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Autor Thema: Stieftochter / Kosten für Heimunterbringung  (Gelesen 554 mal)
dwight
Frischling

Beiträge: 3


« am: 18. Oktober 2011, 11:35:34 »

Da ich denke, dass ich meine Frage falsch eingestellt habe poste ich sie hier noch einmal:

Hallo,

nachdem ich nun schon eine Weile im Netz gegoogelt habe und nicht wirklich fündig geworden bin stelle ich mal meine Frage hier rein in der Hoffnung es kennt sich jemand aus.

Ich habe mich vor ca. 4 Jahren getrennt und bin nun auch schon eine Weile geschieden. Ich habe zwei Kinder für die ich seit der Trennung regelmäßig nach DDT freiwillig Unterhalt zahle.
Hier gibt und gab es eigentlich die wenigsten Probleme, mit meiner Ex-Frau habe ich einen zwar distanzierten aber zumindest ruhigen Kontakt.

Seit fast 4 Jahren befinde ich mich nun aber auch in einer neuen Beziehung zu einer Frau mit der ich sehr glücklich bin, welche allerdings nun schon seit fast 9 Jahren durch sehr unglückliche Ereignisse in ihrem Leben an einer psychischen Krankheit leidet und daher in Behandlung und Erwerbsunfähig ist.
Von daher ging es uns in den letzten Jahren finanziell nicht wirklich gut aber wir sind durch Dick und Dünn gegangen und letztendlich haben wir nun vor zu heiraten.

Sie hat eine sehr schwierige Tochter die leider absolut als Problemkind zu bezeichnen ist und nun schon seit Jahren in einem Heim lebt. Meine Partnerin hat ihr über Jahre immer wieder die Hand gereicht und auf eine Rückführung in ihren oder jetzt unseren Haushalt gehofft was aber im Moment vollkommen unvorstellbar ist, da die Tochter keinen Kontakt möchte und versucht hat ihr hinter ihrem Rücken das Sorgerecht zu entziehen. Diese Heimkosten werden aufgrund der Erwerbsunfähigkeit meiner Zukünftigen vom Amt bezahlt.

Nun zu meiner Frage: Durch eine Heirat wird dieses Kind natürlich zu meiner Stieftochter. Kann man denn von Seiten des Amtes auf mich zukommen um sich dort einen Teil der Kosten für Heimunterbringung zu holen?
Mein Verstand sagt mir nein, da sie nicht meine leibliche Tochter ist und ich zudem ja durch den Unterhalt an meine leiblichen Kinder schon "belastet" bin, die soweit ich weiß auch vorrangig sind?

Diese Frage belastet meine Partnerin im Moment natürlich sehr, durch eine Hochzeit wären wir endlich aus dem gröbsten raus und könnten endlich sorgenfrei leben, zwischenzeitlich sind wir trotz meines eigentlich guten Gehaltes sogar in die Hilfebedürftigkeit abgerutscht.

Vielleicht kann mir hier ja jemand einen Tip geben.

Vielen Dank und Grüße

Dwight
Gespeichert
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 18. Oktober 2011, 12:18:16 »

Moin
Herzlich Willkommen im Forum

Die Sorgen Deiner Freundin sind berechtigt. Durch eine Heirat entsteht eine eheliche Gemeinschaft, in der sich die Ehepartner gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet sind. Dadurch würdest Du ihr ggü. UH-pflichtig werden und sie hätte ein Einkommen. Aus diesem widerum könnte/würde sie zu einer Kostenbeteiligung heran gezogen werden. Es hängt davon ab, ob Du über ausreichend Einkommen verfügst, entsprechend UH an Deine Dann-Frau zu zahlen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde die Behörde es versuchen, auch das dann zur Verfügung stehende gemeinsame Geld hochzurechnen. Und freilich würde ihr Selbstbehalt abgesenkt werden wegen Haushaltsersparnis und den anderen Feinheiten im UH-Recht.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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