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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:02:12 *
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Autor Thema: Richterin H. in Düsseldorf beschneidet Sorgerecht des Vaters ohne Prüfung  (Gelesen 1397 mal)
Vaterduesseldorf
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« am: 16. Oktober 2011, 09:30:20 »

Die fast 64 jährige Familienrichterin H. beschneidet ohne Rechtsgrundlage das fundamentale Sorgerecht eines Vaters in Düsseldorf
Der Fall: Vater verliert das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder weil die Mutter behauptet er würde die Kinder auf einem Motorrad mitnehmen. Richterin H. vom Familiengericht in Düsseldorf entscheidet ohne Befragung des Vater oder Zeugen per einstweiliger Anordnung gegen die keine Rechtsmittel einzulegen sind, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nun auf die Mutter zu übertragen.

Geschwärzte Darstellung des Urteils hier hinterlegt http://neues-sorgerecht.blogspot.com/

Richterin H. greift ohne weitere Prüfung oder Nachfrage in das fundamentale Sorgerecht eines Vaters ein ohne zu wissen, dass der Transport eine Kindes auf einem Roller lt. Strassenverkehrsordnung ausdrücklich gestattet wäre und das es sich bei dem Fahrzeug Piaggio MP3 nicht um ein Motorrad sondern um eine Auto handelt.

Haben Sie während der Amtszeit der Richterin H. ähnliche Entscheidungen zu beklagen? Helfen Sie mit Frau H. ein Denkmal im Internet zu bauen und berichten Sie über diesen Blog. http://neues-sorgerecht.blogspot.com/
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:26:30 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #1 am: 16. Oktober 2011, 11:25:56 »

Hi

Auf Antrag ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen und aufgrund dieser erneut zu entscheiden

Ist ein solcher Antrag gestellt worden?

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:26:53 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #2 am: 16. Oktober 2011, 12:08:51 »

Moin,

ich sehe auch nur eine Einstweilige Anordnung. Die ist nach entsprechender "Glaubhaftmachung" etwa so einfach zu bekommen wie man einem Baby einen Schnuller wegnehmen kann. Und ja: Eine "besorgte Mutter" gilt erst einmal als glaubhaft. Es liegt in der Natur der Sache eines EA-Verfahrens, dass hierbei keine Zeugen vernommen werden und auch nicht überprüft wird, ob es sich beim in Rede stehenden Fahrzeug um ein Auto oder um ein Zweirad handelt.

Der Vater hat das ABR nicht "verloren"; es wurde lediglich vorübergehend bis zum Ergebnis einer Hauptverhandlung auf die Mutter übertragen. Unschön, aber keine Katastrophe; jetzt muss man ein solches Verfahren eben auf den Weg bringen.

Viel schlimmer ist das selektive Lesen, nach dem ein solcher Pups gleich wieder als Beleg für einen fundamentalen Verstoss gegen die Menschenrechte verkauft wird.

Grüssles
Martin
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:27:20 von Beppo » Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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« Antwort #3 am: 16. Oktober 2011, 13:26:10 »

Servus,

ich sehe das genauso wie die Vorschreiber!

Eine Klärung, ob die Darstellungen der KM zu Verbrennungen etc. wirklich haltlos sind, sollte sich im Anhörungstermin oder in der Hauptvorhandlung eigtl. leicht herbeiführen lassen. Es ist das Wesen eines EA-Verfahrens, dass nicht erst lange gefragt wird, sondern angebliche Tatsachen glaubhaft gemacht werden müssen und das Gericht auf dieser Grundlage dann vorläufig entscheidet.

Sollte sich tatsächlich heraus stellen, dass KM hier evtl. falsche Angaben gemacht hat, wird die erkennende Richterin sicherlich "not amused" sein und kann sich das EA-Verfahren für die KM dann schon mal als Bummerang für ihr SR erweisen.

Viele Grüsse
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:27:46 von Beppo » Gespeichert

Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 16. Oktober 2011, 14:18:18 »

Naja, aber auch in einem EA-Verfahren könnte einem denkenden Menschen auch ohne weitere Prüfung klar sein, dass sich das behauptete Fehlverhalten nicht durch die Übertragung des ABR abstellen lässt, sondern nur durch Umgangsbeschränkungen.
Insofern lässt dieser Beschluss schon Rückschlüsse zu, wes Geistes Kind diese Richterin ist.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:28:16 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Vaterduesseldorf
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« Antwort #5 am: 16. Oktober 2011, 15:22:47 »

Danke für die guten und ausführlichen Kommentare die mir Mut machen. Hier noch ein bisschen Hintergrund zu den beiden Vorwürfen:

Der Kindesvater .....gefährdet das Kindeswohl durch nicht ausreichend gesicherte Transporte auf einem Motorrad.

