Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:04:32 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: PKH bei Klage auf Kindesunterhalt NACH der Scheidung  (Gelesen 335 mal)
habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« am: 17. Oktober 2011, 10:37:56 »

Hallo zusammen!

Ich bin beim Thema PKH ein bischen verwirrt, da die Texte die ich gefunden habe da sehr 'Juristendeutsch' und für mich als normalsterblichen schwer verständlich sind.

Die Lage: Ehe ist geschieden, es existiert noch kein Urteil zum KU (wurde nicht im Rahmen der Scheidung mit beantragt).
Für die betroffenen 2 Kinder besteht Beistandschaft.
Nun hat selbst letztige von den Ausflüchten bzw. der Ignoranz des KV die Nase voll und will jetzt wegen des KU klagen.
Die KM hat deshalb jetzt ein Formular zur Beantragung von PKH zum Ausfüllen bekommen.

Nun die Frage die mir nicht klar is: WER muss denn in diesem Fall PKH beantragen?
Wie ich die verschiedenen Aufsätze zu dem Thema verstehe ist mir klar das hier die KM als Klägerin gilt - wenn die Ehe noch nicht geschieden ist.

Aber wie sieht es danach aus? Hier finde ich nur unklare und wiedersprüchliche Aussagen.

Ach ja, die KM würde zwar aufgrund ihres Gehaltes PKH bekommen, allerdings hat die den 'Fehler' gemacht immer vorausschauend zu denken und hat zu viele Ersparnisse - an denen die PKH jetzt scheitern würde.

Gruß

Habakuk
Gespeichert
Inselreif
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 473


« Antwort #1 am: 17. Oktober 2011, 15:14:03 »

Hi Habakuk,

nach der Scheidung klagen die Kinder selber. Die Vertretung obliegt dabei auch bei GSR dem Betreuungselternteil alleine.
Beim Einkommen und Vermögen ist das der Kinder massgeblich, es sei denn, es könnte sich ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen einen Elternteil ergeben, deshalb muss auch der Betreuungselternteil das PKH-Formular ausfüllen und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.

Gruss von der Insel
Gespeichert
Tom66
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182


« Antwort #2 am: 17. Oktober 2011, 21:34:42 »

Hallo habakuk,

ich bin kein Fachmann, was PKH angeht, aber erlaube mir trotzdem mal eine eigene Meinung.

Ach ja, die KM würde zwar aufgrund ihres Gehaltes PKH bekommen, allerdings hat die den 'Fehler' gemacht immer vorausschauend zu denken und hat zu viele Ersparnisse - an denen die PKH jetzt scheitern würde.

Ich dachte eigentlich, dass PKH gewährt wird, wenn man/frau bedürftig ist. Bei "vielen Ersparnissen" kann dies doch nicht der Fall sein. Warum sollen wir Steuerzahler dann dafür zahlen.

Und um "vorausschauend denken" zu können, muss auch von irgendwoher Geld gekommen sein.

Soweit ich weiß, muss doch bei einem Rechtsstreit der Unterlegene die Kosten tragen? Dann sollte es doch bei einer berechtigten Klage kein Hinderungsgrund sein.

Grüße,
Tom
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Behörden, Gerichte (Moderator: Schmusepapa)  |  Thema: PKH bei Klage auf Kindesunterhalt NACH der Scheidung
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team