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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:17:51 *
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Autor Thema: Kinderbetreuung bei unter 3 jährigen  (Gelesen 636 mal)
PaulPeter
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 189


« am: 18. Oktober 2011, 19:53:44 »

Liebe Freunde,

vlt. kann mir einer der Profis hier eine rasche Antwort geben, ich finde leider keine Urteile zu folgender Konstellation:

Getrennt lebend
Kind lebt bei der KM
Kind ist 2 Jahre alt
Mutter und Kind bekommen entsprechend Unterhalt von mir (mehr als Mindestunterhalt)
Mutter will an einigen (2-3) Tagen/Woche wieder arbeiten gehen
dazu muss das Kind zu einer Tagesmutter


Nun meine Frage:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich
- für die Tagesmutteraufzukommen habe
- das Geld, was Ex verdient meine Unterhaltslasten NICHT schmälert?

Und eine andere Frage habe ich auch noch:
Ex hat mir angekündigt, dass ihre Anwältin mich bald anschreiben wird, um den Unterhalt neu zu berechnen (wir hatten den Unterhalt von einem Anwalt ohne Mandat als Dienstleistung ausrechnen lassen, dieser Anwalt ist nicht der Anwalt, von dem mir nun Post angedroht wurde).
Zwar habe ich das Schrieben noch nicht, aber ich gehe nicht davon aus, dass man mir mitteilen wird, dass ich weniger zahlen muss.
Ich wittere hier eine Falle, in dem vor Jahresschluss noch versucht wird, die Unterhaltsforderungen nochmals an Hand der jetzigen Steuerklasse III/V mit vollem Kinderfreibetrag für mich zu zementieren und quasi mehr Unterhalt zu bekommen, als ich nach Steuerklasse I zahlen zu hätte.
Meine konkrete Frage daher:

- Wie verhält sich der Unterhalt, wenn ein Steuerklassenwechsel stattfindet, wie bekommt man es hin, dass sich die Unterhaltszahlungen der Steuerklasse anpassen?
- Was muss/kann ich tun (unabhängig von Steuerklassenwechsel und drohendem Anwaltskrieg) um Nachteile zu vermeiden?
- Gibt es Kniffe, Do´s und Dont´s?

Gruß, PP
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Krieg ist dir Fortsetzung gescheiterter Gespräche mit anderen Argumenten
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nadda
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Beiträge: 573


« Antwort #1 am: 18. Oktober 2011, 20:00:15 »

Hallo Paul Peter,

was du nicht tun solltest? Ganz einfach, irgend etwas unterschreiben.

Ersteinmal abwarten was da an Post kommt, dann dieses Schreiben klugerweise hier anonym einstellen und dann in Ruhe und überlegt reagieren.

Solange du keine Ahnung hast was kommt macht es auch recht wenig Sinn darüber zu grübeln, auch wenn ich dieses grübeln im Vorfeld aus eigener Erfahrung gut kenne 

LG
Nadda
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Ingo30
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Beiträge: 1.184


« Antwort #2 am: 18. Oktober 2011, 21:40:51 »

Hi,

keine Sorge, da wird nix "zementiert". Ein guter Anwalt rechnet dann mit den Einkommenswerten der LSK I ab 01.01.12. Ansonsten : Schön dass sie arbeiten geht und ihre Bedürftigkeit mindert. Und natürlich bietest Du an, die Tagesmutter mit auszusuchen bzw. bei der Eingewöhnung auch mal einen Blick hereinzuwerfen :-) Da wird sie als gute KM natürlich kein Problem mit haben, oder ;)?

Wie schauts mit Nexts bei ihr aus? Bei entsprechend langem Zusammenleben könnte (!) man unter Umständen was am Unterhalt tun. Betonung auf "unter Umständen". Gruß Ingo
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Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #3 am: 18. Oktober 2011, 21:42:18 »

Wie schauts mit Nexts bei ihr aus? Bei entsprechend langem Zusammenleben könnte (!) man unter Umständen was am Unterhalt tun. Betonung auf "unter Umständen".

Nä. Kind ist 2 Jahre alt... Keine Chance.

LG LBM
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Ingo30
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« Antwort #4 am: 18. Oktober 2011, 22:08:40 »

Jaaaaaa, deshalb unter Umständen... Es gibt die Möglichkeiten, wenn es auch nicht zu einer kompletten Verwirkung des nachehlichen Unterhalts kommen wird, dann vielleicht zu einer Reduktion. Deshalb prüfen, ob und wann die Exe mit einem Neuen zusammenlebt. Gruß Ingo
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PaulPeter
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 189


« Antwort #5 am: 18. Oktober 2011, 22:22:30 »

Naja. ich glaube momentan gibts noch keinen Ex.
Zumindest habe ich keine Spuren von einem gesehen, als ich meinen Zwerg bei ihr zum Umgang abgeholt habe.
Aber ich gehe davon aus, dass es nicht ewig so bleibt. Aber dann wird man sehen.

Was mich aber, unabhängig vom angekündigten Anwaltsschreiben umtreibt ist die Frage nach den Kinderbetreuungskosten bei unter 3 jährigen. Meine mich zu erinnern, dass Einkommen der Ex (an sich gut für mich, wenn sie Fakten schafft und Arbeiten geht, mancher währe froh drum), immer überobligatorisch ist, wenn der ZWerg noch nicht 3 Jahre als ist und ich aber dafür die notwenigen Betreuungskosten übernehmen muss. Weiß dazu jemand näheres?
Hatte Beppo da nicht mal ein Urteil bei der Hand (das ich suche, aber nicht finde, ich weiß auch nicht mehr in welchem Tread ich das suchen soll).

Gruß, PP
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PaulPeter
Rege dabei
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Beiträge: 189


« Antwort #6 am: 18. Oktober 2011, 22:22:54 »

Ich meine natürlich: es gibt noch keinen Next.
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