38:28 *
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Autor Thema: Wie bekomme ich mein Kind  (Gelesen 1696 mal)
tinnitus
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 43


« am: 24. Oktober 2011, 18:56:06 »

Hallo Liebe Väter und Mütter,

bräuchte Eure Meinung und Hilfestellung zu folgendem Thema.

Meine Tochter 10 Jahre alt hat immer mehr Probleme mit Ihrer Mutterr und neuem Partner.
Schon längere Zeit beklagt Sie sich dort nicht ernst genommen zu werden.

Auch ist Ihre Mutter der Ansicht das Ihre Probleme nur ein Psychater lösen kann.
Bei dem Sie sich nun schon ein halbes Jahr über die Situation beklagt.

Darauf hin habe ich letzte Woche auch einen Termin mit meiner Tocher gehabt um einmal live mitzuerleben
was dort vor sich geht.
Es raubte mir den Verstand als ich die Sorgen meiner Tochter hören mußte.
Sie möchte bei mir bleiben und das SIe sich dort in der "Hölle befindet" ect.

Mir gegenüber hat Sie dies nicht so in diesem Masse geäussert, da Sie befürchtete ich würde Ihre Mutter
darauf ansprechen.

Natürlich hatte ich Gespräche mit der Mutter, da ich ja merkte das da etwas nicht rund läuft.
Ich wurde immer wieder besänftigt, um mir weiter keine Sorgen zu machen.

Heute aber der Kick schlecht hin.
Ich hatte meine Tochter bis zu Ihrem Schulwechsel jeden Tag gesehen und Sie zur Schule gebracht.
Nun ist es nach dem Wechsel so, das ich sie alle 2 Wochen und jeden Mittwoch bei mir habe.
Das ist ihr und mir natürlich zu wenig.
Deshalb wollte Sie heute zu mir.

Sie rief weinend an das Sie nicht darf, mit der Begründung das Ihre Mutter entäuscht seir, das SIe zu mir will.
Und ausserdem würde die Zeit mit Ihrem Vater ausreichen.
Sie hätte nur ein zu Hause und das wäre bei Ihr.

Vielmehr sollte man entäuscht sein, das Ihre Mutter mit Lebenspartner der auch der Grund der Trennung war
es nicht geschafft haben ein Kind in Ihre Partnerschaft zu integrieren.

Zu meiner eigentlichen Frage.
Nachdem die Mutter nicht gewillt ist, weder ein Wechselmodell oder einen Umzug des Kindes zu mir
zu akzeptieren (vermeidlich des Geldes wegen, nicht zum Wohl des Kindes) , was kann ich tun um meinem Kind zu helfen.

Die Aufsichtpflicht ist gewährleistet und ich bin durchaus in der Lage für mein Kind
zu sorgen. Auch hat Sie hier alles was Sie braucht. Liebe und Zuneigung.

Ich danke Euch für´s lesen  und bedanke mich für Eure Zuschriften.

Gruß Tinnitus






Wir 
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brille007
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« Antwort #1 am: 24. Oktober 2011, 19:19:03 »

Moin tinnitus,

die wichtigste Frage vorab: Hast Du für die Tochter das Gemeinsame Sorgerecht? Mit diesem ist Vieles möglich; ohne fast nichts.

Ein Selbstläufer ist der Umzug allerdings auch mit Sorgerecht nicht; Du müsstest hierfür in einem gerichtlichen ABR-Verfahren das Gericht davon überzeugen, dass das Kindeswohl bei Dir deutlich (!) eher gewährleistet ist als bei der Mutter. Gelegentliche Streitereien zwischen Mutter und Tochter reichen für eine ABR-Übertragung auf Dich  keineswegs aus.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
tinnitus
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« Antwort #2 am: 24. Oktober 2011, 19:31:24 »

Hallo Brille,

ja wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Ich bin mir im klaren das dies ein zweischneidiges Schwert ist. Ich bin mir auch im klaren das ich mich hier
voll und ganz auf meine Tochter verlassen muss, sonst geht das ganze nach hinten los.

Ist es nicht möglich einfach über Ihren Kopf zu entscheiden und mein Kind einfach zu holen. Ist Sie dann icht im Zugzwang
oder gibt da mächtif Ärger?