Bei dem von mir genutzten Fahrzeug Piaggio MP3 mit dem amtlichen Kennzeichen X XXXXX handelt es sich um einen "Motorroller" der über drei Räder verfügt und lt. Zulassung, Anmeldung und Versicherung weder ein Motorrrad noch ein Roller ist sondern um ein AUTO. Das Fahrzeug kann aus diesem Grund ohne Motorradführerschein gefahren werden, kostet in der Hybridversion rund 8000.- Euro. Im Batteriebetrieb sind Fahrten im von  20 KM/H sogar auf Radwegen oder hier am XXXXXX möglich der eine Umweltzone darstellt. Bevor ich meinen Sohn XXXX auf dieses "Auto" gesetzt habe, habe ich sehr umfangreich und rechtssicher mit den Vorschriften über den Transport von Kindern auf Motorrädern auseinandergesetzt die im Internet zu finden sind, in der Strassenverkehrsordnung stehen. Darüber hinaus habe ich vier Mal bei der Polizei selbst angerufen habe einen Experten für Verkehrsschutz kontaktiert und darf Ihnen hier einen Überblick über die Rechtslage geben.

1. Für das Fahrzeug gelten nicht die Mitnahmeauflagen wie für Motorräder weil es sich um einen PKW handelt und nicht um einen Motorrad
2. Das Kind ist trotzdem durch einen Kinderhelm der Marke BMW ( Kaufpreis ca. 250.- ) geschützt und trägt eine spezielle Bikerjacke
3. Das Kind befindet sich anderes als bei Motorrädern vor und nicht hinter dem Fahrer und wird seitlich durch die Beine des Vaters geschützt
4. Das Kind sitzt auf dem niedrigen Teil der Sitzbank, hat beide Füsse auf dem Boden und kann sich an der Verkleidung festhalten
5. Das Kind wird wenn überhaupt ausschließlich auf Radwegen oder sehr kurzen Strassenstücken mitgenommen
6. Die Geschwindigkeit mit den Kind liegt zwischen 20 und 30 Km/H und nie höher.
7. Das Fahrzeug verfügt über ABS, Notstoppschalter, Scheibenbremsen und Antischlupfregelung und hat drei statt zwei Räder

Fazit: Nach allen bekannten Vorschriften für Räder, Roller oder Motorräder darf der Junge mitfahren, der Vater darf den Jungen ohne Einschränkungen transportieren und ich schlage Frau XXX gerne vor, aufgrund der besonderen Bauweise des Rollers ein Gutachten in Auftrag zu geben ob ein Sicherheitsproblem besteht oder nicht. Für diesen neuen Fahrzeugtyp gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen. Trotzdem wurden sämtliche Sicherheitsrelevanten Fragen beleuchtet, nachgelesen, nachgehakt und strikt eingehalten.

Die Mutter hat bei rund 60 Fahrten, die Sie selbst teilweise angeregt und auch bei den Kindern unterstützt hat, bislang keine Einwände gehabt. Wir sind bereits fünf Mal mit dem gleichen Roller zu viert über den XXX zum Strand gefahren ohne das Frau XXX dabei jegliche Sicherheitsbedenken hatte. Wenn Sie jetzt plötzlich Bedenken äußert, das Jugendamt einschaltet und den Vater der Kinder bei der Polizei denunziert sehe ich hier eindeutig strategische Gründe die Druck ausüben sollen um einen geänderte Umgangsregelung zu erreichen. Nach den geführten Diskussionen und den auch objektiv möglichen Verletzungsrisiken von Kindern auf solchen Fahrzeugen werden ich trotzdem zukünftig davon Abstand nehmen den Jungen mitzunehmen. Sicherlich fällt es einem Vater in der Männerdomaine Motorrad sicherlich schwer das zu tun aber ich versichere es hiermit an Eides statt, das keines der Kinder noch einmal auf dem RollerAUTO mitgenommen wird.


Das Kind XXX hat bereits eine Brandverletzung durch den Auspuff erlitten.

