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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 22:01:45 *
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Autor Thema: Richterin H. in Düsseldorf beschneidet Sorgerecht des Vaters ohne Prüfung  (Gelesen 1397 mal)
wedi-
_wedi
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« Antwort #25 am: 16. Oktober 2011, 20:31:05 »

Diese Denkblockade ist nicht bei uns vorhanden.

Ich bin doof, ich verstehe deinen Satz nicht.
Ne, jetzt echt nicht. mad3

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:39:00 von Beppo » Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #26 am: 16. Oktober 2011, 20:35:25 »

Die fast 64 jährige Familienrichterin H.[...]

Bist du wahnsinnig?!?

Jörg, lösche/unsichtbarmache bitte sofort diesen Thread, zum Selbstschutz von 'Vaterdiuesseldorf' und auch von Vatersein.de.

/elwu
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:39:37 von Beppo » Gespeichert
DeepThought
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WWW
« Antwort #27 am: 16. Oktober 2011, 20:55:41 »

@elwu
Hmmmmm...ist doch bislang eine reine Tatsachenbehauptung
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:40:07 von Beppo » Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
elwu
Gast
« Antwort #28 am: 16. Oktober 2011, 21:22:15 »

Hmmmmm...ist doch bislang eine reine Tatsachenbehauptung

Es ist IMO eine üble Nachrede.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:40:28 von Beppo » Gespeichert
midnightwish
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Beiträge: 7.774



« Antwort #29 am: 16. Oktober 2011, 21:33:29 »

Hi elwu,
Macht es wirklich Sinn, das deep das hier löscht, wenn es in einem Block weiter existiert?

LG Tina
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:40:56 von Beppo » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
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Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #30 am: 16. Oktober 2011, 21:36:48 »

In der TFAQ auch.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:41:20 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #31 am: 16. Oktober 2011, 22:13:50 »

Naja, wo jemand es stehen lässt, ist jeweils dessen Sache. Die Frage, die für uns zu beantworten wäre ist, ob's für uns nachteilig werden könnte.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:41:41 von Beppo » Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lausebackesmama
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Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #32 am: 16. Oktober 2011, 22:17:17 »

Macht doch einfach Richterin H. aus D. draus. Müsste doch reichen?

LG LBM
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:42:13 von Beppo » Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
ich-habe-angst
_ich-habe-angst
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« Antwort #33 am: 17. Oktober 2011, 09:35:22 »

Hi,

ich bin einer dieser seltenen AE KV.

Folgendes möchte ich hier als Rat mitgeben:

1. Bei der Richterin wirst DU nicht mehr glücklich, sofern sie Internet nutzen sollte.
2. Ob Auto oder Pferd oder Motorrad - das war und ist vollkommen belanglos. Du bist nur drauf rein gefallen.
3. Tausch dein "Fahrzeug" gegen ein Auto und achte auf den Kindersitz, ABS, etc.
4. Deine Geschichte hat mit Sicherheit auch eine Vorgeschichte. Was war zuvor mit der Richterin diskutiert worden Huch
5. Welche richterlichen Entscheidungen und welche Empfehlungen vom JA sind zuvor ausgesprochen worden Huch

Warum hast DU bei der Richterin während der Verhandlung kein Entgegenkommen gezeigt ?

 "Entschuldigung, das hatte ich so nicht erkannt. Ich werde das Kind ab sofort nicht mehr auf diesem Fahrzeug transportieren."


HINWEIS AN ADMIN: BITTE DIE DATEN DER RICHTERIN LÖSCHEN !!!
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:43:02 von Beppo » Gespeichert

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Vaterduesseldorf
Schon was gesagt
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WWW
« Antwort #34 am: 17. Oktober 2011, 09:55:14 »

Bei allem TAM TAM um der Roller. Der Transport steht mit der Strassenverkehrsordnung im Einklang. Der Beitrag mit dem Kindersitz ist gut, jedoch ist das eine Regelung für Kinder die hinter dem Fahrer transportiert werden. Wichtig ist lt. Auskunft der Polizei, dass das Kind sich festhalten kann und beide Beide auf einer Raste oder einen Fahrzeugboden hat und sitzt. Das Kind benötigt Schutzkleidung und einen Helm. Ich habe ausgeführt, dass das Kind im Grunde nicht auf Strassen sondern nur auf Radwegen im E-Modus mit maximal 20-30 Stundenkilometer bewegt worden ist. In allen anderen Fällen in einer aktuellen C-Klasse Kombi mit Kindersitzen in der 300.- Euro Liga.

Jetzt mal abgesehen von dem Roller bin ich der Meinung, dass eine Familienrichterin nur auf Grundlage der Strassenverkehrsordnung entscheiden darf und sich schon beide Seite anzuhören hat bevor ein so drastischer Einschnitt in das Sorgerecht erfolgt.

