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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:26:03 *
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Autor Thema: Auflage familientherapeutischen Sitzung , meine Rechte dabei Dokumentation?  (Gelesen 258 mal)
Schattendad
Rege dabei
***
Beiträge: 133


« am: 23. Oktober 2011, 14:12:59 »

Hallo,
Auch ich habe meine Erste Gerichtsrunde hinter mir gebracht, untern Stricht wurde kein rechtsmittelfähiger Beschluss was das GSR betrifft auch wurde keine Umgangsregelung erlassen wie eingereicht bei Gericht, beides wurde ausgesetzt vom Richter mit den Hinweis „mangelnde Kommunikation. Als richterliche Empfehlung gab es die Auflage familientherapeutische Beratung im vierer Setting bei der Diakonie, da dies der EX seit  2009 empfohlen worden ist vom Jugendamt sowie auch Diakonie, sie aber sich weigerte. Verbale Kommunikation wurde Ende Juni eingestellt bisher keine Begründung von ihr.

Mein kleines Problem ist, ich treue den familientherapeutischen Gesprächen nicht, insbesondere  da diese auch angehalten wurden einen entsprechenden Bericht für das Gericht auszufertigen, dass sagte mir meine RAin nach dem Erörterungstermin den wir hatten.

Meine Frage hierzu an euch
Welche Rechte habe ich bei einer familientherapeutischen Sitzung, also Verweigerungsrecht, aber auch wie kann ich es dokumentieren, bzw. aufzeichnen falls ggf. der Bericht anders erstellt wird als das das Gespräch  verläuft oder ungesetzt wird.
Aber auch welche Tipps könnt ihr mir geben, was zu beachten ist und was man ansprechen sollte dabei.

Ein Problem was mich sehr bewegt ist, das EX wo sie bei mir gelebt hat ihre erste Tochter mehrfach „körperlich“ gemaßregelt hat. Wenn wir Umgang haben und meine Maus tut was was ihr nicht passt dass meine kleine wenn sie eine flache Hand sieht, schlagartig stehen bleibt das Gesicht verkrampft und  alles fallen lässt. Auch schreit sie das Kind an oder reisst es an sich und ist sehr autoritär in der Ansprache soll ich sowas zur Ansprache bringen?
Gespeichert

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Marcus Gnau
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 106



« Antwort #1 am: 24. Oktober 2011, 13:08:48 »

Eine offene Dokumentation der Sitzungen ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten zulässig. Eine solche Zustimmung wird aber nicht erteilt werden. Manche zeichnen solche Sitzungen heimlich auf. Aber das ist sehr gefährlich, weil man damit das ganze Verfahren mit hoher Geschwindigkeit frontal an die Wand fährt, wenn es bemerkt wird. Außerdem dürfen solche Aufzeichnungen im Gerichtsverfahren nicht verwertet werden. Auch ist ein strafrechtlicher Gesichtspunkt insoweit nicht von der Hand zu weisen.

Ich würde unmittelbar NACH den Sitzungen ein ausführliches handschriftliches Gedächtnisprotokoll anfertigen, damit im Bedarfsfall Erinnerungslücken aufgefrischt oder aus dem Zusammenhang gerissene Sätze wieder in den Zusammenhang gebracht werden können.


Viele Grüße
Marcus Gnau
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