Frau XXXX stellt in Ihrer eidestattlichen Versicherung eine weitere Unwahrheit in einen anderen Zusammenhang. Es ist richtig das mein Sohn XX vor ca. 6 Wochen eine kleine Brandverletzung an der unteren Wade hatte. Diese Brandwunde  ( Brandblase in der Größe eines Heftzweckenkopf ) hat sich das Kind jedoch zugezogen, als der Roller vor dem Haus stand und die Kinder darauf herumgeturnt sind. Während einer Fahrt sind keine Verbrennung möglich, weil das Kind vorne mitgenommen wird, der Motor verkleidet ist und der  Auspuff hinten ist. Frau XX hat Ihren Eltern mehrfach wissentlich unwahr erklärt, die Wunde bei einem Arzt untersuchen lassen zu wollen oder zu haben. Aufgrund der ständigen Lügen der Tochter haben sich die Großeltern von XXX nach XXX bewegt, dem Kind im Kindergarten und zur Verwunderung der Betreuer ein Pflaster aufgeklebt und sind wieder gefahren.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:30:38 von Beppo » Gespeichert
brille007
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« Antwort #6 am: 16. Oktober 2011, 15:30:11 »

Moin vd,

das mag ja alles sein - nur: Das alles ist nicht Gegenstand einer Einstweiligen Anordnung; solche Dinge musst Du im Hauptsacheverfahren vortragen. Hast Du ein entsprechendes Verfahren bereits in die Wege geleitet?

Die Empörung über Deine Ex allein bringt Dich nicht weiter; Du musst Dich schon mit den Spielregeln befassen und Dich daran halten.

Grüssles
Martin
(der einen guten Freund hat, der wegen vorgeblichen Waffenbesitzes und Bedrohung seiner Ehefrau mit einer solchen per EA aus dem eigenen Haus entfernt wurde und das auch erst später richtigstellen konnte)
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:31:09 von Beppo » Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Einsamer
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« Antwort #7 am: 16. Oktober 2011, 16:55:11 »

Vor allem solltest du auch beachten, dass der Antrag so wie er beantragt wurde, nicht
stattgegeben wurde. Deine Ex hat das alleinige Sorgerecht beantragt aber es wurde nur
über das ABR entschieden.

Aufgrund dessen, dass du nicht weißt, was deine Ex gegenüber dem JA und der Richterin
erwähnt hat, würde ich mit der Schelte über die Richterin zurück halten.

Eine EA dient dem Schutz einer schützenswerten Sache. Da wird nicht zwingend nach
Tatsachen entschieden, sondern es geht um die Begründung. Diese EA gilt ja nur, bis jemand
ein Hauptsacheverfahren anstrebt in dem der Tatsachenbestand geklärt wird, nach dem dann
letzendlich das Urteil gefällt wird.

Da die Jugendämter unter Beobachtung stehen, bezüglich einiger Vorfälle, kann ich in gewisser
Weise auch die Haltung des JA verstehen. Die Meinung eines JA hat natürlich auch ein Gewicht
bei enier EA.

Gruß Einsamer
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:31:30 von Beppo » Gespeichert

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.
DeepThought
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« Antwort #8 am: 16. Oktober 2011, 18:00:50 »

Moin,

Der Kindesvater .....gefährdet das Kindeswohl durch nicht ausreichend gesicherte Transporte auf einem Motorrad.

....
Ich vermute, dies ist deine Stellungnahme und kann nur hoffen, dass du dieses nicht so abgeschickt hast. Du musst das System erst begreifen, um die Wahl der richtigen Waffe treffen zu können. Und so wie ich dich aktuell erlebe, bist du auf dem fatalen Trip, dass Recht haben auch Recht bekommen heißt und obendrein die unsägliche Richterin doch ihre Fehlentscheidung mit einem Entschuldigungsschreiben plus Blumenstrauß zurück nehmen wird.

Good luck.

DeepThought
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:31:55 von Beppo » Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #9 am: 16. Oktober 2011, 18:32:13 »

Hi,

versteh ich alles irgendwie nicht so richtig. Jedes für den öffentlichen Verkehr zugelassene Fahrzeug hat einen Fahrzeugschein. Da kann ich reinschauen und weiß, ob es ein Motorrad oder ein Auto ist. Dann kann man auch die nach Gesetz vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen (Kindersitz) ergreifen.