Zu diesen Forum und der Sichtbarkeit im Netz  bitte noch folgendes. Mich haben in den letzten drei Tagen zwei Anrufer über diverse weitere Probleme mit dieser Richterin informiert. Die Richterin hat sich offensichtlich noch nicht sehr stark mit der Anweisung aus Brüssel an den BGH für eine Anpassung der Rechte lediger Väter angefreundet und scheint zumindest diese beiden Fälle in der Zeit nach der Rente verschieben zu wollen. Zwei Väter berichten mit von Kindeshinterziehungen im Bereich von 6 Monaten die durch die Richterin durch lasche Terminvorgaben aus Sicht der Väter erst ermöglicht werden.

Ich bin nicht dafür diese Diskussion auszuschalten weil auch eine Richterin nicht handeln kann wie Sie will und sich an die Bestimmungen und Gesetze zu halten hat. Aus meiner Sicht ist eine solche Maßnahme in keiner Weise gerechtfertigt.
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:43:55 von Beppo » Gespeichert
brille007
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« Antwort #35 am: 17. Oktober 2011, 10:06:23 »

Moin,

HINWEIS AN ADMIN: BITTE DIE DATEN DER RICHTERIN LÖSCHEN !!!
was jemand hier schreibt, liegt in seiner Verantwortung. Sofern es sich um beweisbare Tatsachen handelt, kann er das auch tun; ob es in seinem Fall gut ist, muss er selbst wissen; ebenso, ob es ihm wirklich hilft, den Namen der zuständigen Richterin sowie Schriftstücke in diversen Foren sowie in einem eigenen Blog zu publizieren.

Das zu beurteilen ist nicht Sache der Admins; ebensowenig, Schadensbegrenzung zu betreiben, wenn jemand vor dem Posten nicht darüber nachdenkt, welche Folgen sein Handeln haben könnte. Gilt aber nicht nur in Internet-Foren, sondern (fast) überall im richtigen Leben.

Grüssles
Martin

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ich-habe-angst
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« Antwort #36 am: 17. Oktober 2011, 10:21:12 »

Hi Martin,

was jemand hier schreibt, liegt in seiner Verantwortung.

Das stimmt so nicht ganz.
Wenn es um das Kindeswohl geht, so ist diese Regel ungültig.
Und hier geht es um das Kindeswohl.
Es geht um ein Kind, welches möglicherweise jetzt erst recht in einen Nebenkriegsschauplatz mit hinein gezogen wird. Gnadenlos. Mit voller Wucht.
Ein Platz, wo Kinder nicht hin gehören.

Eine Richterin, die jetzt möglicherweise erst recht den Vater final entsorgen wird.

Es entspricht sicherlich nicht dem Kindeswohl, wenn der Vater entsorgt wird ...

Daher bitte die Personendaten der Richterin löschen.
Zum Schutz des Kindes ...


« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:44:41 von Beppo » Gespeichert

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82Marco
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« Antwort #37 am: 17. Oktober 2011, 10:32:29 »

Servus!
Die Richterinn ist nicht nur hier namentlich erwähnt, wenn VD das wie getan mehrmals veröffentlicht, muss er sich als erwachsener Mensch besonders in seiner Situation über die Konsequenzen mehr als bewusst sein.
Nicht umsonst gebt es hierfür auch entsprechende Regeln in unserem Forum

Grüßung
Marco
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:45:07 von Beppo » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
brille007
Globaler Moderator
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« Antwort #38 am: 17. Oktober 2011, 11:51:24 »

Moin,

Das stimmt so nicht ganz.
Wenn es um das Kindeswohl geht, so ist diese Regel ungültig.
wer sagt das?

Und hier geht es um das Kindeswohl.
Es geht um ein Kind, welches möglicherweise jetzt erst recht in einen Nebenkriegsschauplatz mit hinein gezogen wird. Gnadenlos. Mit voller Wucht.
Ein Platz, wo Kinder nicht hin gehören.
sollte das der Fall sein (was die Admins und Moderatoren von vatersein.de nicht beurteilen können), geht diese "Wucht" ausschliesslich vom Vater des Kindes und seinen Internet-Rundumschlägen aus. Vor meinem >>>gestrigen Posting<<< hat sich hier überhaupt niemand für die eventuellen Folgen solcher Aktionen interessiert.

Angeblich handelt es sich um einen Vater mit Erziehungsverantwortung. Als solcher muss er schon selbst wissen, in was er seine Kids hineinzieht - und entsprechend handeln. Stattdessen möchte er aber rechthaberisch immer noch die Strassenverkehrsordnung diskutieren. Unbeteiligten und Hilfsbereiten Dritten die moralische Schuld für die Folgen solcher Dummheiten aufladen zu wollen finde ich billig. Wir sind hier doch keine Kindermädchen!

Grüssles
Martin
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 15:45:29 von Beppo » Gespeichert

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #39 am: 17. Oktober 2011, 15:46:44 »

Ich habe das jetzt doch mal bereinigt.
Muss ja nicht sein, dass uns damit unerwünschte Gäste ins Forum gespült werden.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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