Gruß Tinnitus

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brille007
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« Antwort #3 am: 24. Oktober 2011, 20:10:10 »

Moin tinnitus,

Ist es nicht möglich einfach über Ihren Kopf zu entscheiden und mein Kind einfach zu holen. Ist Sie dann icht im Zugzwang
oder gibt da mächtif Ärger?
rein rechtlich dürftest Du das tun, sofern es bislang keine Regelung zum ABR gibt. Praktisch wird Deine Ex - schon um den Geldsegen nicht zu verlieren bzw. einer eigenen KU-Pflicht zu entgehen - dann ein ABR-Verfahren anstrengen und dabei die Kontinuität ("...Kind lebt seit Jahren bei mir...") in die Waagschale werfen.

Der Kindeswille einer 10-Jährigen hat dabei noch keine herausragende Bedeutung, da man - in vielen Fällen auch nicht zu Unrecht - davon ausgeht, dass Kinder die Tragweite einer solchen Entscheidung noch gar nicht überblicken können und dass ein Lebensumfeld beim "Besuchselternteil" regelmässig verlockender erscheint als der Alltag beim "Betreuungselternteil".

Möglicherweise würde Deine Ex noch vor einem solchen Gerichtsverfahren die Bestechungskeule auspacken und ein Handy, eine Spielkonsole, einen Hund, ein Pony oder whatever in Aussicht stellen - im Gegenzug für einen entsprechenden Loyalitätsbeweis. Oder die bekannte "Mama-ist-ohne-dich-ja-so-traurig-und-weint-nur-noch"-Nummer abziehen. Und spätestens dann würde Dir der "Kindeswille" vermutlich gar nicht mehr gefallen.

Mein Rat wäre, statt irgendwelcher Kamikaze-Aktionen die Ex direkt darauf anzusprechen und zumindest einen Umzug auf Probe anzuregen (sofern räumlich machbar). Wenn sie nicht darauf eingeht, kannst Du versuchen, ein ABR-Verfahren anzuleiern. Aber wie gesagt: Die Entscheidung als solche sollte nicht auf Kinderschultern gelegt werden; das müssen schon die Erwachsenen regeln.

Grüssles
Martin
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tinnitus
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« Antwort #4 am: 24. Oktober 2011, 20:24:39 »

Hallo Martin,

ich danke Dir für Deine Zuschriften und Deine Menung.
Ich sehe das genau so wie Du. Auf jedenfall sollte man hier die Ruhe wahren und weiter beobachten.
Mann ist nur immer im ersten Moment voller Gefühle und könnte die Keule auspacken.

Mein Verständnis reicht für manche Ungerechtigkeiten, den hier manche Väter sich bieten lassen müssen,
immer noch nicht aus.

Sollte es unseren Kindern die doch in Liebe entstanden sind, nicht gut gehen, oder sind Sie dem Willen
derer ausgesetzt, die aufeinmal die Macht haben?

Gruß Tinnitus

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staengler
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« Antwort #5 am: 25. Oktober 2011, 08:38:23 »

Servus,

Zitat
Nachdem die Mutter nicht gewillt ist, weder ein Wechselmodell oder einen Umzug des Kindes zu mir
zu akzeptieren (vermeidlich des Geldes wegen, nicht zum Wohl des Kindes) , was kann ich tun um meinem Kind zu helfen.
Siehst Du eine andere Möglichkeit, den Umfang der Umgänge auszuweiten?

Gruß, Michael
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tinnitus
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« Antwort #6 am: 25. Oktober 2011, 11:19:33 »

Hallo Staengler,

Die Möglichkeit mein Kind jeden Tag zu holen sehe ich als sehr wahrscheinlich an.
Auch sehe ich allen Tatsachen ins Auge für mein Kind einen ruhigen zum Ausgleich der Seele
wichtigen Platz zu bieten.
Dennoch wir es mir sehr erschwert dies umzusetzten.

Nach einer Nacht drüber geschlafen sehe ich auch die Möglichkeit an, ein bischen auf den Busch klopfen
kann auch nicht schaden.
Wie Martin aber schon schreibt möchte ich das nicht auf den Schultern meines Kindes austragen.
Befürchtungen liegen nahe das die Exe dies wieder an meinem Kind auslassen könnte.

Sehr großes Feingefühl des Buschklopfens sind hier wohl angebracht.