Wer soll da jetzt bitte durchblicken:

 
Zitat
weil es sich um einen PKW handelt

und dann
Zitat
nach allen bekannten Vorschriften für Räder, Roller oder Motorräder darf der Junge mitfahren

Stell am besten dieses "Flie-Wa-Tüt" Motorrad-Rollstuhl-Fahrrad-Auto mal einer amtlichen Prüforganisation vor und lass Dir ein Gutachten erstellen, was es nun ist bzw. ob Kinder überhaupt darauf mitgenommen werden dürfen bzw. was der Hersteller dazu sagt. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:32:15 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #10 am: 16. Oktober 2011, 18:38:52 »

Danke noch mal für die wirklich guten Beiträge und Tips. Ich habe die Sache zu einem Anwalt gegeben und am Freitag mal bei BILD DIR KEINE MEINUNG vorgesprochen. Der Anwalt, der Red. von der Bild und ich können nicht verstehen, dass eine Richterin ein vollumfängliches Sorgerecht mindert und mündliche verhandeln will, wenn objektiv kein Verstoß gegen die Strassenverkehrsordnung vorliegt. Das Kind darf ja schließlich auf dem Roller mitgenommen werden. Wie kann ich die Sache aus der Welt schaffen ohne ein halbes Jahr auf eine mündliche Verhandlung zu warten und 500.- Euro bei dem Anwalt abzuliefern?
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:32:41 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #11 am: 16. Oktober 2011, 18:50:54 »

Hi,

nach jetzt 5 min Internetrecherche halte ich die Argumente

Zitat
3. Das Kind befindet sich anderes als bei Motorrädern vor und nicht hinter dem Fahrer und wird seitlich durch die Beine des Vaters geschützt
4. Das Kind sitzt auf dem niedrigen Teil der Sitzbank, hat beide Füsse auf dem Boden und kann sich an der Verkleidung festhalten

bzgl. der Sicherheit des Kindes für nicht zuträglich. Schaut man sich das Zubehör der Firma Piaggio an (einem Roller / Motorrad- Hersteller) erkennt man, dass es sehr wohl zugelassene Kindersitze für den Roller gibt. Diese werden aber hinten auf der Sitzbank angebracht und bieten dem Kind festen Seitenhalt. Von "vorne zwischen die Beine klemmen" kann ich da nichts lesen. Also ist diese Form der Kindermitnahme wohl doch nicht fachgerecht. Gruß Ingo

http://www.stamatakis.net/index.html
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« Antwort #12 am: 16. Oktober 2011, 19:27:38 »

Hi

Ingo, ohne dir das Gefühl zu geben dir zunahe treten zu wollen

bzgl. der Sicherheit des Kindes für nicht zuträglich. Schaut man sich das Zubehör der Firma Piaggio an (einem Roller / Motorrad- Hersteller) erkennt man, dass es sehr wohl zugelassene Kindersitze für den Roller gibt. Diese werden aber hinten auf der Sitzbank angebracht und bieten dem Kind festen Seitenhalt. Von "vorne zwischen die Beine klemmen" kann ich da nichts lesen. Also ist diese Form der Kindermitnahme wohl doch nicht fachgerecht.
http://www.stamatakis.net/index.html
Es handelt sich dabei um ein dreirädriges Fahrzeug[url=http://][/url][/url], das mir der alten Klasse Drei gefahren werden kann.
Darüber hinaus habe ich vier Mal bei der Polizei selbst angerufen habe einen Experten für Verkehrsschutz kontaktiert und darf Ihnen hier einen Überblick über die Rechtslage geben.
Er hat sich ausgiebig damit beschäftigt.

Darum geht es aber auch nicht, sondern, das ein Grund gefunden wurde, ihm ein Teil des SG zu entziehen.

Er kann jetzt nur die mündliche Verhandlung beantragen und seine Gegendarstellung abliefern.

Gruss Wedi



« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:33:31 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #13 am: 16. Oktober 2011, 19:36:46 »

Lieber Wedi,

fakt ist, dass er wohl das Kind nicht ordnungsgemäß gesichert hat. Und da hat er sich wohl offensichtlich nicht korrekt mit der Materie beschäftigt. Somit bricht seine Argumentation nicht nur hier schnell zusammen.

Zitat
Darum geht es aber auch nicht, sondern, das ein Grund gefunden wurde, ihm ein Teil des SG zu entziehen.

