Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:24:05 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Vereinbarung des Versorgungsausgleichs vom Gericht angeregt  (Gelesen 430 mal)
clint
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 40


« am: 19. Oktober 2011, 22:50:09 »

Hallo zusammen,

die Ex und ich haben jeweils bei zwei Versorgungsträger Rentenpunkte "angesammelt". Bei jeweils einem Versorgungsträger von beiden ist die
Höhe eher gering.
Das Gericht ist der Meinung, dass es extrem unwirtschaftlich sei nach der normalen Vorgehensweise die Rentenpunkte auszugleichen.
Es kam jetzt der Vorschlag, das nur die Höhe des Kapitalwertunterschiedes in Form einer einmaligen Übertragung der Entgeltpunkte
auf das Rentenkonto der Ex erfolgen soll.

Ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch. question

Was bedeutet das für mich? Ist das im Endeffekt günstiger für mich (was ich kaum glauben kann) wegen geringer Verwaltungskosten oder ähnliches?

Viele Grüße
clint
Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 20. Oktober 2011, 05:05:41 »

Hi clint,

ohne Angabe wie lange ihr verheiratet wart und was hier ca. verdient wurde, kann man darauf kaum etwas sagen.

Persönlich finde ich die Möglichkeiten die das Gesetz seit 2009 bietet sehr gut - und zwar in der Form, den Versorgungsausgleich nach Möglichkeit komplett auszuschließen. Spart Ärger und bei kurzen Ehen sind die Anwartschaften eh teilweise so gering, dass das eine Alternative sein kann. Wird der Versorgungsausgleich im Vorfeld wirksam durch Notarvertrag augeschlossen, folgt das Gericht dieser Entscheidung der Ex-Partner und versendet nach Eingang Scheidungsantrag durch den Anwalt keine Bögen zum Versorgungsausgleich. Gruß Ingo
Gespeichert
clint
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 40


« Antwort #2 am: 20. Oktober 2011, 07:55:06 »

Hallo,

ich war 15 Jahre verheiratet. Die Ex hat wegen der Kinder lange gar nicht und dann nur halbtags gearbeitet.
Das bedeutet, es gibt eine hohe Differenz zwischen unseren Entgeltpunkten. Umgerechnet sind das rund 60Tsd €.

Damit die unterschiedlichen Versorgungsträger sich gegenseitig nach irgendwelchen Berechnungen die Beträge
hin und her schieben, soll einmalig eine Anzahl von Entgeltpunkten die den Wert der Differenz darstellen von meinem
Rentenkonto auf das Konto der Ex übertragen werden.

Mir ist halt immer noch nicht klar, was das letztendlich für mich bedeutet.
Das die, während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte, nach einer Scheidung entsprechend aufgeteilt werden ist schon verständlich.
Wird ein höherer Verwaltungsaufwand der Versorgungsträger den Betroffenen in irgendeiner Form als "Gebühr" aufgebrummt?
Sonst könnte es mir doch egal sein, wie viel Arbeit die Versorgungsträger damit haben???

Übrigens: geschieden bin ich schon eine Weile. Der Versorgungsausgleich wurde damals abgetrennt.

Viele Grüße
clint
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2011, 11:54:15 »

Das Gericht ist der Meinung, dass es extrem unwirtschaftlich sei nach der normalen Vorgehensweise die Rentenpunkte auszugleichen.

Hallo,

damit kann ich wenig anfangen. Gibt es dazu ein Schreiben des Gerichts oder war das eine mündliche Aussage?

/elwu
Gespeichert
clint
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 40


« Antwort #4 am: 20. Oktober 2011, 12:15:09 »

Hallo,

es gibt ein Schreiben vom Gericht. Ich habe das aber leider nicht zur Hand.
Ich werde das aber nachreichen.

Viele Grüße
clint
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zugewinn-/Versorgungsausgleich, Hausrat (Moderatoren: brille007, Schmusepapa, Beppo)  |  Thema: Vereinbarung des Versorgungsausgleichs vom Gericht angeregt
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team