Auch bin ich von der Idee von Martin des "Probewohnens" sehr angetan.
Gruß tinnitus.
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« Antwort #7 am: 25. Oktober 2011, 12:13:02 »

Servus tinnitus,

Zitat
Sehr großes Feingefühl des Buschklopfens sind hier wohl angebracht.
Genau hier bist Du und dein Feingefühl gefordert.

Aber bevor ich es auf ein ABR-Verfahren mit ungewissem Ausgang ankommenlassen würde, würde ich zunächst mal alle anderen Lösungswege beschreiten.

Gruß, Michael
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tinnitus
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« Antwort #8 am: 22. November 2011, 09:19:00 »

Hallo zusammen,

es hat sich etwas getan!

Meine tochter hat sich durchgesetzt und den Vorschlag von "Brille" umgesetzt. Sie wird also ab Freitag einen Monat lang
bei mir wohnen.
Nochmals Danke für Eure Tipps!!!!

Nun zu Frage: Wie sieht es dann nächsten Monat mit dem KU aus.
Versteht mich jetzt nicht falsch, "jetzt nach dem Motto, ah jetzt hat er die Tochter und die Kohle ist auch wieder mein".
Dies ist natürlich nicht meine Absicht.

Ich würde dieses Geld, das ja schliesslich meiner Tochter zusteht, dafür verwenden, endlich einmal wieder anständige
Anziehsachen zu kaufen.
Ist es rechtens den KU oder einen Teil einzubehalten?

Was meint Ihr dazu?

Gruß Tinnitus

 
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Beppo
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« Antwort #9 am: 22. November 2011, 09:39:56 »

Moin.

Wenn es einen Titel gibt, nein.
Den musst du bedienen, egal ob er berechtigt ist.

Gruss Beppo
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« Antwort #10 am: 22. November 2011, 09:42:29 »

Hallo,

es gibt keinen Titel,
KU wird anhand Düsseldorfer Tabelle bedient.

Gruß Tinnitus
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« Antwort #11 am: 22. November 2011, 11:27:46 »

Dann kannst du, die Unterhaltszahlung einstellen.
Läufst aber damit Gefahr, dass dein "Experiment" schneller zuende ist, als du niesen kannst.
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« Antwort #12 am: 22. November 2011, 12:33:21 »

dies sollte kein Experiment werden.
Schließlich geht es hier um meine Tochter.

Wenn von den Fachleuten hier im Forum abgeraten wird den KU einzustellen,
sollte man dies auch so sehen.
Es spricht für Euch, mehr Erfahrung mit diesem Thema zu haben.

Gruß
Tinnitus

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« Antwort #13 am: 22. November 2011, 13:36:04 »

Grob geschätzt würde ich erstmal 3-4 Monate weiter zahlen und ab dem 6. Monat kannst du anfangen Unterhalt zu fordern.
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« Antwort #14 am: 22. November 2011, 14:09:54 »

Danke Beppo für Deine Meinung,

aber mit geht es nicht darum etwas zu fordern. Ich will einfach nur für mein Kind da sein
und das braucht sie momentan am allermeisten.

Ich wollte nur wissen ob ich die KU Zahlung meinerseits einstellen kann, solange mein Kind bei mir ist.

Wir Väter wissen am allermeisten wo unser steuerfreies Geld hingeht. Nun habe ich die Chance für
mein Kind da zu sein und möchte Ihr ein guter Vater sein.

Gruß
Tinnitus
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« Antwort #15 am: 22. November 2011, 15:47:12 »

Hi Tinnitus mit probewohnender Tochter,

wenn der Umzug erst einmal für einen Monat geplant ist, ist er unterhaltsrechtlich nicht anders als ein Ferienaufenthalt zu sehen. Während der Schulferien läuft der UNterhalt ja auch weiter in Richtung des Betreuungs-Elternteils.

Die Logik dahinter ist fogende: Vom KU werden ja nicht nur Getränke, Nahrung, Körperpflegemittel und spontane Freizeitaktivitäten des Kindes bezahlt. Wie es während eines Urlaubs eben die Gastgeber tun.

Sondern auch eine Wohnung mit Kinderzimmer, Möbel, Bücher, Musikinstrumente, Spielzeug, der Beitrag zum Sportverein oder zur Musikschule, Kleidung und Schuhe ... Halt alles, was jedem Kind auch dann zu eigen bleibt, wenn es dieses oder jenes nicht im Koffer in sein Urlaubsdomizil mitbringt.

