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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:30:58 *
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Autor Thema: eidesstattliche versicherung  (Gelesen 699 mal)
thoti
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Beiträge: 7


« am: 23. Oktober 2011, 17:07:23 »

Guten Tag Ihr alle,
also ich bin seit 09 geschieden...hab natürlich versucht mit der ex frau im guten auseinander zu gehen und bin Ihr in vielem entgegengekommen,da ich alles schnell hinter mich haben wollte.Zu meiner dummheit hab ich während ich von der ARGE kurz lebte titel unterschrieben.Ich Arbeite seit 09 auch,aber als Leiharbeiter,da ist nicht viel rausgekommen mit dem Lohn.Ich denke das ist ja klar.
Meine liebe EX hat immer wieder versucht mich zum zahlen zu bekommen was ja nicht ging da ich unter dem sogenanden Selbsterhalt lag.Am Freitag ist ein Brief vom Gerichtsvollzieher eingeflattert das ich eine EV für 22000 Euro abgeben soll.Werd ich wohl machen müssen.
So meine fragen sind:was kommt da auf mich zu?
Ich besitze ein Motorrad bj94 und ein Auto bj99 mit 240000 km..das Auto brauch ich ja für die Arbeit.
Ich bekomme nächstes Monat auch einen Zeitvertrag,wo ich auch weit mehr Verdiene und da werd ich meie Pflichten für meine Kinder natürlich auch tragen,muss ich das auch angeben beim Gerichtsvollzieher,mit dem Zeitvertrag? ach der Termin ist am 28.10.Zeitvetrag geht ab 1.11
Mein Sohn wird nächstes Monat auch 18 Jahre,was wäre da eigendlich zu tun?
sorry für die Info was ich da gebe aber ich will nur wissen was noch auf mich zu kommt.
ich danke Euch mal im vorraus
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Ingo30
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« Antwort #1 am: 23. Oktober 2011, 17:22:33 »

Hi Thoti,

willkommen hier. Zunächst solltest Du mal weitere Angaben zu den Titel machen. Was war da zu zahlen (Kindesunterhalt, Unterhalt für die Ex)? Was wurde davon bedient, was nicht?
Da der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür steht, scheinst Du bisher nicht viel an der Lösung dieser Probleme gearbeitet zu haben. Du solltest als nächsten Schritt VON DIR AUS Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher ausnehmen und um ein Gespräch bitten. Durch ihre Erfahrung können auch diese Dir eine erste Einschätzung geben und Möglichkeiten zur mögl. Ratenzahlung.

Bei der EV lässst Du die Hosen runter über alle Deine finanziellen Verhältnisse. Also musst Du das natürlich angeben. Dazu wirst Du im Schuldnerverzeichnis eingetragen incl. Schufa-Eintrag. Deshalb wäre es dringend notwendig, dass Du einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle zusätzlich machst und Dir hier Hilfe holst. Gruß Ingo
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thoti
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« Antwort #2 am: 23. Oktober 2011, 17:34:12 »

hi Ingo30,
also unterhalt für die EX gibt es nicht,wollt keinen.
da mein Lohn so zwischen 750-1000 Euro lag,hab ich nichts zahlen können.An der Lösung wurde schon gearbeitet,hab ja einen Anwalt der sich mit Ihren in verbindung gesetzt hate und angaben zu meinem Lohn auch weider gegeben hat.
Kann das eigendlich auch meinen neue Arbeit gefährten?
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Ingo30
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« Antwort #3 am: 23. Oktober 2011, 17:53:58 »

Hi,

wenn z.B. für Deine Arbeit besondere Ansprüche an Zuverlässigkeit und Vertrauen (Kasse z.B.) gestellt werden, könnte es definitiv negative Auswirkungen haben, wenn Du eine EV abgegeben hast. Deshalb sind diese Berichte a la "Kabel 1"  wo die Leute mal locker die EV zwischen Tür und Angel abgeben, so nicht ganz zutreffend.

Inweit Dein Lohn z.B. nun gepfändet wird, kann Dir am besten auch der Gerichtsvollzieher sagen. Das sehen z.B. manche Arbeitgeber auch nicht gern. Also, hohl Dir bitte echt prof. Unterstützung in der Schuldenfrage. Gruß Ingo
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Ingo
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« Antwort #4 am: 23. Oktober 2011, 19:23:14 »

thoti, du gehts umgehend zu einem Anwalt und lässt prüfen ob die Forderungen berechtigt und/oder nicht ev. verjährt oder sonstwas sind. Bei der Summe lohnt sich das definitiv!!!!
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thoti
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« Antwort #5 am: 23. Oktober 2011, 20:12:20 »

dann muss ich den Anwalt wechseln,da meiner am Donnerstag gesagt hat ich solls machen,da dacht ich mir auch "was für eine hilfe"
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jenpa
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« Antwort #6 am: 23. Oktober 2011, 20:18:36 »

@thoti

Und noch ganz wichtig, richte dir sofort ein Pfändungschutzkonto ein, ansonsten ist u.U. dein Guthaben weg und du hättest unnötige Rennereien.
Ich vermute um den EV kommste nicht drum rum. wie dir bereits Ingo geraten hat,würde ich auch beim Gerichtsvollzieher aufschlagen und mit diesem sprechen.