Und den Grund dürfte er wohl selber geliefert haben, da die Sicherung des Kindes nicht fachgerecht war. Es ist wohl auch logisch, dass das "Festhalten" von Kindern keinen ausreichenden Schutz im Straßenverkehr bietet und deshalb sämltiche Kindersitze (wie auch der für diesen Roller) über Gurte verfügen.

Ich halte übrigens wenig davon, Leuten nach dem Mund zu reden. Es hilft den Betroffenen nicht weiter. Gruß Ingo
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« Antwort #14 am: 16. Oktober 2011, 19:43:07 »

Ich habe die Sache zu einem Anwalt gegeben und am Freitag mal bei BILD DIR KEINE MEINUNG vorgesprochen.
Vergangenen Freitag? Was willst du jetzt von uns?
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:34:20 von Beppo » Gespeichert


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« Antwort #15 am: 16. Oktober 2011, 19:47:28 »

Hallo und Danke noch mal für Nachfrage. Ich habe zwei Seiten geschrieben und die jetzt  Freitag zum Anwalt gesendet. Ich habe noch nichts gehört und wahrscheinlich erst Montag oder Dienstag einen Termin. Ich erhoffe mir von den Beiträgen die Sache besser einschätzen zu können und möglichst keine voreiligen Fehler zu machen. Mir ist die Sache sehr wichtig, weil ich fast zwei Jahre als lediger Vater um das Sorgerecht für meine Kinder kämpfen musste, die Mutter ein Alkohol- und Drogenproblem hat und ich die Kinder fünf Tage in der Woche hier habe.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:34:48 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #16 am: 16. Oktober 2011, 19:51:07 »

So,

da sich wohl die wenigsten ein Bild von diesem "Fahrzeug" machen können, hier mal die technischen Daten des hier besprochenen "Piaggio MP3". Man beachte hier auch mal die Höchstgeschindigkeit und überlege sich dann noch mal mit gesundem Menschenverstand ob die Variante "Das Kind sitzt auf dem niedrigen Teil der Sitzbank, hat beide Füsse auf dem Boden und kann sich an der Verkleidung festhalten" für Kinder eine adequäte Sicherung darstellt.

Viertakt Einzylinder, Flüssigkeitskühlung, ohc, vier Ventile, Einspritzung
 124 ccm (244 ccm)
 Leistung: 11 KW / 15 PS (16,5 KW / 22 PS)
 Antrieb: stufenlose Automatic/Riemen
 Stahlrohrrahmen
 2 Scheibenbremsen 240 mm vorn, 1 Scheibe 240 mm hinten
 Felgen/Reifen vorn: k.A. / 2 x 120/70 - 12
 Felgen/Reifen hinten: k.A. / 130/70 - 12
 Sitzhöhe: 780 mm
 Gesamtlänge: 2130 mm
 Radstand: 1490 mm
 Leergewicht (trocken) 219 kg
 zul. Gesamtgewicht: 410 kg
 Tankinhalt 12 l / Super bleifrei
 Schadstoffklasse: Euro 3 / G-Kat
 Höchstgeschwindigkeit 103 km/h (125 km/h)
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:35:08 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #17 am: 16. Oktober 2011, 19:55:11 »

weil ich fast zwei Jahre als lediger Vater um das Sorgerecht für meine Kinder kämpfen musste,
Bitte ausführlicher und lass dir die Infos nicht aus der Nase ziehen. Das macht niemandem Spaß.

die Mutter ein Alkohol- und Drogenproblem hat und ich die Kinder fünf Tage in der Woche hier habe.
Ist das gerichtsfest beweisbar?

da sich wohl die wenigsten ein Bild von diesem "Fahrzeug" machen können,
Bild gibt's hier: www.de.piaggio.com/de_DE/prodotti/mp3_hybrid/default.aspx Du sprichst ausschließlich das Straßenverkehrsrecht an, was dir ja bewiesen nicht geholfen hat. Also komm runter von dem "das Teil hat 8.000 € gekostet"-Trip. Das Ding imponiert mir jedenfalls in keinster Weise.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:35:32 von Beppo » Gespeichert


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« Antwort #18 am: 16. Oktober 2011, 19:59:15 »

Ich habe vier Leute hier und kann nicht richtig mitmachen weil ich kochen muss. Trotzdem Danke für den Einsatz. Ich bin für jeden Tip Dankbar. Echt.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:36:09 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #19 am: 16. Oktober 2011, 20:03:16 »

Hi,

einmal ganz abgesehen davon was das für ein Teil ist:
Kinder haben im Straßenverkehr ungesichert einfach nichts zu suchen. Auch auf einem Fahrrad schnalle ich ein Kind das ich mitnehme in einem dafür vorgesehenen Kindersitz an.