Vor dem Hintergrund, dass bei euch mittelfristig ein dauerhafter Umzug geplant ist, würde ich an deiner Stelle das Thema KU erst ganz am Ende der Entscheidungsfindung ansprechen. Wenn die KM von sich aus damit anfängt, erstmal abwiegeln: "Ist doch nicht so wichtig ... Hauptsache, UNSERE Kleine fühlt sich wohl ... Melde dich einfach, wenn du sie öfter sehen möchtest ..."

Sodass das gekränkte Mutterherz erst einmal ohne finanzielle Nöte zur Ruhe kommt.
Und glaub mir, der freiwillige Auszug eines erst 10-Jährigen Kindes ist eine Kränkung für jedes Elternteil.

Das siehst du auch in intakten Familien, wo der hoffnungsvolle Nachwuchs - nachdem im KIKA wieder einmal "Schloss Einstein" geguckt wurde - plötzlich mit Prospekten für Internate ankommt. Angesichts solcher Wünsche schlucken die meisten Eltern erst einmal trocken und brauchen etwas Zeit, um sich daran zu gewöhnen. Ebenso,  wenn ältere Kinder plötzlich für ein Jahr ins Ausland wollen - als Austauschschüler oder Au-Pair.

In einer getrennten Familie, wo ein Kind plötzlich zum anderen Elternteil möchte, hat ein solcher Wunsch noch einmal ein höheres Schock-Potential.

Insofern habt ihr beide mit der Probezeit schon sehr, sehr gute Karten und es ist sinnvoll, diese Karten ruhig und mit Bedacht auszuspielen.

Die besten Wünsche von

  Biggi
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Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
tinnitus
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« Antwort #16 am: 22. November 2011, 16:08:38 »

Hallo Biggi,

danke für Deinen aufschlußreichen Beitrag.

Ja aus dieser Perspektive des gekränkten und von einem Kind verlassen zu werden, habe ich das auch betrachtet.
Es ist sicher nicht einfach in dieser Situation los zulassen.
Aber man muss sich auch Gedanken machen, etwas falsch gemacht zu haben.
Es ist in dieser Situation für alle Beteiligten nicht einfach, schließlich sollte das Wohl des Kindes
stets im Vordergrund stehen.
Ich bin mir auch völlig im Klaren, das der Wunsch wieder zur Mutter zurückgeben zu wollen, immer
gegeben ist, denn Sie liebt uns beide.

Gruß
Tinnitus

 
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« Antwort #17 am: 12. März 2012, 12:12:17 »

Hallo zusammen,

meine Tochter lebt seit ende November bei mir und wir haben es geschafft unser tolles Verhältnis weiter
aufzubauen.
Von Spaßwochenendvater zum Alleinerziehenden
ich bis so stotz auf meine Tochter und ich muß zugeben, auch auf mich.
Das Verhältnis zur KM hat sich allerdingts mir gegenüber verschlechtert.
Na ja ist auch nicht weiter verwunderlich.
Nun habe ich mein Kind heute bei mir polizeilich angemeldet und Antrag auf Kindergeld gestellt.

Was meint Ihr, wie soll ich nun weiter vorgehen?
Wäre für Meinungen sehr dankbar. 

Ein glücklicher Tinnitus
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82Marco
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« Antwort #18 am: 12. März 2012, 12:47:45 »

Servus Tinnitus!
meine Tochter lebt seit ende November bei mir und wir haben es geschafft unser tolles Verhältnis weiter
aufzubauen.(...)
Nun habe ich mein Kind heute bei mir polizeilich angemeldet und Antrag auf Kindergeld gestellt.
Gratuliere, Du hast dein Ziel erreicht!
Zitat
Was meint Ihr, wie soll ich nun weiter vorgehen?
In Hinblick auf was?

Grüßung
Marco
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« Antwort #19 am: 12. März 2012, 12:57:18 »

Hallo Marco,

ich bin nun hinsichtlich einer anderslautenden Meinung von mir der Ansicht, das auch
Vätern eine Unterhaltszahlung zusteht.
Ex verdient ca 1400€ Netto plus Nebenjobs und hat den Vorteil einer Haushaltsführung durch zusammenleben
mit neuem Partner seit 3 Jahren.
Denke Frau hat es auch nicht interessiert ob Mann zahlen kann oder nicht.
Wie so viele hier am minimum leben und den Kindern trotzdem ein guter Vater sind.