Warum warst du nicht schon früher bei FamG und hast deinen Titel ändern lassen bei so wenig Gehalt ?  
Die Schuld besteht und die wirst du nur los in dem du zahlst.

jenpa

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..dem Kind beide Eltern
jenpa
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« Antwort #7 am: 23. Oktober 2011, 20:23:24 »

Hallo Ingo

Er hat doch einen Titel unterschrieben, somit besteht die Forderung. Nur ein Gericht kann dies ändern.
Um den EV kommt er nicht rum bei der Summe. Sein Lohn ist auch nicht berauschend, ausser er verdient ab 1.11 mindestens 2000€ netto.

jenpa

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..dem Kind beide Eltern
thoti
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« Antwort #8 am: 23. Oktober 2011, 20:28:05 »

wir habens versucht mit der änderung,nichts zu machen.was das mit dem konto angeht,hab ich einen dispo von 1000 Euro,das ich eh bis dahin ausgeschöpft habe,dank meines autos.
2000 Netto,is nicht bekomm ab 1.11 1999 brutto
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jenpa
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« Antwort #9 am: 23. Oktober 2011, 20:35:53 »

@thoti

gerade deswegen solltest du ein P-Konto draus machen. Das mit dem Dispo ist nicht gut.
Bei 1999€ brutto bleibt schon noch was übrig um zu pfänden. Dein Selbstbhalt liegt so bei etwas
über 1000.-€ wenn du Arbeit hast.

jenpa
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thoti
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« Antwort #10 am: 23. Oktober 2011, 20:42:48 »

ok,na dann hab ich morgen einiges zu tun :-)
achso,wie ist das mit den fahrzeugen,das Auto denk ich mal kann ich behalten,da ich ja auf die Arbeit muss,was ist mit dem alten schinken von Motorrad?
im moment dank ich euch mal,werd mich denk mal morgen wieder mal melden
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brille007
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« Antwort #11 am: 23. Oktober 2011, 21:07:10 »

Moin

ok,na dann hab ich morgen einiges zu tun :-)
achso,wie ist das mit den fahrzeugen,das Auto denk ich mal kann ich behalten,da ich ja auf die Arbeit muss,was ist mit dem alten schinken von Motorrad?
ein "Recht" auf ein Auto gibt es nicht; auch nicht mit der Begründung "dann müsste ich ja mit dem Bus zur Arbeit fahren". Der GV prüft schlicht, ob und welche Gegenstände aus dem Besitz des Schuldners sich mit vertretbarem Aufwand zu Geld machen lassen; es wird also auf deren Zeitwert ankommen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Debugged
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« Antwort #12 am: 24. Oktober 2011, 08:32:01 »

Moin Zusammen,

Du solltest als nächsten Schritt VON DIR AUS Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher ausnehmen und um ein Gespräch bitten. Durch ihre Erfahrung können auch diese Dir eine erste Einschätzung geben und Möglichkeiten zur mögl. Ratenzahlung.

Ratenzahlung wäre aber nur machbar, wenn erkennbar ist, das die Forderung nach spätestens 6 Monaten beglichen
ist. Was darüber hinausgeht, kann er gegenüber dem Gläubiger wohl nicht vertreten (so üblich). Die Verwaltung von
Verbindlichkeiten ist auch seine Aufgabe nicht.

Gruß, Debugged
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Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Ingo
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« Antwort #13 am: 24. Oktober 2011, 15:24:37 »

Ratenzahlung kann nur der Gläubiger genehmigen, nicht der GVZ.

Die Aufgabe des GVZ ist nicht nur die Forderung des Gläubigers beizutreiben sondern auch den Schuldner zu schützen! Hat mir mal ein GVZ erklärt ;)
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thoti
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« Antwort #14 am: 24. Oktober 2011, 15:46:42 »

in dem brief steht auch das der Gläubiger mit der Ratenzahlung einverstanden sein muss um das alles zu umgehen.Werd später darüber eine einigung suchen mit der ex
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thoti
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« Antwort #15 am: 24. Oktober 2011, 18:46:38 »

so,so wies aussieht haben wir eine einigung gefunden.....sie sagt Ihren Anwalt morgen bescheid und der dem Gerichtsvollzieher.....ich danke euch allen mal herzlichst
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Ingo
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« Antwort #16 am: 06. November 2011, 16:00:48 »

lass uns wissen wie es nun ausgeht.
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