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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:24:56 *
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Autor Thema: Scheidungsfolgenvereinbarung  (Gelesen 725 mal)
rp51730
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 29


« am: 21. Oktober 2011, 07:22:10 »

Hallo Gemeinde,

habe npch ein paar kurze Fragen:
Kann ich die Scheidungsfolgenvereinbarung auch nach Antrag auf Scheidung gemacht werden? Wann muß diese
vorliegen ? Bei Scheidungstermin? Wird die zusammen mit dem Antrag benötigt?
Kann jemand grob aufzeigen wie der Ablauf einer Scheidung abläuft bei einvernehmlicher Scheidung über einen Anwalt?
Danke an alle und
Gruß RP
Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 22. Oktober 2011, 02:27:54 »

Hi,

eine Scheidungsfolgevereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt der Ehe erstellt werden. Sinnvoller wäre es natürlich, diese vor Einreichung des Scheidungsantrages fertig zu haben. Denn dann kann der Anwalt gleich "Vollzug" bei Gericht melden und bestimmte Dinge (etwa der Versorgungsausgleich bei Ausschluss) werden gar nicht vom Gericht eingeleitet (Vorteil der Bindungswirkung der Vereinbarung).

Der Ablauf sieht so aus, dass der eine Anwalt den Antrag beim Gericht einreicht. Der Antragsteller bekommt Post und zahlt die Gerichtsgebühr ein. Der Gegner (hier vielleicht die Exe) bekommt Post vom Gericht mit der Aufforderung innnerhalb von 14 Tagen der Sache zuszutimmen. Macht sie das, wird innerhalb weniger Wochen ein Termin festgesetzt. Die Scheidung kann dann durchgeführt werden, da alles im Vorfeld geklärt wurde. Einziger Nachteil: Es kann beim Scheidungstermin nicht auf Rechtsmittelverzicht plädiert werden, da nur ein Anwalt da ist. So ist noch mal ein Monat Beschwerdefrist abzuwarten. Man kann aber auch nur für diesen Termin einen Anwaltskollegen hinzuziehen (oder wenns klappt wird schnell ein Kollege vom Flur gefragt) und dann wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Fertig ist die Sache. Und als Belohnung gibts noch die hälftigen Gerichtskosten zurück. Gruß Ingo
Gespeichert
Garfield
Schon was gesagt
*
Beiträge: 16


« Antwort #2 am: 23. November 2011, 17:44:36 »

Welchen sinn soll so eine Vereinbarung haben, wenn eine Scheidung schon im Raum steht. Warum sollten so einer Vereinbarung beide Partner zustimmen?
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.402



« Antwort #3 am: 23. November 2011, 18:11:45 »

Welchen sinn soll so eine Vereinbarung haben, wenn eine Scheidung schon im Raum steht.
kann man googeln, beispielsweise >>>HIER<<<

Warum sollten so einer Vereinbarung beide Partner zustimmen?
weil es die Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vertrages ist, dass beide/alle Vertragsparteien ihn unterschreiben.
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Biggi62
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 231


« Antwort #4 am: 23. November 2011, 20:54:16 »

Welchen sinn soll so eine Vereinbarung haben, wenn eine Scheidung schon im Raum steht. Warum sollten so einer Vereinbarung beide Partner zustimmen?

Hi Garfield,

weil es weniger Stress macht, mit den Insider-Kenntnissen der eigenen Familie sowie mit gegenseitiger Rücksicht auf eigene Wünsche und Vorstellungen, Bedürfnisse und Befürchtungen das eigene Schicksal mit dem Vater bzw. der Mutter der eigenen Kinder zu regeln.

Ist i.d.R. auch kostengünstiger.

Reduzierter Streitwert = reduzierte Anwaltshonorare.

Die Kunst ist, Anwälte zu finden, die nicht "die Rampensau" geben und aus jeder Mücke einen Elefanten machen, sondern am gemeinsam vorgegebenen Ziel einer Scheidung, mit deren Folgen (daher der Name der Vereinbarung) alle mittelbar und unmittelbar davon Betroffenen leben können, aktiv mitwirken. Sodass am Ende von durchaus kontrovers geführten Verhandlungen eine Lösung herauskommen kann, die beiden Seiten ein bischen weh tut, aber keinen ruiniert.

Gegenfrage: Warum sollten verantwortungsbewusste, intelligente Erwachsene und ganz besonders Eltern, denen das Wohl ihrer gemeinsamen Kinder am Herzen liegt, eine Scheidung anders durchführen wollen?

Gruß Biggi

   
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Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
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