Gruß Tinnitus
 
 
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82Marco
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« Antwort #20 am: 12. März 2012, 13:06:27 »

Servus Tinnitus!
Naja, Du kennst ja den "üblichen" Weg ... Du forderst Sie auf, Dir Ihre Unterlagen bis tt.mm.jjjj zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens zu senden. Rein vorsorglich setzt Du sie ab 01.12.2011 (seitdem Eure Tochter bei Dir ist) in Verzug....

Wie weit würdest Du gehen wollen und vor allem, wäre Dir der Ärger (ich gehe davon aus, KM wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren) das wert?

Grüßung
Marco
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« Antwort #21 am: 12. März 2012, 13:12:01 »

würden wir uns mit Händen und Füßen wehren,
was käme wohl dabei raus?

Aber Deine Anwort ist eine Überlegung wert, das es hier um eine KM geht, von
dem der KV ja KU fordert.

Gruß Tinnitus

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« Antwort #22 am: 12. März 2012, 13:31:04 »

Ganz ehrlich:
wenn ich nicht zwingend auf das KU  angewiesen wäre, würde ich auf dessen Forderung im Namen von Tochter verzichten und mich auf die schönen Dinge, die mich/uns noch erwarten, ungetrübt freuen wollen.
Wenn das Mädel 18 wird, entscheidet sie selbst, was unterhaltstechnisch Sache ist...

Grüßung
Marco

*Edit Teppfihler
« Letzte Änderung: 12. März 2012, 13:37:39 von 82Marco » Gespeichert

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Guddis
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« Antwort #23 am: 12. März 2012, 16:05:40 »

Ganz ehrlich:
wenn ich nicht zwingend auf das KU  angewiesen wäre, würde ich auf dessen Forderung im Namen von Tochter verzichten und mich auf die schönen Dinge, die mich/uns noch erwarten, ungetrübt freuen wollen.
Wenn das Mädel 18 wird, entscheidet sie selbst, was unterhaltstechnisch Sache ist...

Grüßung
Marco

*Edit Teppfihler

Hi das sieht aber der Gesetzgeber etwas anders :

Gem. § 1614 I BGB darf eine Unterhaltsvereinbarung keinen - auch nur teilweisen - Verzicht auf Unterhalt für die Zukunft beinhalten oder auf einen solchen Verzicht hinauslaufen. Unwirksam ist danach auch eine Unterhaltsvereinbarung, die die Möglichkeit der Unterhaltserhöhung durch eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO erschwert. Bei der Unterhaltsbemessung im Wege der Vereinbarung besteht allerdings ein Angemessenheitsrahmen, der von den Parteien ausgeschöpft werden kann. Eine Unterschreitung des Rahmens um bis zu 20% der gebräuchlichen Tabellensätze kann toleriert werden, eine Unterschreitung um 1/3 macht die Vereinbarung dagegen unwirksam.

In diesem Sinne lasse errechnen was zu zahlen ist oder gezahlt werden kann und du bist aus dem Schneider. Titulierung wenns günstig sein soll übers JA und dann sollte es laufen.
Du brauchst ja nicht auf Teufel komm raus jeden Cent herumdrehen der als Anspruch u. U. bestehen würde sondern versuchen dich auf ein vernünftiges Maß zu einigen, allerdings verar... lassen würde ich mich nicht.

Bis dann Guddis
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82Marco
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« Antwort #24 am: 12. März 2012, 16:13:00 »

Servus Guddis!
Gem. § 1614 I BGB darf eine Unterhaltsvereinbarung keinen - auch nur teilweisen - Verzicht auf Unterhalt für die Zukunft beinhalten oder auf einen solchen Verzicht hinauslaufen.
Den Anspruch auf KU stelle ich nicht in Frage, nur die Einforderung:
Wenn ich in der Lage bin, ohne KU von KM unsere Kinder durchzubringen, wird mich keiner zur Einforderung des KU zwingen können ... wo kein Kläger, kein Richter.
Ab Erreichen der Volljährigkeit der Kids werden m.E. die Karten neu gemischt...

Grüßung
Marco
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