Als Vater hast du einfach die Pflicht ein Kind zu sichern, und selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten kannst du im Ernstfall ein Kind weder mit den Beinen noch mit den Händen festhalten. Dein Kind würde bei einem Unfall also in hohem Bogen durch die Gegend fliegen.

In soweit kann ich deine Ex also absolut verstehen, ich würde meinem Ex auch die Hölle heiß machen, wenn unsere Jungs ungesichert mit irgendwas durch die Gegend fahren würden.

Das deine Ex das nun gleich übers Gericht macht ist nicht die feine englische Art, sie hätte das vorher mit dir besprechen können. Aber du solltest auch wissen, dass in Trennungsstreitigkeiten der Klügere vorsorgt und versucht vermeidbare Angriffspunkte auch wirklich zu vermeiden.

LG
Nadda
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:36:30 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #20 am: 16. Oktober 2011, 20:08:12 »

Ich gebe Dir 100% Recht und werde den Jungen natürlich nicht mehr auf dem Teil mitnehmen.
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« Antwort #21 am: 16. Oktober 2011, 20:10:03 »

In Ergänzung hilft auch mal ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung (obwohl sich doch so intensiv mit der Materie bechäftigt wurde):

Zitat
Laut StVZO § 35 a wird ein spezieller Sitz für Kinder unter 7Jahren vorgegeben, sowie erreichbare Fußhalterungen und Festhaltemöglichkeiten  (Haltegriffe).
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:37:18 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #22 am: 16. Oktober 2011, 20:14:12 »

Hi

Noch mal zu dir Ingo, sorry.

Die Daten des Dingens sind mir bekannt, und nochmal, wir können nicht feststellen, ob VD mit dem Transport eines Kindes einen Fehler gamacht hat, das wird ein Sachverständiger besser beurteilen können.

Ein kleines Geschichtchen aus meinen Nähkästchen:

Bei einem UmgangsWE, spielten meine Kinder mit Nachbarskindern bei mir hinterm Haus auf dem Trampolin.
4,20m ist das Gross und mit einem Netzt umspannt, also sicher.
Ein Nachbarsjunge konnte sich nicht halten und viel beim balgen auf meinen Sohn.
Der hatte Schmerzen und hatte einen blauen Fleck am Bein.
Ich habe gesehen wie es passiert ist und habe getröstet und nach ein paar min. war alles vergessen.
Er spielte weiter mit den anderen Kindern.

Nachdem ich die Kinder zurückgebracht hatte, bekam ich Post von der Anwältin meiner EX, der mir vom Gericht zugesand wurde.

1.Der Umgang  sei sofort einzustellen, da eine Kindeswohlgefärdung vorliegen würde
2.Übertragung der alleinigen Sorge, da der Vater seine Kinder unbeaufsichtig lässt und nicht in der Lage ist, die Sorge zu Tragen, da er einen an der Waffel hat und die Kinder misshandelt.

Thema sollte nicht der Roller sein, sondern wie er weiter verfahren sollte.

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:37:40 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #23 am: 16. Oktober 2011, 20:16:26 »

Moin,

ganz abgesehen von von technischen Diskussionen: Auch ein Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit landet mit einiger Sicherheit auf dem Tisch dieser Richterin. Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für besonders clever, die Dame an den (Internet-)Pranger zu stellen. Die Unkenntnis juristischer und prozessualer Zusammenhänge bringt dabei keine "mildernden Umstände."

Und rein gefährdungstechnisch ist das Ding ein Motorroller, auch wenn's ein Rad mehr hat. Auch darüber sollte man keine Grundsatzdiskussionen beginnen.

Grüssles
Martin
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:38:01 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #24 am: 16. Oktober 2011, 20:20:41 »

Thema sollte nicht der Roller sein, sondern wie er weiter verfahren sollte.
Diese Denkblockade ist nicht bei uns vorhanden.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:38:27 von Beppo » Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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