Hallo zusammen,
die Ex und ich haben jeweils bei zwei Versorgungsträger Rentenpunkte "angesammelt". Bei jeweils einem Versorgungsträger von beiden ist die
Höhe eher gering.
Das Gericht ist der Meinung, dass es extrem unwirtschaftlich sei nach der normalen Vorgehensweise die Rentenpunkte auszugleichen.
Es kam jetzt der Vorschlag, das nur die Höhe des Kapitalwertunterschiedes in Form einer einmaligen Übertragung der Entgeltpunkte
auf das Rentenkonto der Ex erfolgen soll.
Ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.

Was bedeutet das für mich? Ist das im Endeffekt günstiger für mich (was ich kaum glauben kann) wegen geringer Verwaltungskosten oder ähnliches?
Viele Grüße
clint